Zuzahlung Kh-Aufenthalt vor Frühchen-Entbinudung?

Hallo Ihr Lieben,

die Mitarbeiter meiner Krankenkasse sind sich nciht so einig.

Ich habe vor der Entbindung 6 Tage im Krankenhaus gelegen. Dort wurde mir gesagt, wenn es zur Entbindung kommt, muss ich keine Zuzahlung an die Krankenkasse leisten. Ich wurde allerdings zur Entbindung in die nächste Klinik mit Frühchenstation verlegt.

Ich habe jetzt, fast 5 Monate später Post bekommen, ich soll die Zuzahlung leisten, ein Anruf bei der AOK = ich muss doch nicht zuzahlen, dann hat eine andere Sachebarbeiterin angerufen = ich soll nun doch bezahlen es würde als stationärer Aufenthalt gelten. #kratz


Wie war das bei Euch?

Lg. Tani

P.S. Ich würde Lasse von dem Geld lieber was schönes kaufen ;-)

1

hm also ich hab nur ein tag vor der entbindung im kh gelegen und das habe ich nicht bezahlt...aber die 5 woc´hen die ich vorher in den monaten davor drin lag musste ich alles zahlen

lg yvonne

2

Mhm , danke, na dann muss ich bestimmt wirklich bezahlen.

Insgesamt 5 Wochen , puh, das ist echt lange. Mir hat die eine Woche schon gereicht. Ich wünsche mir sehr, dass ich beim nächsten Kind nicht länger liegen muss. Ich habe wg. einer Konisation eine Muttermundschwäche. Lasse kam zum Glück topfit und "nur" sechs Wochen zu früh.

Lg. Tani

3

naja was tun wir nicht alles für die babys?

lg

4

hallo tani,

also ich habe 3 wochen vor der geburt im KH gelegen und ich mußte nichts bezahlen, allerdings war der kh-aufenthalt durchgängig bis zur geburt und alles im gleichen KH.

Ansonsten lass dir doch mal von der bearbeiterind den vorgesetzten geben, ihm dann das noch einmal schilder und die unterschiedlichen entscheidungen bemerken, der sollte es dann doch wissen....

LG sandra und viel erfolg

5

Ich hab vor der Entbindung 3 Wochen im KH gelegen.

Im KH damals sagte man mir, ich müsse die Zuzahlung nicht leisten, weil ich ja zur Entbindung dort war.

Ein paar Monate später bekam ich auch Post von der KK und wurde aufgefordert die Zuzahlung zu leisten. Also ich mußte bezahlen.

LG Lena

6

Mir ging es genauso, ich lag von der 32-34SSW im KH, kam diesmal nicht zur Entbindung.
Habe dann auch eine Rechnung bekommen und da habe ich dann angerufen und mich beschwert.

Die haben gesagt das das als Stationärer Aufenthalt gilt (wie du sagtest) und ich muß das zahlen.

Ich war so wütend und habe gefragt, ob die es mir gewünscht hätten wieder ein Frühchen in der 32SSW (erste Tochter kam in der 32SSW) zu bekommen.

Und ob ihnen es nicht lieber ist, je länger man es im KH auch rauszögern kann.

Gut der arme Mann am Telefon kann ja auch nichts dafür aber ich war so sauer.

Ich habe dann gezahlt.
Doch die Frechheit war ja, ich bekam 2Wochen später eine Zahlungsaufforderung, aber konnte ja beweisen das ich gezahlt habe.

140€ sind dahin. Aber gut das war es mir dann doch Wert, weil meine Kleine dann doch erst 36+4SSW kam, und ich konnte sie gleich mit Heim nehen und mußte sie nicht da lassen.

Aber trotzdem, finde ich es unverschämt.
Kannst aber von den Steuern absetzen.

Lg
Diana mit Chiara Michelle 27mon+Alessia Sophie 11,5mon

7

Ich lag 3 Wochen vor Entbindung im Krankenhaus und musste auch zahlen. Bis zu dem Tag, an dem der Kleine auf die Welt kam und die 5 Tage, die ich danach noch lag.

8

Also alles was mit Geburt und Schwangerschaft zu tun hat, wird von der KH bezahlt

Ich habe auch eine Rechnung vom KH bekommen und dann dort angerufen. sie hat sich entschuldigt und gemeint das dies ein Fehler sei.

Kurze Zeit später kam die Mahnung von der KH. Ich dort angerufen und es wird alles übernommen. Man muß nichts dazu zahlen!!!

Bezahl nicht und kauf Lasse etwas schönes :-)

9

Kann es sein, dass das vielleicht von KK zu KK unterschiedlich ist??

Ich musste beide Krankenhausaufenthalte in der Schwangerschaft voll bezahlen.... nur den Tag der Geburt und die Tage danach nicht.

Meine Cousine ist am Tag vorm Geburtstermin ins KH, dachte, das Kind kommt an dem Tag. Pustekuchen, es kam mitten in der Nacht. So musste sie den einen Tag noch bezahlen, den Tag der Geburt dann eben nicht.

12

Mhh welche Krankenkasse bist Du denn?

Ich arbeite in der Buchhaltung und schaue gerne mal nach wenn Du magst.

10

Hallo,

ja du musst zuzahlen.

Du musst erst ab dem Tag wo es zur Entbindung kommt keine Zuzahlung zu deinem Aufenthalt zahlen.

Dauert die Geburt z. B. von 01.01. - zum 03.01.07 00.01 bist du erst ab dem 03.01 frei und auch nur für eine gewisse Zeit.

Die Rechnung kann auch noch 2 Jahre später kommen.

LG

11

Huhu

Ich habe vier Kinder und bei allen lag ich vorher im KH...Bei meiner KK istes so,das man nicht bezahlen muss,sofern der KH-Aufenthalt direkt die Geburt nach sich zieht.

Für einen Aufenthalt von der 26-30 SSW mußte ich auch bezahlen.
ABER: Für den Krankenwagen der mich ins KH brachte mußte ich auch bezahlen!!!


Also nachfragen und nicht nachgeben!Du mußt nicht bezahlen!!!

14

Hallo,

dann hattest du deine Zuzahlungstage für das Jahr erreicht.

Du brauchst nur 28 Tage das bezahlen.

Lg

16

Nein,in unserem Fall lagen die KH Aufenthalte der ersten SS im alten Jahr,aber die Tage vor der Geburt und die Geburt selbst im neuen Jahr....und wie gesagt,ich habe vier Kinder bei den letzten dreien habe ich kein einziges mal die Tage vor der Geburt bezahlen müssen...;-)

13

Laut Gesetz zählt es erst zuzahlungsfrei ab dem Tag der Geburt. Viele KH sind so kulant und stellen die Tage davor der KK nicht in Rechnung - ansonsten bekommst du die Rechnung dann von der KK.