Immobilie kaufen welche noch 1 Jahr bewohnt wird

Hallo zusammen, ich bräuchte bitte eure Meinungen dazu. Am besten wäre wenn ihr selbst in so einer Situation wart oder euch mit der rechtlichen Grundlage auskennt.

Es geht um folgendes. Wir haben ein Haus besichtigt und würden dieses gerne kaufen, über den Kaufpreis sind wir uns auch einig. Die Eigentümer würden noch ca 1 Jahr brauchen bis sie ausziehen, das war für uns auch ok. Es hieß bei der 1. Kontaktaufnahme, dass eine Anzahlung in Höhe von 10% nach Notar fließen soll und der Rest bei Übergabe in ca 1 Jahr, damit wären wir auch einverstanden. Wir haben also unser Interesse an dem Haus bekundet und jetzt sagt auf einmal der Makler, die Eigentümer möchten den vollen Kaufpreis nach Notar Termin und wir sollen sie 1 Jahr lang kostenlos in dem Haus wohnen lassen, dafür würde der Kaufpreis reduziert werden um die Zinsen, Versicherungen, Grundsteuer, etc.. Mir bereitet das ziemliche Bauchschmerzen und wir würden das nicht machen wollen. Das Risiko ist viel zu hoch und es geht hier dabei um keine kleine Summe. Auf der anderen Seite wären wir sehr sehr traurig, wenn wir das Haus nicht bekommen sollten, denn das wäre wirklich unser absolutes Traumhaus und da mein Mann und ich sehr spezielle Wünsche haben, würden wir wahrscheinlich nicht wieder ein Haus finden, welches so perfekt wäre.

Was würdet ihr machen?

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Hallo,

wir haben unsere Wohnung gekauft und der ehemalige Eigentümer hat ca. 1,5 Jahre in der Wohnung noch gelebt.

Das ganze wurde vertraglich beim Notar geregelt.
Es wurde aufgenommen, dass der ehemalige Eigentümer an tag x ausziehen muss. Wir haben uns auf 12 Monate geeinigt. Die 6 Monate Verzug sind aus anderen Gründen entstanden. Der ehemalige Eigentümer musste uns ab dem 13. Monat eine Entschuldigung zahlen. Auch das würde vertraglich geregelt.
Die Familie hat uns jeden Monat den Abschlag für die Kreditrate sowie die Nebenkosten gezahlt.
Den Kaufpreis für die die Wohnung haben wir nach Abschluss direkt bezahlt.

Ich kann dir empfehlen, dass der jetztige Eigentümer der Immobilie ebenfalls euch eine "Miete" zahlt. Ihr habt sonst doppelte Kosten. Im Zweifel müsst ihr dann eure Mietwohnung zahlen und dann noch die Kreditrate plus Nebenkosten für das Haus.
Könnt ihr euch das leisten?

Ich würde mich dazu auf jeden Fall beim Notar/ Anwalt beraten lassen. Sonst könntet ihr im Zweifel auf die Nase fallen.
Ich könnte einen Notar empfehlen, der hat seinen Sitz allerdings im Ruhrgebiet 🙈

LG Kalina

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Lässt sich das nicht über den Kaufvetrag regeln? In unserem jetzigen Haus lebt nach Notartermin auch noch jemand in der Oberwohnung. Wir durften unten schon renovieren und musste den Kaufpreis erst nach Auszug zahlen. Hätten wir nicht gezahlt, hätten wir das Haus laut Vertrag in den Ursprungszustand zurück setzen müssen. Lässt sich euer Fall notariell regeln? Was passiert, falls der Besitzer mit der Axt um sich schlägt?

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Wir kennen uns mit der rechtlichen Lage nicht so gut aus, bestimmt gibt es Möglichkeiten dies vertraglich zu regeln. Es wäre aber so, wenn wir den vollen Kaufpreis zahlen würden, wäre es ja dann schon „unser“ Haus und wir hätten ja keinerlei Druckmittel wenn irgendetwas wäre. Natürlich hätten wir einen notariellen Vertrag, aber wenn die z. B. Bis zum Auszug Pleite wären und das Haus nicht mehr in den vereinbarten Zustand setzen können, könnten wir ja nichts machen.

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Ich kann es voll verstehen, das würde ich wohl auch nicht machen. Dafür ist ein Haus einfach zu teuer.

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Könnt ihr das finanzielle stemmen? Wenn ihr gleich den vollen Kaufpreis zahlt, müsst ihr 1 Jahr lang die volle Finanzierungsrate zahlen und das eben ggf zusätzliche zur Miete für die Wohnung/ Haus wo ihr jetzt wohnt. Wenn ihr nur 10% sofort abruft und euch ggf eine bereitstellungszinsfreie Zeit einräumen lassen könnt, wäre die Zusatzbelastung wesentlich geringer… da würde ich mal beim Kreditinstitut fragen wie sich das auf die Rate auswirkt.

Ich hätte auch Bauchschmerzen, was wäre, wenn die Besitzer nicht ausziehen, warum auch immer. Dann müsstet ihr eine Räumungsklage anstreben. Das kostet Zeit und Geld.

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Was ich dazu sagen kann, Räumungsklage fällt weg, wenn man das notariell so festlegt. Wir hatten es so das wir die Hälfte gezahlt haben, dann 1,5 Jahre gewartet,weil die noch drin gewohnt haben und dann die andere Hälfte . Wären sie zum festgelegten Zeitpunkt nicht ausgezogen gewesen, hätten wir sofort mit der Polizei kommen können zum rausschmeißen , überspitzt formuliert .
Alles andere , wenn man es wirklich schon voll zahlt … Würde ich mich auch dringend beraten lassen.

