Umschulung Zusammenziehen

Hallo ihr lieben,

ich habe hier im Forum schon nach einer Antwort auf meine Frage gesucht aber nicht so recht das richtige gefunden. Also möchte ich meine Frage doch noch einmal formulieren und hoffe mir kann jemand Tipps geben.

Mein Partner und ich führen eine fernbeziehung seit ca 3 Jahren. Seit ungefähr einem Jahr sprechen wir darüber zusammenzuziehen und es war von Anfang an klar, dass wir wenn hier in meinem Ohr zusammenziehen. Mit seinem Job hätte er hier einfach besser was gefunden als ich bei ihm und zudem bin ich alleinerziehende Mutter und wir wollen beide mein Kind nicht aus seinem sozialen Umfeld zerren. Jetzt haben sich die Umstände geändert, aufgrund einer OP ist mein Partner berufsunfähig geworden und hat nun das okay der Rentenversicherung für eine Umschulung erhalten.

Uns ist klar, dass sein übergangsgeld bei 75% seines letzten nettogehaltes liegt (er hat eine Tochter) was schon echt wenig ist. Zudem würde ich durch den Verlust der steuerklasse 2 ebenfalls weniger Geld netto übrig behalten.

Die Frage die wir uns stellen, ist, ob wir dann noch etwas beachten müssen. Gibt es noch irgendwelche finanziellen Punkte die wir nicht auf dem Schirm haben? Im Netz haben wir schon geschaut, aber wir finden immer nur übergangsgeld in Bezug zu Alg ll. Und da wird dann immer geschrieben dass man eine bedarfsgemeinschaft bildet und das finanziell eher schlecht ist. Vielleicht ist er hier irgendjemand in derselben Situation gewesen und kann uns noch ein paar Hinweise geben Punkt wir wären da echt dankbar.

Liebe Grüße

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Ja, du würdest deine Steuerklasse II verlieren.
Aber im Endeffekt spart ihr beide. Ihr müsst nicht mehr 2 Wohnungen finanzieren und spart das Spritgeld, wenn einer zum anderen pendelt.

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Es geht uns hier eher darum ob wir finanziell noch was negatives beachten müssen. Die positiven Seiten kennen wir aber was außer der Steuerklasse bei mir muss noch negativ beachtet werden? Oder ist das wirklich das Einzige?

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Nö, wüsste sonst nichts Negatives, was noch zu bedenken wäre.

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Er muss wegen dem Übergangsgeld definitiv für das Jahr des Bezuges/die Jahre des Bezuges eine Steuererklärung abgeben, da es ja als Lohnersatzleistung gilt und somit unten Progressionsvorbehalt fällt.
Solltet ihr als eine Hochzeit planen, solltet ihr beachten das deswegen euer Steuersatz dann höher ausfällt.

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Vielen lieben Dank euch!