Beschäftigungsverbot bei Frühschwangerschaft

Hey,

folgendes ist mir passiert:
Ich habe Ende Januar positiv getestet und musste meinen AG sofort Bescheid geben, da ich ab positiven Test nicht mehr arbeiten darf.

Mein Arbeitgeber hat auch sofort eine Bescheinigung von mir bekommen, wo die Schwangerschaft bestätigt wurde, aber noch kein ET drauf stand, da die Ärztin meinte es wäre dafür zu früh.

Ich dachte eigentlich das alles gut ist, ich im Beschäftigungsverbot bin und den ET einfach nachreiche, sobald der FA ihn mir nennen kann.
Immerhin hatte mein Arbeitgeber den Beweis für eine Schwangerschaft und der ET war ja nur für den Mutterschutz. Mein AG hat auch zugestimmt, dass ich den ET nachreiche.

Diesen Monat ist mir aufgefallen, dass ich kein Gehalt bekommen habe. Ohne Vorwarnung oder jegliches, auf der Abrechnung steht auch 0,00€.
Gleichzeitig ist beim FA herausgekommen, dass ich eine Fehlgeburt habe.

Auf Nachfrage hieß es nur, dass ich kein Gehalt bekommen habe, weil ich ja offiziell nicht im Beschäftigungsverbot bin, weil kein ET bekannt war.

Natürlich hat mich das sauer gemacht, weil nie davon die Rede war, dass der ET für das Beschäftigungsverbot gebraucht wird und eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft zu 100% vorliegt.
Ich wurde auch nicht vorgewarnt oder sonst was.

Jetzt frage ich mich, ob das so rechtens ist?

Lg

1

Oh was für eine blöde Situation ist das denn jetzt… tut mir leid. Als wär eine FG nicht schon schlimm genug, musst du dich damit noch rumärgern..
Hat er dir denn das BV ausgesprochen? Also hat er gesagt, dass du jetzt nicht mehr arbeiten kommen sollst?
Hast du das schriftlich bekommen?

2

Nachdem mir keine Arbeit angeboten werden konnte, die mit dem Mutterschutzgesetz komform ist, hieß es, dass ich das BV bekomme. Über Telefon bestätigt, die restliche Kommunikation lief dann über E-Mail.

Die selben Leute haben mir jetzt aber auch gesagt, dass ich offiziell gar nicht im BV bin und deswegen kein Gehalt bekomme :/

Das ist wirklich eine blöde Situation, ich möchte einfach nur dass es ein Ende nimmt. Ich habe ja auch kein Problem damit wieder arbeiten zu gehen, aber auf mein Gehalt will ich eigentlich nicht verzichten, immerhin laufen meine Fixkosten ja trotz allem weiter… Ich gehe heute zum FA und versuche eine Bescheinigung zu bekommen, die nochmal die Schwangerschaft bezeugt, das Ende der Schwangerschaft und vielleicht den ET, den es gegeben hätte.

Ich hoffe, dass das dann genug ist…

3

Nein ist es nicht. Auch ein mündlich ausgesprochenes BV zählt und gilt auch vorerst ohne Bescheinigung, die du ja nachgereicht hättest.

Sobald du sagst, dass du schwanger bist, gilt das Mutterschutzgesetz!