GdB bescheid - steuerfrage

Hallo zusammen,

Mein Sohn ist 2018 geboren und wir haben nun den Bescheid bekommen GdB 80, und die Zeichen G, B, H.

Uns wurde geraten, das nachträglich von der Steuer absetzen zu lassen für die letzten Jahre.
Bescheid hinschicken ist klar, aber was schreibe ich dazu? Einfach nur, dass es nachträglich mit berechnet werden soll?

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Ps: bekommt man dann für die vergangenen Jahre den vollen Pauschbetrag zurückbezahlt? Ich kenne mich da noch nicht so aus leider .

Danke schonmal für die Antworten :)

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Hallo,
ist der Bescheid denn überhaupt rückwirkend ausgestellt oder gilt der erst seit diesem Jahr?
Üblicherweise stellen Versorgungsämter die Bescheide erst ab Antragsstellung aus. Die rückwirkende Ausstellung muss man Begründen und Beantragen. Ohnehin gibt es nur 4 Jahre rückwirkend.

Zu deiner Frage:
Leider gab es eine Gesetzesänderung, die die Beantwortung nun etwas komplizierter macht. Für die Jahre 2018-2020 gilt etwas anderes als für die Jahre ab 2021.
Schreibe einfach formlos einen Brief an das Finanzamt, in dem du eine Kopie des SBA beilegst (bitte NICHT den Bescheid, da stehen sehr persönliche Sachen drauf) und für die Jahre 2018-2020 jeweils:
- die Berücksichtigung des Behindertenpauschbetrags von 3700€
- die Berücksichtigung des Pflegepauschbetrages von 924€
- die Berücksichtigung der Kilometerpauschale (Merkzeichen G) von 3000km a 0,30€=900€
beantragst.
Hast du die Steuererklärung für 2021 schon eingereicht, kannst du das jetzt auf diesem Wege gleich mit „erwähnen“. Hier sind aber die Beträge anders.
- Behindertenpauschbetrag: 7400€
- Pflegepauschbetrag: (ist abhängig vom Pflegegrad)
- Kilometerpauschale: (Merkzeichen H) 15000km a 0,30€=4500€

Die Beträge stehen beiden Unterhaltspflichtigen zu je der Hälfte zu.

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Danke für deine ausführliche Antwort.
Also auf dem Bescheid ist angegeben, dass es rückwirkend ab der Geburt gilt, also Mitte 2018

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Die ganzen Beträge bei der Steuer bekommt man immer komplett, auch wenn der SBA nur einen Tag des Jahres gilt.

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Die Antwort über mir war schon sehr umfangreich. Ich würde nur der Form halber ergänzen (vielleicht hast du dich auch nur unglücklich ausgedrückt): du bekommst nicht den Pauschbetrag im Gesamten zurück sondern die Steuern erstattet die du auf die Summe des Pauschbetrag gezahlt hast…