Schutzgebühr bei Rückgabe zurück zahlen??

Hallo in die Runde musste nach einem Jahr mein Hund abgeben kein einfacher Hund sie Probleme wurden auch klar komuniziert, jetzt war er vermittelt auch die schutzgebühr wurde bezahlt im Vertrag steht auch drin das der Käufer kein Anrecht auf Rückzahlung hat bei Rückgabe. Nun ist es leider so das mir der Hund nach 48 Std zurückgebracht wurde und man das Geld zurück haben will sonst würde man mich anzeigen weil man konnte ja innerhalb von 14 Tagen einen Vertrag widerrufen. Gilt sowas wirklich auch bei Hunden? Ich hatte wirklich ein super Gefühl das zu Hause war auch toll genauso wie die Menschen aber scheinbar mehr Schein als sein.

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Vorab, ich fand es schon immer extrem albern bei Privatverkäufen von Tieren von einer "Schutzgebühr" zu sprechen. Du wolltest das Tier verkaufen, einen Teil der Auslagen wieder reinholen, fertig.

Sie verhindert weder Spontankäufe, noch ist sie eine Sicherheit, das die neuen Besitzer mit dem Tier zurechtkommen. Anstatt da jetzt drüber zu lamentieren, zahl das Geld zurück, das Tier hast du ja schon wieder....nach 48 Stunden.


Es hat halt nicht gepasst, das kann vorkommen, besonders wenn es um ein Problemtier geht. Also hör auf hier über Rechte nachzudenken oder das Tier wie eine Sache zu behandeln. So wie es aussieht bist du eben noch nicht aus der Verantwortung aus.

Außerdem solltest du deine Verkaufsstrategie überdenken....hier die Schuld nur den Käufern zuzuschieben ist mir einfach zu einseitig. Vielleicht bist du auch diejenige, die die Probleme mit dem Tier nicht ganz klar sieht. Vielleicht solltest du auch die Vermittlung Leuten überlassen, die sich damit auskennen.....auch wenn es fast unmöglich ist aktuell einen Abgabeplatz in einem Tierheim zu finden.

Schlußendlich kann dir nur ein Anwalt deine eigentliche Frage beantworten.

BTW: Kann mich noch gut an meinen ersten Hund erinnern....aus "er bleibt nicht gern alleine" wurde in Wirklichkeit ganz schnell "der Hund baut innerhalb von 10 Minuten die komplette Wohnungstür aus". So viel zum Thema, das man die Probleme kommuniziert hat.

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Warum soll das Widerrufsrecht in diesem Fall nicht gelten?
Abgesehen davon, beschämend, dass du überhaupt darüber nachdenkst die Gebühr nicht zurückzugeben, nach gerade einmal 48 Stunden.

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Ich weiß, das war nicht die Frage, aber dass du dir in diesem Moment Gedanken um das Geld machst… da kann ich als Hundebesitzerin und Tierfreundin nur den Kopf schütteln.

Da dies ja offensichtlich nicht das richtige Zuhause für den Hund war, genauso wenig wie bei dir, sollte für dich im Vordergrund stehen , dass der Hund endlich ein dauerhaftes Zuhause findet.

Du hast dir anscheinend ja im Voraus schon Gedanken darüber gemacht bzw damit gerechnet, der Hund könnte wieder zurück gebracht werden könnte und du in diesem Fall trotzdem unbedingt das Geld behalten möchtest.

Sorry, aber die (ja wohl nicht horrende) Summe Geld wäre mir sowas von egal in dem Moment…

Der arme Hund.

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Also zum einen wurde ganz klar kommuniziert was der Hund für Probleme hat und wenn man mir zusichert der Hund ist nie alleine weil immer jemand da ist und er auch einen riesen Garten hätte was dann auch nicht der fall war ich also auch angelogen wurde von vorne bis hinten. An diesem Tag hieß es auch noch es ist alles toll und alles gut und keine zwei Stunden später rief man mich an und teilte mit der Hund muss weg. Fand ich dann auch nicht korrekt.

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Das heißt du hast dir nicht mal die Mühe gemacht das neue Zuhause deines Hundes anzuschauen? Sonst hättest du ja gesehen dass kein Garten vorhanden ist.

Damit das nicht wieder vorkommt, prüfe doch bitte beim nächsten mal die neuen Besitzer besser, schau dir ihr Zuhause an, vereinbart zb einen Probetag.

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Das arme Tier. Bitte vergewissere dich in Zukunft besser ob das neue Zuhause passt. Das ist doch echt kacke. Mir wäre das Geld wirklich komplett egal, Hauptsache der Hund bekommt ein tolles neues Zuhause. Bitte lass den Hund nicht zum Wanderpokal werden.

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Wenn kein Widerrufsrecht vereinbart wurde, dann hat er auch nicht das Recht zu widerrufen.
Es liegt auch keine gesetzliche Ausnahme vor.
Du kannst also das Geld behalten.
Sollen die klagen, wenn sie wollen.
Machen Tierschutzvereine auch nicht, dass sie die Schutzgebühr zurück zahlen, wenn man den Hund zurück bringt.

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Naja, Ausnahmen gibt es immer.

Ich hab eine Katze nach 3 Wochen ins Tierheim zurückbringen müssen, da hab ich die Gebühr sowie Tierarztkosten erstattet bekommen. Kommt halt auch immer auf die Umstände an.

Im o.g. Fall denke ich aber auch, dass es aktuell wichtigeres gibt, als das Geld zu behalten. Der Hund braucht ein für-immer-Zuhause...