Wartung Gastherme - Betriebskosten

Hallo, habe ein Problem bezügl. der Rechnung der Wartungsarbeiten...

also folgender Sachverhalt:

Der Vermieter/die Hausverwaltung beauftrage Sanitärfirma zur jährlichen Wartung der Gastherme in den Räumen des Mieters. Nun ging dem Mieter die Rechnung für diese Wartungsarbeit zu.

Ist dies unter folgenden Bedingungen/Mietvertrag rechtens???

§1 Betriebskosten

(1)Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmens, angesetzt werden können; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

(2) zu den Betriebskosten gehören nicht:
1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten)
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks…
2. Die Kosten der Wasserversorgung…
3. Die Kosten der Entwässerung
4. Die Kosten der Heizungsanlage
a) Des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kisten der verbrauchten Brennstoffe und ihre Lieferung, die Kosten des Betriebsstrom, die Kosten der Bedingung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regemäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
Oder
b) Der Betrieb der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
Oder
c) Der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstaben a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a
Oder

d) Die Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstelllung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsgesetz.

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Ich danke euch im Vorraus.

Lg

1

Ist es nicht egal, ob der Mieter die Wartung per Rechnung oder aber über die Betriebskosten zahlt ? Er zahlt sie sowieso.....

2

ne eigentl. nicht, weil der Vermieter die Ansetzen kann (also über steuern etc...) und wir schon sehr hohe Betriebskosten zahlen...

3

aber es kann Dir doch egal sein, was der Vermieter absetzen kann oder nicht.

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Hallo,

ohne jetzt alles gelesen zu haben, was Du geschrieben hast:

Eigentlich ist es hier üblich, dass der Mieter die Rechnung für die Wartung bezahlt (und den Handwerker auch eigentständig beauftragt).

Ich weiß jetzt also nicht so recht, wo Dein Problem liegt #gruebel

GLG

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hmm, also die Gastherme ist Eigentüm des Vermieters - also ist er auch für die Wartung, Reinigung etc verantwortlich.
In meiner letzten Wohnung war es auch so, das die jährliche Wartung von der hausverwaltung beauftragt wird und die Rechnung an diese geht.

Mein Problem ist das ich ca. 200Euro Betreibskosten zahle und da auch solche Leistungen abegedeckt sein sollten!

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Hallo,

die Gastherme gehört zur Wohnung. Du mietest sie mit, also bist Du dafür verantwortlich, dass sie läuft.

Das war in den Mietwohnungen, in denen ich gewohnt habe, immer so.

GLG

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Da lob ich mir klare Mietverträge. Bei uns steht folgendes:
"Der Mieter verpflichtet sich die Gasbrennwerttherme einmal jährlich gegen Ende des Jahres durch einen Fachbetrieb warten zu lassen." Da ist es relativ eindeutig, dass der Mieter die Firma beauftragt und die Rechnung zu zahlen hat. Und Absetzen kann auch der Mieter die Rechnung, das läuft dann unter "Haushaltsnahe Dienstleistungen".

Liebe Grüße!

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so n klaren Mietvertrag hätte ich auch gern ;-)

Hab grad nochmal mit der Sanitärfirma gesprochen - es kann möglich sein, das die Rechnung mir zugestellt wurde weil es im alten Mietvertrag (mit dem alten Mieter) so vereinbart war...

jetz kann wohl nur noch die Hausveraltung oder ein Jurist auskunft geben...

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ich habe mir jetzt den ganzen Rest oben udn die Antworten durchgelesen und verstehe Dein Problem nicht. Bzw. Du gehst ein bisschen vom Falschen Verständnis über Betriebskosten aus.

Erstens: Der Vemieter darf die Mieterkosten, die er weitergibt (Betriebskosten NICHT von der Steuer absetzen).

Zweitens: Du bezahlt die tatsächlich angefallen Betriebskosten und zwar egal, ob in einer Monatlichen Vorrauszahlung mit anschliessender Schlußabrechnung oder jede Rechnung einzeln oder teils teils .... wie man es dreht und wendet, wird unterm Strich für Dich immer das gleiche rauskommen.

Bedenke, dass Du ja nur Betriebskosten VORAUSbezahlst und hatl die Nachzahlung höher wird, wenn die Wartungsrechnung mit in der Abrechnung ist oder die Nachzahlung eben weniger wird, wenn du unterm Jahr schon einzelnen Rechnungen wie z.B: eine Wartund selbst bezahlt hast.

Kurz und gut: ja: es ist rechtens, dass du:
1. die Wartung bezahlen musst und
2. die Art und Weise der Bezahlung/Berechnung Vermietern+Mietern laut gesetzt nicht vorgeschriebne ist, und es also legal und rechtens ist, so eine REchnung vollumfänglich direkt an den Handwerker zu bezahlen statt den Umweg über die Abrechnung zu machen.

#winke Tanja

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#Erstens: Der Vemieter darf die Mieterkosten, die er weitergibt (Betriebskosten NICHT von der Steuer absetzen).#

In Bayern aber schon.
Schau mal die Zeile 46 an:

http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anlage_V_2011.pdf

freundliche Grüsse Werner

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und da wundert man sich über bankrott-gehende Staaten ---- tztztzt .... also irgendwo sollte die Vernunft doch auch mal eingeschaltet werden -- nuja.....

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zumal

die Antwort steht hier ja bereits

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
4. Die Kosten der Heizungsanlage
a) Des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kisten der verbrauchten Brennstoffe und ihre Lieferung, die Kosten des Betriebsstrom, die Kosten der Bedingung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regemäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

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Ich glaube, ich hätte ein Problem damit, dass der Vermieter den Handwerker aussucht und beauftragt und ich die Rechnung zahlen soll. #gruebel

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Es ist doch aber völlig egal, ob der Vermieter dir später eine Betriebskostenabrechnung erstellt MIT den Wartungkosten und dann mit den Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet oder ob du die Rechnung direkt bezahlst und die Wartung dann halt in der Betriebskostenabrechnung nicht mehr auftaucht.

Zahlen musst du doch sowieso.

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erstmal Danke für die vielen antworten.

Aber ganz ehrlich - nach den MEISTEN habe ich nicht gefragt.
Ich wollte keine Grundsatzdiskussion, Ich wollte eine Antwort auf meine Frage und diese lautete - ist der Vermieter lt. Mietvertrag berechtig dem Mieter eine Wartungs-Rechnung zukommen zu lassen oder darf er das lt. Mietvertrag nicht weil Wartungen in die Betriebskosten gehören!

Warum kann man sich nicht einfach seine Gedanken sparen, wenn danach nicht danach gefragt wurde? Sorry, aber mir ist das schon sooo oft aufgefallen, das Leute ihren unqualifizierten Senf zu qualifizierten Sachverhalten geben.
Vielleicht lässt meine aktuelle private Situation keine andere Frage zu ausser "ob der Vermieter das darf"

Sorry an die Ausnahmen die schreiben was sie Wissen und nicht was sie Denken.

Das musste einfach mal gesagt sein.

Merci

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Statt hier nun pampig zu werden, hättest du auch einfach direkt schreiben können, dass deine finanzielle Situation es momentan nicht zulässt, außer der Reihe diese Wartungsrechnung zu zahlen.

Wir User hier sind keine Hellseher und grundsätzlich ist es so, wie ich es schon schrieb: Zahlen musst du die Rechnung sowieso.