Pflegegrad 2 Widerspruch einlegen?

Hallo zusammen,

Mein sohn (4 jahre, 5 Monate) hat pflegegrad 2, bei einer Beantragung des höheren Pflegegrades wurde gesagt es bleibt bei 2, weil kinder ja sowieso unselbstständig sind.

Alle Rechner im Internet (bei denen man ja auch das Alter eingeben muss zur genauen berechnung) spucken mir aber pflegegrad 3 aus.

Lohnt sich ein Widerspruch oder soll ich es lassen, weil er noch so klein ist?
Hattet ihr die Situation schonmal?

Liebe Grüße

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Wir hatten die Situation noch nicht. Aber die Dame vom Pflegedienst, die die Beurteilung gemacht hat, wollte den Test aus dem Internet, den ich vorher gemacht und ausgedruckt habe, nicht mal anschauen. Sie meinte, die Fragen seien zu allgemein und würden von Eltern oft missverstanden, deshalb könne man ihn nicht als Grundlage nehmen. Ich hatte zB angegeben, dass mein Sohn autoaggressives Verhalten zeigt, weil er sich selbst gegen den Kopf schlägt, wenn er wütend ist. Sie meinte aber, dass sei bei einem dreijährigen Kind normal und würde nicht unter autoaggressivem Verhalten vermerkt.

Google vielleicht mal Pflegeberatung und lass dich von einer Fachperson beraten.

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Hallo,
tatsächlich müsstest du bei den Tests im Internet immer bei wirklich JEDEN Punkt die weiteren Erklärungen lesen. Erst dann macht das Sinn. Bei dem autoaggressiven Verhalten steht beispielsweise dabei, dass hier ZWINGEND ein Gutachten eines KJP notwendig ist, der das bestätigt.
In den Erklärungen stehen auch sehr gute Beispiele für jede Altersgruppe.

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Naja, die Begründung ist schonmal falsch. Mein Jüngster hatte PG4 in dem Alter - übrigens schon ab seinem 2. Lebensjahr. Höher geht also schon.
Wann wurde denn der Pflegegrad 2 bescheidet? Kannst du überhaupt noch Widerspruch einlegen? Du klingst eher so, als ob dein Kind den PG2 schon länger hat. Der Widerspruch muß innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse eingehen.

Ist der Monat vorbei, wartest du ein halbes Jahr und stellst ganz normal einen Antrag auf Höherstufung. Es gibt 2 Möglichkeiten der Begutachtung - einmal die Begutachtung im häuslichen Umfeld und dann die Begutachtung nach Aktenlage. Rutscht ihr unglücklicherweise in die Begutachtung nach Aktenlage und der Gutachter ordnet euch nur PG2 oder sogar geringer zu, widersprichst du und forderst dein Recht auf eine persönliche Begutachtung ein.

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Wir sind von PG 2 auf PG 3 hochgestuft worden bei persönlicher Begutachtung, da war meine Tochter 5J 5M. Ich würde auf einer persönlichen Begutachtung bestehen.