Bürgergeld Harz4 miete

Hallo, ich habe eine frage, ich habe meine Wohnung gekündigt und hätte jemanden der die Wohnung gerne übernehmen würde. Die Person hat 2 Kinder und wohnt aktuell in einer 2 Zimmer Wohnung.
Meine Wohnung ist eine 3 Zimmer Wohnung 65 qm. Kaltmiete 385,62, ,Nebenkosten ohne Heizung 113,- 111,- Wasser, Schönheitsreparaturen 68,81,-, Heizkosten 246,-.
Die Miete an sich würde passen, wenn die Schönheitsreparaturen nicht mit drinne wären .
Finde da auch irgendwie nichts zu .
Wäre das fürs Amt ein Problem das man den Rest Betrag selbst übernehmen würde?
Liebe grüße

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Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem darstellt? Die Regelung im Mietvertrag lautet doch sicher, dass im Falle von Schönheitsreparaturen der Mieter diese maximal in Höhe von 68,81 Euro tragen muss? Wenn nichts kaputt ist, fallen keine Kosten an. Geht etwas kaputt und muss repariert werden, dürften die Kosten in den allermeisten Fällen über den 68,81 Euro liegen (zumindest, wenn man es nicht selbst reparieren kann, sondern ein Handwerker kommen muss).

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Ich verstehe es so, dass dieser Betrag monatlich zu bezahlen ist, gemeinsam mit den anderen NK-Vorausszahlungen. Finde ich auch seltsam.

Vielleicht klärt uns die TE ja noch auf, wie das bei ihr lief. Müsste ja auf den Jahresabrechnungen aufgelistet sein, was darunter fällt.

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Genau dieser betrag wird monatlich gezahlt.. füge mal ein ausschnitt aus dem Mietvertrag zu.

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Da die Richtlinien für die Übernahme der Kosten der Unterkunft ortsabhängig sind, wird dir hier niemand sagen können, wie das JC deiner Freundin auf die zu hohen KdU reagiert.

Deine Freundin sollte bei ihrem JC den neuen Mietvertrag genehmigen lassen. Dann wird ihr auch gesagt, welchen Anteil sie ggf. selbst zu tragen hat.

Grundsätzlich ist es immer so, dass der nicht übernommene Anteil natürlich selbst gezahlt werden kann. Aber kann das deine Freundin? Von ihrem Regelsatz jeden Monat etwas abzwacken?
Hinzukommt, dass etwaige Nachzahlungen der Jahresabbrechnungen dann z. T. auch von deiner Freundinzu tragen sind.

Ich empfinde die NK als sehr hoch für eine 65qm Wohnung. Die Kaltmiete dürfte je nach Wohnort unterer Durchschnitt sein. Der Posten Schönheitsreparaturen ist nicht nur unüblich, sondern auch ziemlich hoch.

Vielleicht hat deine Freundin Glück und es wird dennoch so genehmigt.

Noch ein weiterer Ansatz, wer vermietet die Wohnung? Ist es sicher, dass deine Freundin die Wohnung mieten könnte?
Vielleicht ist der Vermieter bereit, die seltsamen Schönheitsreparaturen in einem Zusatzvertrag zu vereinbaren und abzurechnen. Dann würde deine Freundin im Rahmen der KdU liegen, der Vermieter hätte aber dennoch seine fast 70 Euro Vorauszahlung/Monat für diesen Posten.

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Wie du finde ich das auch seltsam, wenn für etwaige Schönheitsreparaturen eine monatliche Pauschale fällig würde. Dafür wird ja eine Kaution hinterlegt, um Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter verursacht wurden, nach dessen Auszug zu beseitigen. Aber vielleicht äußerst sich die Themenstarterin noch einmal dazu.