Ist Pflegegeld auch Rückwirkend zu erhalten?

Hallo ich habe seit über einen Jahr ein Schwerbehindertenausweiss mit Pflegestufe 2. Mit der Pflegestufe 2 habe ich mir erhofft im Haushalt unterstützung zu bekommen weil ich zb Epilepsie habe und da durch oft schwere Verletzungen habe und einfach zb nicht Putzen kann. Habe jetzt über einem Jahr also nach Hilfe gesucht aber einfach nicht gefunden weil man dafür wenn es die Krankenkasse übernehmen soll nicht einfach ne Putzfrau um die Ecke nehmen kann sondern eine Krankenschwester oder ne Dame die eher eine Medizinhelferin ist. Da aber die Branche so ausgebucht war habe ich erst jetzt jemand gefunden. Zuvor hatte ich mal 6 Wochen den Arm gebrochen oder auch mal längere Zeit das Knieverdreht wo ich absolut nichts machen konnte aber die Wohnung musste immer wieder gereinigt werden alleine durch die Dreckigkeit die entsteht wenn mann so nen Anfalll hat und zb Flaschen umhaut usw. Also habe ich mir Geld geliehen damit ich mal zb mit gebrochenen Arm nicht Putzen musste. Dadurch weil ich bis jetzt niemanden hatte habe ich bis jetzt auch keinen Cent Unterstützung bekommen. Kann man da was Rückwirkend zurück verlangen unteranderem um die Damen zu bezahlen die mir mehrere Monate für mich Einkaufen gehen mussten und Putzen mussten? Mfg

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Das stimmt so nicht.
Mit dem Pflegegeld gehen verschiedene Leistungen einher. Der Entlastungsbetrag, auf den du offensichtlich ansprichst, hat nichts mit Krankenschwestern oder Medizinhelfern (was ist das?) zu tun. Bei PG2 ist das vielmehr eine Leistung des ambulanten Pflegedienstes. Die Damen und Herren, die das dort machen sind auch keineswegs speziell medizinisch ausgebildet. In einigen Bundesländern wird es akzeptiert, dass Privatpersonen mit einer speziellen Schulung das ebenfalls machen dürfen. Kommt darauf an, wo du wohnst. Grundsätzlich ist es so, dass man eher schlechte Chancen hat, hier überhaupt seinen Bedarf zu decken. Zumal über dieses Budget auch nur ein Bruchteil dessen gemacht werden darf, was im Haushalt so anfällt und zwingend notwendig ist.

Du hast jedoch noch die Leistungen aus der Verhinderungspflege. Die kannst du dafür nutzen. Zur Pflege gehört auch der Haushalt dazu.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe… wer ist denn deine Pflegeperson? DIE IST DOCH DAFÜR ZUSTÄNDIG! Sonst ist doch die Pflege eben NICHT gesichert und es gibt gar kein Pflegegeld, bzw. nur mit der Auflage, dass der Pflegedienst hier bestimmte Tätigkeiten übernimmt.
Genau dafür gibt es das Pflegegeld.