Abrechnung Hebamme bei Abwesenheit Kind

Hallo ihr Lieben,

Ich benötige eure Schwarmwissen. Da ich privat versichert bin, habe ich nun von meiner Hebamme eine Rechnung für die Wochenbettbesuche bekommen. Meine Mäuse lagen zu diesem Zeitpunkt jedoch noch im Krankenhaus da sie Frühchen waren. D.h. sie hat nur mich untersucht. Trotzdem taucht in der Abrechnung ein Zuschlag für Mehrlinge auf. Meine Frage nun: Ist so ein Zuschlag auch zulässig, wenn nur die Mutter untersucht hat?

In der Vereinbarung zwischen den Verband und den Krankenkassen, der letzlich der Abrechnung der Gebührenordnung der Hebammem für das Land NRW zu Grunde liegt habe ich nichts gefunden. Vom Gefühl her würde ich sagen Rückbildungskontrolle des Uterus und der Kaiserschnittnahme sind doch nicht mehrlingsspezifisch und daher irrelevant...

Danke für eure Hilfe!

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Ich hab leider gar kein Fachwissen, aber deine Meinung scheint mir durchaus logisch. Wenn sie mit den Kindern nichts gemacht hat, kann sie die nicht abrechnen.
Aber kann natürlich sein, dass jemand anders das besser weiß und erklären kann 🤷‍♀️🤷‍♀️

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Obwohl ich davon eigentlich auch keine Ahnung hab, hab ich über deine Frage nachgedacht und der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann, weshalb sie einen Mehrlingszuschlag abrechnen dürfte, wäre, wenn ihr über das Thema Zwillinge geredet habt und sie dich also sozusagen speziell zum Thema Mehrlinge in welcher Hinsicht auch immer beraten hat. Kannst sie aber ja mal fragen.