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Ohne Anwalt würde ich da gar nichts machen. Ich habe mal einen Bericht gesehen (ich glaube bei Wiso ) dass Verkäufer überhaupt nicht ausgezogen sind. Wie Mietnomaden - es gibt irgendeine gesetzliche Lücke, so dass man sie nicht rausbekommt.

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Ein Anwalt kostet auch Geld und die TE muss genug sparen zurzeit.

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Wenn man noch nicht mal Geld für eine anwaltliche Beratung hat, dann sollte man sich überlegen, ob man sich wirklich ein Haus leisten kann.

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Ich würde dazu einen Fachanwalt aufsuchen und mit diesem einen entsprechenden Vertrag ausarbeiten.

Mein erster Gedanke, wenn ich jetzt komplett kaufen soll, dann wird ein befristetes Mietverhältnis (inkl. Mietzahlung) vereinbart, bzw der Anwalt kann kennt da sicherlich noch andere Möglichkeiten, inkl. Umgehen einer Räumungsklage.....zu eurem Vorteil.

Also, ab zum Anwalt, was anderes kommt hier gar nicht in Frage.

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Ein Anwalt koster auch Geld, der TE hat schon genug ausgaben. Eher würde ich mich an einen Notar wenden.

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Der kostet auch Geld und beglaubigt nur das, was die Parteien besprechen.

Wer eine Immobile kaufen will und dann nicht mal bereit ist, die Kosten aufzubringen, um einen Vertrag rechtlich von einem Anwalt durchleuchten zu lassen, damit auch wirklich alles wasserdicht ist.....nun ja, das ist dann wohl der typische Fall, von "am falschen Ende" gespart.

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Wir hatten auch mal so ein Haus besichtigt, allerdings haben die Eigentümer da direkt gesagt, dass Sie selbstverständlich eine Miete bezahlen würde. Kostenlos würde ich die nicht dort wohnen lassen, wenn ich monatlich schon den Kredit zahlen muss und nebenbei evtl selber noch Miete.
Du kannst also sagen, dass die euch eine Ortsübliche Miete dafür bezahlen sollen und dann ist gut. Sieht die Bank auch wahrscheinlich lieber so.

Und ganz wichtig: Ein festes Datum für den Auszug festhalten inkl Strafzahlungen, wenn das Datum überschritten wird.

Bearbeitet von J-R.
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Als wir damals von den Vorbesitzern unser Haus gekauft haben, waren diese dort ebenfalls noch für ein paar weitere Monate (ich glaube etwa 6 - 7 Monate) dort wohnhaft.

Ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber im Notarvertrag wurde das genau Auszugsdatum definiert, also das genaue Datum ab dem wir die Schlüssel bekommen und sie ausgezogen sein müssen. Den Kaufpreis haben wir genau zu diesem Datum bezahlt (war mit der Bank so vereinbart), nicht vorher.

Notarvertrag wurde aber wie schon gesagt, ein halbes Jahr vorher unterschrieben und war gültig, der Eigentumsübergang fand eben nur zum Datum der Schlüsselübergabe / Zahlung des Kaufpreises statt. Die rechtliche Grundlage hierfür ist mir nicht bekannt, da der Notar den Kaufvertrag aber aufgesetzt hat, war alles ok und der Eigentumsübergang verlief ebenfalls reibungslos (ist jetzt auch schon fast 10 Jahre her).

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So war das bei uns auch.
Wir hatten noch eine "Anzahlung" von 50.000, die ebenfalls im Vertrag genannt wurde und genau aufgedröselt war, was damit passiert, wenn irgendwas schief läuft.
Hat zum Glück alles geklappt, aber mietfrei würde ich niemanden im Haus wohnen lassen, für das ich schon Kredit abbezahle

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Kann man machen, hat rechtlich und finanziell aber einige Tücken.
Finanzierung und Miete gleichzeitig wurden hier ja schon erwähnt.
Dann müsst ihr aufpassen, wann der "Gefahrübergang" ist. Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Risiko, dass mit dem Haus etwas passiert, auf euch übergeht. Ist das, bevor die jetzigen Eigentümer ausziehen, habt ihr nicht in der Hand, in welchem Zustand ihr das Haus nachher bekommt. Die jetzigen Eigentümer können das Haus herunterwirtschaften, es kann der Blitz einschlagen und alles abbrennen oder zum Beispiel die Flut das Haus unbewohnbar machen.

Dafür solltet ihr eine Regelung finden und ggf. finanziellen Ausgleich vereinbaren. Lasst euch deswegen in jedem Fall anwaltlich beraten und auch den Kaufvertrag unbedingt von einem Anwalt prüfen.

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Wenn der Kaufpreis so viel geringer ist, dass es fair wirkt, ihr also von der Differenz eure erhöhten Finanzierungskosten decken könnt und sie mind. einer angemessene Jahreskaltmiete entspricht, dann würde ich es machen, wenn ihr das Haus wirklich wollt.
Eine Bedingung hätte ich aber dabei: das mit dem Kaufvertrag gleichzeitig eine Räumungsunterwerfung auf den vereinbarten Auszugstermin seitens der Verkäufer beurkundet wird, so dass ihr direkt (ohne Klage) räumen könnt und nicht die Gefahr besteht, dass eure Verkäufer zu Mietnomaden werden.