Verzicht auf Ausklammerung eines Mutterschaftsmonats

Hallo zusammen, vllt kann mir jemand helfen und sagen ob ich alles richtig verstanden habe.

ET: 11.03.2023
Beginn MS: 31.01.2024
positiver Test war Anfang Juni 2023
Steuerklassenwechsel von 4 in 3 ebenfalls im Juni. 2023 mit Wirkung zum August. 2023

Zur Berechnung des Elterngeldes werden nur volle Monate genommen in denen gearbeitet wurde, d.h. der Monat Januar 2024 wird nicht zur Berechnung herangezogen, da Begin MS 31.01.2024.

Somit ergibt sich folgende Aufteilung:
Januar-Juli 2023 (7 Monate) Steuerklasse 4
August. 2023 - Dezember 2023 (5 Monate) Steuerklasse 3

Laut Internet kann ich nun auf die Ausklammerung des Monats Janaur 2024 (1. Mutterschaftsmonat) verzichten, sodass dieser zur Berechnung herangezogen wird. Da ich in diesem Monat eigentlich mein volles Gehalt erhalten habe und nur der 31.01.2024 Mutterschutz war. Würde ich auf die Ausklammerung verzichten hätte ich 6 Monate in Steuerklasse 4 und 6 Monate in Steuerklasse 3, bei Gleichstand wird dann durch die Elterngeldstelle die letzte Steuerklasse bei der Berechnung zugrunde gelegt (Steuerklasse 3).

Wäre super, wenn mir jemand helfen kann, da ich durch die Ausklammerung ca. 300 € jeden Monat mehr erhalten werde.

Liebe Grüße
Lisa

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Ja, müsste alles so sein wie du geschrieben hast. Das einzige, was och mich frage..wenn du im Juni den Steuerklassenwechsel veranlasst hast, warum wurde er erst im August wirksam und nicht im Juli?

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Vielen Dank für deine Rückmeldung. Das lag daran, weil ich am Ende des Monats Juni den Antrag für den Wechsel der Steuerklasse an das Finanzamt verschickt habe.

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Am letzten Tag oder wie? Ich hatte das auch erst paar Tage vor Monatsende gemacht aber es wurde problemlos für den Folgemonat umgesetzt, daher wunderte mich der Punkt bei dir