Jahreswert bei Nießbrauch, legt diesen Notar oder Finanzamt fest ?

Hallo

der Jahreswert wird wohl durch eine Veräußerungsanzeige an das Finanzamt geschickt.
Finanzamt hat nun eine Rechnung üb. 3.300 Eur Grunderwerbsteuer an mich ausgestellt.

Es handelt sich um eine kl 1 Zi. Wohnung von 32 qm.

Der Jahrewert entspricht dem Reingewinn, lt. Internet.
Somit wäre dieser bei 13,90 Euro pro qm für o.g. Wohnung, viel für eine Wohnung die 40J. alt ist und nichts seitdem gemacht wurde.
Zumal ich 150 Euro mtl. an den Abtreter zahle, so lange er lebt.
Plus meinerseitiger lebenslanger Pflegezusicherung bis Stufe 1, wenn es dann soweit ist, steht so im Vertrag.

kennt sich jmd aus damit ? Bzw. was am besten machen wg. Höhe der Grunderwerbsteuer ?

Danke

1

kläre das mit dem Notar.
Bist du Familie, wenn du auch über Pflege sprichst? dann dürftest du gar keine Grunderwerbsteuer bezahlen müssen.
Auch der Wert vom Nießbrauch (Kaufminderungsbetrag) wird eigentlich schon vor Verkauf ermittelt und im Notarvertrag vermerkt. Mein Neffe kauft von der Oma das Haus und zahlt weniger als der Verkehrswert. - Da wurde dann anhand vom Alter eine Restlebensdauer und entgangene Miete so lange gerechnet. Grunderwerbsteuer muss er keine bezahlen. ------ solle die Oma aber in vor 10 Jahren sterben, dann muss man wegen geringerem Kauf (ist wie schenkung) wohl irgendwas rückabwickeln. -- alles gar nicht so einfach und tausend Sonder-Regeln. -- da solltest du den Fachmann fragen, nicht das Forum.

Ich lese raus, du zahlst an ihn monatlich, anstatt ihr das über Kaufpreisminderung über Tabelle geregelt habt?`-- egal wie: melde Dich bei Eurem Notar, der den Verkauf geschrieben hat.
Oder bei Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt. -- Da gibt es keine Standard-Antwort weil da auch Formulierungen im Notarvertrag eine Rolle spielen.

Bearbeitet von tr357
4

hallo und danke erstmal.

nein, es geht um einen guten Freund seit 45 jahren, er wünschte sich diese Pflege meinerseits bis Stufe 1, was solange ich gesund bin, auch machbar ist. steht auch so im vertrag.

doch, zusätzlich wurden nun die 150 eur berücksichtigt nachdem ich vor 2 tagen mit dem Finanzamt telefonierte, dabei stellte sich auch heraus, dass sie auch ein falsches Alter genommen haben, alter Verfielfältiger war 11.413, nun der richtige 8,950, macht nun ca. 1.500 eur die ich jetzt weniger zahlen muss.

Notar hatte ich gefragt, der hat mich an einen Steuerberater verwiesen.

werde nun das ganze prüfen lassen, du hast Recht mit dem Fachmann, aber es ist auch interessant, welche Erfahrungen andere gemacht haben....
ich kann nur sagen, Leute, prüft eure Bescheide auf Herz und Nieren ! Fast hätte ich den vollen falschen Betrag überwiesen.

2

Auf dem Grunderwerbsteuerbescheid steht doch alles drauf?

Der Notar kann ja nicht einfach einen Jahreswert des Nießbrauchsrechtes aus der Luft greifen, der steht normalerweise im Vertrag.

Ehrlich gesagt verstehe ich jetzt Dein Problem nicht. Nimm mal den Kaufpreis und rechne davon den bei Euch im Bundesland geltenden %-Satz für die Grundwerwerbsteuer ab. Wenn der Jahreswert vom Nießbrauchsrecht abgezogen wird, muss ja die Grunderwerbsteuer dann entsprechend niedriger sein.

VG emmalja

3

steht nicht im Vertrag. Notar hat eine Veräußerungsanzeige an Finanzamt geschickt, die ich nicht gesehen habe.

so einfach ist es nicht, es spielt auch eine Restlebenszeit des Eigentümers eine Rolle....hier hat das Finanzamt ein falsches Alter genommen und somit ist die Gew.St. schon mal fast 1.500 Euro zu hoch....

werde einen Fachmann einschalten,
danke

5

Hallo. Ja, die Veräußerungsanzeige ist nur so ein Formular, wo der Notar nochmal extra ausfüllen muss, was im Vertrag steht. Und das geht tatsächlich nur ans Finanzamt. Ist verpflichtend. Allerdings darf da nichts drin stehen, was nicht auch im Vertrag steht. Wenn er also keinen Wert angeben konnte, weil nichts im Vertrag steht, hat das Finanzamt vllt. geschätzt (nicht unüblich).

Mit dem Steuerberater ist eine gute Idee, allerdings wäre das schon vor Vertragsschluss wahrscheinlich besser gewesen. Aber was Du noch machen kannst, ist die Notarrechnung prüfen. Schau mal, ob der Notar nicht auch einen Jahreswert werterhöhend angesetzt hat. Normalerweise müsste er das, und entsprechend kannst Du ja ersehen, was er dann vllt doch dem FA mitgeteilt hat.

VG emmalja

weiteren Kommentar laden