Beschäftigung nach Elternzeit / Kündigung hilfe

Hallo,
Kurz zu mir: Ich bin momentan noch in Elternzeit bis Mitte Juli. Meine Arbeitskollegin, die mich eigentlich vertreten sollte, ist kurz nach mir ebenfalls schwanger geworden und kommt so mit auch fast zeitgleich mit mir aus der Elternzeit. Bereits im Januar habe ich das Gespräch über den Wiedereinstieg bei meinem Chef gesucht. Das Ergebnis war leider sehr ernüchternd, da trotz es bereits von Anfang an bekannt war, dass wir nur halbtags vormittags wiederkommen können aufgrund der Betreuung, bekam ich die Möglichkeiten entweder halbtags früh und spät im Wechsel oder 25 % vormittags, dass wir uns die Stelle teilen. Aufgrund der hohen Betreuungskosten und den Arbeitszeiten von meinem Mann kommen leider beides nicht infrage. Da mein Arbeitgeber leider zwischenzeitlich einen Herzinfarkt erlitten hat und er gesundheitlich ziemlich angeschlagen ist, wurde der neue Termin erst auf diesen Mittwoch verlegt. Ich habe nun im Geschäft darauf bestanden, eine Lösung für uns zu finden, da wir beide die Vorschläge ablehnen. Daraufhin wurde mir bereits mitgeteilt, dass nur einer von uns diese Stelle bekommt und der andere einen Aufhebungsvertrag. Ich habe mich bereits beim Arbeitsamt diesbezüglich informiert und dort wurde mir ganz klar vom Aufhebungsvertrag abgeraten aufgrund der Sperre. Dort wurde mir auch geraten, mich an einen Anwalt zu wenden. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht. Kennt jemand ähnliche Fälle oder hat mir Tipps? Ich hoffe, ich konnte es verständlich erklären.
Ich habe auch bereits Bewerbungen geschrieben und war auch auf mehreren Vorstellungsgesprächen. Aber Aufgrund der Unflexibilität wurde sich immer für jemand anderes entschieden.

1

Ich würde versuchen erst mal irgendwie bei dem jetzigen AG unterzukommen, und wenn's nur die 25% sind, da kannst du ja vielleicht immer noch aufstocken im Verlauf wenn sich eine Nachmittagsbetreuung auftut.

Wie du ja schon sagst, so lange man eher unflexibel ist, wird eine Bewerbung anderswo schwierig, kannst du natürlich weiter machen aus dem laufenden Job raus.

Eine Klage scheint mir nicht erfolgssversprechend, was hat das Amt denn da geraten auf was du klagen sollst? DU kannst ja deinen ursprünglichen Vertrag nicht mehr erfüllen wenn ich das richtig verstehe? Oder hattest du vor der EZ schon einen Vertrag für nur vormittags?

2

Hallo Annemay,
Danke für deine Antwort.
Leider hatte es mir die Antwort nicht reingestellt so mit muss ich die nochmal neu formulieren 😅
Vor der Elternzeit hatte ich eine Vollzeitbeschäftigung im Unternehmen. Daher ist dieser Vertrag auch noch bindend solange der Änderungsarbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist. Aufgrund vom Einkommen meines Mannes habe ich leider kein Anspruch auf die Zuschüsse. Ich habe demnächst zwei Kinder in den Betreuungseinrichtungen ( Kita und Krippe ) eine 25% Stelle würde mir nicht mal die Kosten dafür decken. Und die 25% Szelle gilt nur wenn wir beide damit einverstanden sind. Da meine Kollegin dies aber auch ablehnt, fällt die Option wohl eher raus.
Natürlich werde ich mich weiter bewerben und habe auch noch Bewerbungen laufen.

Bearbeitet von Kleineswunder20-22
3

"Daher ist dieser Vertrag auch noch bindend solange der Änderungsarbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist."

Aber den bindenden Vertrag kannst du ja nicht erfüllen oder?

weiteren Kommentar laden
5

Wie lange hattest Du denn Elternzeit angemeldet? Kannst Du für das andere Kind ggf noch Elternzeit anmelden? Dann hättest Du Anspruch auf einen Korridor von 15-32 Wochenstunden Teilzeit in Elternzeit und Dein AG kann es quasi nicht ablehnen, auch die Verteilung der Stunden.(vorausgesetzt, die Betriebsgröße gibt das her).

7

Hallo,
Ich hatte bei meinem zweiten Kind 2 Jahre Elternzeit.

6

Hat dein Arbeitgeber mehr oder weniger als 15 Mitarbeiter in Vollzeit (Azubis und Geschäftsführer nicht mitgezählt)?

8

Hallo BerlinLydia,
Hhmm also Vollzeitbeschäftigung sind es weniger als 15. Ist eher ein kleines Unternehmen.
Ich versuche mich über alles mögliche zu informieren um gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen.

9

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz greift erst ab 15 Mitarbeitern. Das bedeutet, du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.

Natürlich ist ein Arbeitgeber daran interessiert sich flexibel zu zeigen um eine gute Angestellte zu behalten. Garkeine Frage!

Für deine Verhandlungsposition ist es jedoch wichtig zu wissen, dass Gespräche in diese Richtung reine Nettigkeit von deinem Arbeitgeber sind. Er kann schlicht sagen: Entweder Vollzeit, oder Teilzeit so wie ich es will, oder garnicht.

Das Gesetz ist hier nicht auf deiner Seite.

weitere Kommentare laden
13

Hast du überhaupt einen vernünftigen Antrag gestellt auf Stundenreduzierung inklusive des Stundenumfangs und genauer Verteilung?

Den musst du zwingend 3 Monate vorher stellen.

14

Hallo Verena43,

ja, dies habe ich im Januar bei meinem Termin mit ihm gemacht und auch alle Unterlagen der Betreuungszeiten mitgenommen. Offen mitgeteilt habe ich dies ihm und seinem Bruder bereits bei Bekanntwerden der Schwangerschaft, wie ich nach der Elternzeit wieder einsteigen möchte. Eine offene Kommunikation ist mir sehr wichtig. Sein Bruder ist leider mittlerweile verstorben und er führt das Geschäft nun alleine weiter.

15

Okay, also schriftlichen Antrag mit genauen Arbeitszeiten hat dein AG? Dann müsstest eh schriftlich reagieren bzw. ablehnen. Hat er dies bereits?