Schwanger kurz vor Beginn des neuen Arbeitsvertrages

Hallo ihr lieben,
ich habe bereits 2 wundervolle Söhne (8 und 2,5) und noch ein 3. haben wir uns immer gewünscht..ich habe mich (aufgrund der Unzufriedenheit im alten Beruf) entschieden eine Ausbildung zu machen.
Nun musste ich diese kurz unterbrechen und werde sie im September beenden. Ich muss 8 Wochen Praktikum in einem Hort mit praktischer Prüfung machen. Ab Ende Novemer habe ich einen Arbeitsvertrag in einer KiTa im Ort.
Nun bin ich in der 8.SSW und weiß nicht so recht wie es weiter geht.
Im Hort dürfte das Praktikum kein Problem sein..aber wie sieht es aus mit der Arbeit ab Dezember? Der Vertrag ist unterschrieben.
Wann sollte ich es der neuen Arbeit sagen? Bekomme ich (für den Fall eines BV - diese KiTa schickt schwangere Mitarbeiter ins BV) normal mein Gehalt? Was passiert im MuSchu?
Ich bin etwas überfragt...hoffw ihr könnt mir helfen.

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Hallo,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Da du den neuen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hast und jetzt schwanger bist, besteht Kündigungsschutz sobald du die SS bekannt gibst, auch wenn im Vertrag eine Probezeit vereinbart wurde. Falls sie dich ins BV schicken sollten, dann bekommst du dein Gehalt ganz normal weiter bezahlt. Der AG bekommt dann dein Gehalt per Umlage von der Krankenkasse erstattet. An deinem Mutterschutz ändert sich trotz BV auch nichts.

Zum Thema wann dem AG sagen: Solange du die SS nicht dem AG bekannt gibst, gilt das Mutterschutzgesetz und der Kündigungsschutz noch nicht. Du kannst im Falle einer Kündigung die Bescheinigung aber auch noch innerhalb von 2 Wochen nachreichen, damit du doch Kündigungsschutz erhälst.

Im Gesetz steht konkret: Schwangere Frauen sollen ihrem Arbeitgeber Schwangerschaft und voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald diese hiervon wissen.

Da es eine "Soll"-Vorschrift ist, bist du gesetzlich nicht dazu verpflichtet, es sofort zu sagen. Ich denke es ist Abwägungssache zwischen Fehlgeburtsrisiko und "Ehrlich sein", hier gehen die Meinungen sehr weit auseinander.

Alles Gute!

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Okay..und wie ist das wenn man schwanger unterschrieben hat?
Wenn ich zurück rechne war ich zum Zeitpunkt der Unterschrift schon schwanger..und das werden die dann auch irgendwann merken..passiert dadurch was?
Und bekomme ich im MuSchu dann auch mein Gehalt?

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Aus rein rechtlicher Sicht können sie nichts machen, sie hätten dich auch im Vorstellungsgespräch gar nicht fragen dürfen, ob du schwanger bist oder ob ein Kinderwunsch besteht. Wie sie aus persönlicher Sicht damit umgehen kann ich dir natürlich nicht sagen, man hört hier ja so einiges (rausmobben usw.).

Du bekommst Mutterschaftsgeld und dein AG zahlt dir die restliche Differenz zu deinem Gehalt.

So steht es drin:
Das Mutterschaftsgeld, das die Kasse zahlt, beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Verdienen Sie durchschnittlich mehr als 13 Euro netto am Tag, also mehr als 390 Euro im Monat, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen (§ 20 MuSchG).