bis wann zählt das Baby zu den Frühchen?

Hallo Ihr.

Mich interessiert mal bis zu welcher Woche oder Größe ein Baby zu den Frühchen zählt. Also auf die Frühchenstation muß. Also von was das abhängt.

Ich bin ab heute eigentlich in der 35. ssw. Jetzt hat mir mein FA am Dienstag in den Paß geschrieben, dass ich ne Woche weiter bin.. also dann ab heute 36. ssw. Aber meine Hebi meinte, alles was nach der 20. ssw vorkorrigiert wird zählt nimmer.. also wäre schwachsinn.

Mein Gebährmutterhals ist schon weg und MuMu ist ganz weich und offen (cm weiß ich net), so das er mit den Fingern an den Kopf vom Baby ran käme..

Er meinte, wenn ich noch den August rum kriege wäre er sehr froh.. ist sich aber net sicher.

von der Größe her wär es ja ok wenn mein Sohn jetzt schon kommt.. ist ca. 45 cm groß und 2600 g schwer. Meine Tochter kam drei wochen früher und hatte 47 cm und 2650 g.

Danke für eure Infos.. mach mir halt meine Gedanken.. was wäre wenn er jetzt kommt.

Liebe Grüße Sigrid

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hallo

alles was vor der 37.ssw geboren wird und unter 2500gr. wiegt ist ein frühchen . allerdings sind die gewichte schätzgewichte und würde eher mit weniger rechnen .


lg

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Unsere Große kam in der 36+4 SSW und da ja die 37. SSW nicht abgeschlossen war, ist sie als Frühchen eingetragen. Sie wog aber 2680g und mir sagte man, dass es eben dennoch eine Frühgeburt ist. Wäre sie unter 2500g gewesen, wäre es eine Frühgeburt und eine Mangelgeburt gewesen. Steht auch im Mutterpass drin. Seite 5 bzw. Seite 21 bei der Anamnese unter Punkt 17 und 18.

Liebe Grüße

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Hallo Sigrid,

mein Sohn kam in der 35 Woche zur Welt mit 2450 gr. und 49cm, er gilt als Früh- und Mangelgeburt (Blasenspung und BEL-Lage).

Ich habe mir sagen lassen, dass Babys die vor der 37 SSW zur Welt kommen Frühgeburten sind und wenn sie dann noch unter 2500gr. wiegen auch noch zu Mangelgeburten zählen.

Bitte auch beachten, man hat dann 4 Wochen länger Anspruch auf Mutterschutz. Man muss sich dass nur vom Arzt bestätigen lassen, da gibt es schon vorgefertigte Rezeptähnliche Formulare welches der FA rausgibt.

Liebe Grüße
Siraz *18.05.2006 www.unserbaby.ch/miran

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Danke dir

Und wie ist es dann mit dem Geld dass man bekommt.. ich meine die 13 Euro pro tag für 6 wochen vor und 8 wochen nach der Geburt. komm net auf den Namen..#kratz.. bekomm ich dann weniger?? oder rechnen die das dann an, das er früher kam und ich bekomm dann eigentlich mehr, da wie du sagst ich ja 4 wochen länger mutterschutz habe??

sorry.. aber sind auf das geld angewiesen.. ist schon verplant.. deshalb frag ich

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Hallo, Du bekommst bei einer Frühgeburt die 8 wochen plus 4 wochen wegen der frühgeburt und auch noch die zeit die dir vor der entbindung dann fehlen.Da musst du dich aber bei der Krankenkasse hinterhängen sonst verschludern die das gerne wenn man da nicht selber drauf hinweißt. Allso meine tochter kam 6 wochen zu früh dann hatte ich 8+4+6 Wochen Mutterschutz also auch das geld.
Lg Sandra

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Hallo,

meine Tochter kam in der 35. SSW nach einem vorzeitigen Blasensprung zur Welt mit 2.710 g.

Alle Kinder, die entweder mehr als 3 Wochen zu früh kommen oder weniger als 2500 g wiegen, zählen als Frühgeburt; so war es auch bei meiner Tochter, deshalb bekam ich auch den verlängerten Mutterschutz.

Ob ein Kind auf die Frühchenstation muß, hängt vom persönlichen Entwicklungsstand ab. Meiner Tochter kam nur für einen Tag ins Wärmebettchen, das wars, ansonsten gab es keine Probleme.

VG
Susi

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Unsere Tochter kam in der 37. SSW zur Welt und wog 1560g, sie zählte nicht als Frühchen sondern nur als Mangelgeburt deshalb standen mir auch nicht die zusätzlichen Wochen zu.
Meine Freundin entband 3 Monate später in der 36.SSW, ihr Kind war ein Frühchen und sie bekam die 4 Wochen zusätzlich. Ihre Tochter wog über 3500g und durfte sie nach 5 Tagen KH mit heim nehmen während unsere noch 3 Monate in der Klinik bleiben mußte.Ina

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Hallo,

dann hat man Dich leider unrechtmäßig um den Dir zustehenden Mutterschutz gebracht.

Arbeitsrechtlich gelten auch Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 g - unabhängig vom Geburtstermin - als Frühgeburten mit entsprechendem Anspruch auf verlängerten Mutterschutz.

Das hat das BAG bereits im Jahr 1996 entschieden. Im Internet kannst Du die Entscheidung auszugsweise unter http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/ur21p97023.htm nachlesen.

VG
Susi