Mutterschutz nach Teilzeitelternzeit.

Hallo.
Ich bin zur Zeit in Teilzeit-Elternzeit mit 25h/Woche und schwanger mit K2. Zum Beginn des Mutterschutzes werde ich dann die Elternzeit beenden und den Mutterschutz antreten. Vor K1 war ich vollzeitberufstätig.

Nun stellen sich mir ein paar Fragen.

1) werde ich in dem Mutterschutz von K2 mein volles Gehalt erhalten, wie vor K1 oder das aktuelle Gehalt?

2) In der (100%) Elternzeit von K1 musste ich noch Krankenkassenbeiträge zahlen, da ich vor K1 freiwillig gesetzlich versichert war.
Wie wird es in der Elternzeit von K2 sein? Gilt das aktuelle Gehalt, von der Teilzeit Elternzeit, oder das vor K1?

Danke schon mal

Lg

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Hallo,

Um deine Fragen korrekt beantworten zu können wäre es noch wichtig zu wissen wie alt dein 1. Kind ist und wie lange du Elterngeld bezogen hast. Meiner Erfahrung nach kann man beim Elterngeldbezug bis zu 14 Monate ausklammern (also bis zum 14. Lebensmonat des Kindes). Alles was danach kommt wird dann aus deinem Teilzeit Gehalt berechnet. Du bekommst allerdings bei Kindern unter 3 Jahren noch zusätzlich den Geschwisterbonus, was bis zu 75 Euro pro Monat ausmachen kann.

Zu deiner ersten Frage: eigentlich müsste hier dann dein Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft als Berechnungsgrundlage dienen, da du ja deine Elternzeit vorzeitig beendest für den Mutterschutz aber hundert prozentig sicher bin ich mir hier nicht.

Krankenkasse weiß ich leider auch nicht aber da kannst du in deinem Fall doch einfach anrufen und nachfragen. Es kommt ja auch auf den Grund an warum du freiwillig gesetzlich versichert warst.


Liebe Grüße und alles Gute

Tina

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Sie hat doch gar nicht nach Elterngeld gefragt, sondern nach dem Zuschuss des AG im Mutterschutz.

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Zur ersten Frage: Du erhältst den Arbeitgeberzuschuss so, dass Dein Vollzeitgehalt erreicht wird.

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Hallo,

zur 1: du erhälst im Mutterschutz dein Vollzeitgehalt

Zu 2: wie bist du denn aktuell versichert bzw verdienst du so, dass du unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht? Wenn du pflichtversichert bist, musst du (zumindest in der Zeit, in der du Elterngeld beziehst) keine Beiträge zahlen. Ich musste das bei meinem AG aber aktiv ansprechen, so dass es geändert wurde.

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Hallo

Und vielen Dank für das Beantworten meiner Fragen.

@tina K1 wird bei der Geburt von K2 etwa 2,5 Jahre sein. Auch für K2 werde auch mit dem aktuellen Gehalt das (fast) volle Elterngeld erhalten. Ich habe mir nur überlegt meinen Mutterschutz vor der Geburt zu verkürzen. Das wäre aber für mich dann wohl eher zum finanziellen Nachteil.

@ Kaeferle. Danke für den Hinweis mit dem AG. Nein, zu Zeit verdiene ich nicht mehr so gut, so dass ich pflichtversichert bin.

Lg