Kann man Elternzeit hinten dranhängen?

Hallo ich frage für eine Freundin.
Sie hat ein 8 Monat altes Baby und ist erneut schwanger , sie hat für das erste Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt „, sie wird das Elterngeld unterbrechen um im Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt das Gehalt zu bekommen aber was ist dann danach ? Kann sie dann den Rest vom Elterngeld von Kind 1 weiterführen ? Und wenn das dann beendet ist fliest man automatisch ins Elterngeld von Kind 2? Oder wird es hinten dran gehangen ?Ich habe im Internet gelesen das es eine 2 jährige Bemessungsgrenze gibt wo man mit dem Arbeitgeber festlegt wie lange man in Elternzeit geht damit sie besser planen können, und man sich dann auch an die zwei Jahre Elternzeit halten muss , aber es steht im Internet immer was anderes würde mich freuen wenn man hier vlt bessere Antworten bekommt
Lg :)

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Elternzeit kann man theoretisch hinten dranhängen, wann da welche Fristen gelten, weiß ich leider nicht. Aber Elterngeld ist etwas anderes als Elternzeit. Von Elterngeld hinten dranhängen habe ich noch nie gehört. Ich würde mich da möglichst zeitnah individuell beraten lassen, wie das finanziell am besten geregelt werden kann.

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Ja ich meine natürlich Elternzeit 🤦🏼‍♀️. Nicht Elterngeld.
Also kann man die hinten dranhängen ?
Weil im Internet stand was von einer Besuchszeit wenn man zwei Jahre mit dem Arbeitgeber vereinbart hat muss man die Frist dann auch einhalten also läuft sie nach dem
Mutterschutz von Kind 2 weiter ? Und erst wenn von Kind 1 die Elternzeit beendet ist kann man mit Kind 2 mit Elternzeit starten ?

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Bemessungszeit meine ich

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Huhu, Elternzeit hinten dranhängen geht, Elterngeld wird dann vorher ausgezahlt komplett meine ich.

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Also kann man trotz Unterbrechung des Mutterschutz von Kind zwei das Elterngeld von Kind 1 weiterführen ? Und wenn das dann beendet ist nach kann man ganz normal zwei Jahre für das Kind zwei nehmen ? Versteh ich das richtig ?

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Man bezieht nicht Elterngeld pro Kind, sondern für die Abwesenheit von seiner Erwerbstätigkeit. Da man nur einmal abwesend ist, auch wenn man zwei Kinder betreut ,gibt's nur einmal Elterngeld.

Das angehängte Bild bezieht sich übrigens auf die Elternzeit. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Bearbeitet von onthebrightside
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Sie muss ihre Elternzeit beenden. Der Teil, den sie dann noch von den ursprünglichen zwei Jahren übrig hat, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Also sollte sie nachhalten, wie viel das genau ist.

Nach der Geburt von Kind zwei sollte die erstmal für dieses Kind Elternzeit anmelden.

Was das Elterngeld angeht, sollte sie evtl. Elterngeld plus Monate noch umwandeln in Basiselterngeld. Für das Maximum an Elterngeld fürs nächste Kind sollte sie 14 Monate Elterngeldbezug haben, aber unbedingt den Elterngeldbezug beendet haben, bevor sie in den Mutterschutz geht.

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Bindungszeitraum , wenn ich zwei Jahre bei mein Arbeitgeber festgelegt habe und schwanger werde , kann ich die dann trotzdem hinten dran hängen trotz bindungszeitraum ?

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Ja. Die Elternzeit verfällt nicht.

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Hey, ähnlicher Fall bei mir.

Bin nach 6 Monaten wieder schwanger geworden. Habe auch 2 Jahre Elternzeit und unterbreche die jetzt für den Mutterschutz, mein Elterngeld Plus habe ich mir auszahlen lassen um dann in Mutterschutz zu gehen und Mutterschaftsgeld zu bekommen.

Ich werde wenn das Baby da ist 3 Jahre Elternzeit beantragen und die restliche von meinem ersten Sohn hinten dran hängen plus diese noch auf das 3. Jahr aufzustocken. So habe ich dann 6 Jahre Elternzeit. Elterngeld wird für das Baby wieder neu beantragt, mache wieder 2 Jahre.

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Muss man sich das Geld denn auszahlen lassen ?

Kann man das nicht so weiterlaufen lassen ? Man unterbricht zwar das Elterngeld von kind 1 und nach den Mutterschutz lässt man es wieder weiterlaufen ? Und den Rest hängt man an die Elternzeit von Kind 2 dran ?

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Man muss es sich nicht auszahlen lassen. Aber dann verfällt es halt. Man kann nicht für zwei Kinder parallel Elterngeld beziehen.

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Bin auch gerade in der Elternzeit vom ersten Kind erneut schwanger geworden und war diese Woche in der Schwangerschaftsberatung.

Hier wurde mir erzählt, dass ich auch die Elternzeit abbrechen soll um somit normales Mutterschutzgeld zu erhalten und kann dann die übrige Zeit von Kind 1 bei Kind 2 mit dranhängen. Bei mir sind das noch 7 Monate.

Wenn sich deine Freundin unsicher ist, würde ich wirklich so eine kostenlose Beratung ans Herz legen. Unser Landratsamts bietet dies z. B. an oder auch die Caritas. Da werden einen die Feinheiten dann richtig erklärt und was einem zusteht.

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Beim zuständigen Landratsamt oder Gesundheitsamt gibt es Schwangeren Beratungsstellen. Dort hingehen und sich beraten lassen. Die kennen die ganzen Möglichkeiten, füllen die Anträge gleich mit einem aus. Kann ich nur empfehlen. Erspart einem stundenlanges gegrübel und gegoogel und gerate wie, was denn nun gemeint ist.