Ist er ein Frühchen und dauer Mutterschutz

Hi,

Thorben ist am 17.4.2006 geboren. Normaler ET wäre de 13.5 gewesen. Damit wäre er bei 35+2 (36.SSW) geboren.
Habe ich das jetzt richtig gerechnet?

Und wie lange würde mein Mutterschutz gehen? 8 Wochen oder 12 Wochen? Bis wann wäre das denn? 17.6 oder 17.7. (keine Ahnung wie man das berechnet)?

Danke euch schonmal :)

LG
Moni mt Thorben *17.04.2006

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Hallo Moni...

Wenn dein Kleiner ein Frühchen wäre, dann hättest du vom Krankenhaus eine Früh´chenbescheinigung bekommen für die Krankenkasse.. So war es bei mir... Dort stand dann der eigentliche Et drauf sowie dás Geburtsdatum...
Wenn du nicht bekommen hast, ist es auch kein Frühchen...
Wenn ich richtig gerechnet habe kam er 36+2 (also 37. SSW).. Uns wurde gesagt, dass Kinder die nach der vollendeten 36. SSw kommen, keine Frühchen mehr sind.. Nur wenn sie unter 2500g wiegen...

Also so wie ich die Sache sehe, hast du kein Frühchen...

LG Fusselchen + Joshua *21.10.05 (geboren bei 32+1)

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Hallo :)

Danke dir. Den rosa Zettel für die Krankenkasse habe ich bekommen. Da war was wegen Frühchen vermerkt.
Aber wenn er bei 36+2 geboren ist, dann frage ich mich warum dann im MuPa vermerkt ist, das er in der 36. SSW geboren ist #kratz

Wie ist es dann nun mit dem Mutterschutz? Kann mir da jemand was dazu sagen?

LG
Moni

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Joshua kam 32+1 und also eigentlich ja 33. ssw... Im KKH sagten die auch immer das er in der 32. ssw kam.. Wegen dem MUSCHU frag am besen auf der KK nach... Vielleicht kann dir ja auch hiernoch jemand helfen....

Bei mir war es so, dass die Zeit dran gehängt wurde... Also vom geburt bis et und dann nochmal 12 Wochen... So war es bei mir.. hatte ja aber vor der Geburt keinen Muschu...

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Wenn Du die Frühchenbescheinigung bekommen hast, dann ist er auch ein Frühchen ;-)



Der Mutterschutz verlängert sich von 8 auf 12 Wochen nach Entbindung und das was du davor nicht "ausgenutzt" hast wird auch noch hintendrangehängt.... wird dir dann von der KK mitgeteilt bis wann.

Ich hatte z. B. noch gar keinen MuSchu als mein Niels geboren wurde. Ich hatte dann ab Geburtsdatum 12 Wochen Frühchen-Muschu und die 6 Wochen von davor, die ich ja nicht hatte wurden drangehängt. Somit habe ich von 02.03. bis 06.07. Muschu.

Lange Rede kurzer Sinn: Insgesamt (Vor + Nach Geburtstag) hast Du 18 Wochen ;-)



Lieben Gruß

Nicole

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Der Mutterschutz bei Frühchen ist 12 Wochen. Die 6 Wochen Mutterschutz davor die du nicht ganz beanspruchen konntest werden dazu gerechnet.
Frühchen ist aber nur alles unter 25oogr. Egal in welcher Woche sie geboren wurden.

Gruß
Flipps+Vanessa*09.01.06 ET 17.02.06 Geburtsgewicht 2420gr.

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Hallo,

also muß auch kurz was zu schreiben.
Also es stimmt nicht das Frühchen nur unter 2500gr ist. Mein 2ter Sohn kam am 27.3.06 (35+5) mit 3000gr und gilt trotzdem als Frühgeburt mit Bescheinigung, da er die vollendete 37.SSW nicht hatte. Genauso mein erster Sohn am 15.09.02 (36+1) mit 2900gr und da wurde er auch als Frühchen bescheinigt. Weiß ja nicht ob das irgendwie regionalabhängig ist oder so, aber bei uns hier ist es klar bis zur vollendeten 37.SSW gilt hier Frühchen, egal was für Gewicht. Das bekommst Du dann bescheinigt. Naja war halt bei uns so.
Bei Frühchen gilt 12 Wochen nach errechnetem ET,die zeit geht Dir also nicht verloren.

Gruß, Sandra

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Hallo Moni,
damit du 12 Wochen Mutterschutz hast muß dein baby bei der Geburtunter 1,5kg wiegen. Ich hoffe das hilft dir weiter
Nadya

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Sorry, dem muss ich leider widersprechen.



Mein Niels wog 2010 Gramm und ichhabe auch die voll 12 Wochen bekommen.

Es kommt auf den Grad der Entwicklung an.

Habe noch ne Kopie meiner Frühchenbescheinigung hier: Darin ist vermerkt: Geburtsgewicht unter 2.500 g und verfrühter Beendigung der Schwangerschaft sowie nicht boll ausgebileter Reifezeichen ( diese können sich an Rumpf, Haut, Fettpolstern, Nägeln, Haaren und äußeren Geschlechtsorgane darstellen).

Bei meinem waren es lediglich die fehlenden Fettpolster, denn alles andere war gut entwickelt ;-)



Gruß

Nicole

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ich vergaß: Es kommt darauf an, das das KKH wesentlich erweiterte Pflegebedürftigkeit aufgrund eines der o. g. Punkte bescheinigt.



...und mein Zettel war auübrigens nicht rosa und ich musste danach fragen ;-)

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Hallo!

Als Frühchen gelten Kinder die entweder vor der vollendeten 37. SSW geboren wurden oder deren Gewicht unter 2.500 gramm liegt (meistens trifft dann beides zu). Du erhälst dann von dem Krankenhaus eine Bescheinigung (rosa Zettel). Nicht immer unaufgefordert - denn ich mußte dannach fragen (36+2 - 2360 gramm)! Den reichst du dann bei der Krankenkasse ein und die bescheinigen dir dann die Verlängerung des MUSCHU auf 12 Wochen samt Mutterschaftsgeld.


Hier mal mein Beispiel:

ET: 16.04.05 - MUSCHU bis zum 05.06.05.

Geburt: 21.03.05 - somit MUSCHU bis 09.07.05

Hoffe, ich konnte helfen!

Liebe Grüße,
Michelle