Unterhaltspflicht muss ich wieder zahlen?????

Hallo

Ich bin neu hier und ich habe eine Frage.Ich bin geschieden und habe 2 Töchter 16/fast 21 beide sind mit der Schule fertig.Die jüngste macht so wie ich weiß eine Schulische Berufsvorbereitung.Die große hat vor 2 Monaten die Lehrstelle verloren.Für die kleine zahle ich noch Unterhalt ,bei der große hatte ich die Unterhaltszahlung eingestellt(MIT IHREM EINVERSTÄNDNIS) weil sie neben der Lehrstelle noch einen 400 euro Job hatte.Denn sie auch geschmissen hat.Nun fordert sie wieder Unterhalt von mir ein.(meine Ex Frau zwingt sie dazu)Ich bin seit letztes Jahr neu Verheiratet,meine jetzige Frau hat 3 Kinder(Drillinge) mit in die Ehe gebracht.Ich bin zur Zeit allein Verdiener.

1).Nun meine Frage muss ich für meine große Tochter wieder Unterhalt zahlen? Sie macht zur Zeit keine Ausbildung und auch keine Schule.Wohnt immer noch bei meiner Exfrau.

2) Meine jetzige Frau bekommt für Ihre 3 Kinder von ihrem Ex mann Unterhalt wird der bei mir mit angerechnet,wenn ich mich neu Ausrechnen lassen muss.

3) Wie lange bin ich meiner Tochter gegen über Unterhaltsverpflichtet.

Es wäre lieb wenn ihr mir hier ein klein wenig weiter helfen könntet.
Ich bekomme mit der Düsseldorfer Tabelle noch graue Haare :-)
lieben dank im voraus

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Also... meines Wissens nach (und damit ohne Gewähr):

- zahlst Du Unterhalt für Deine Kinder, bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben.
- wird Einkommen Deiner Frau, egal, ob aus Arbeit oder erhaltenem Unterhalt nicht auf Dein Einkommen angerechnet. Das sind komplett zwei paar Schuhe...

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aber meine Tochter muss den Unterhalt von mir einklagen nicht meine Ex Frau oder.Da sie ja Erwachsen ist..

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hallo,

ja deine tochter muss dich verklagen auf unterhalt(hört sich ja grausam an)
und sollte sie dich nicht bitten,das du ihr wieder unterhalt zahlst so bekommt sie auch keine unterstützung(finanz.)von nem amt(jobcenter).deine exfrau wird sie ja nicht durchbringen können.sie muss aber auch bemühungen nachweisen,das sie sich um nen job kümmert oder ne neue ausbildung.faule haut und papa...iss nicht.
erst wenn bei dir nichts zu holen ist oder nur in geringem rahmen,dann bekommt sie vom amt unterstützung.

warum hat sie denn den 400 eur job geschmissen?wäre doch zur überbrückung super taschengeld gewesen,bis sie was neues hat.

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Hallo,

meiner Meinung nach besteht kein Anspruch auf Unterhalt mehr, wenn man die Ausbildung geschmissen hat. Also kann sie danach auch nicht wieder kommen und dem Vater auf der Tasche liegen, wenn das Geld knapp wird. So war es bei uns.

Gruß Doreen

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Hallo,

1+3) Prinzipiell ist korrekt, dass du deiner Tochter bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig bist.

Auch der Abbruch der ersten Ausbildung, wenn sie feststellt, dass es ihr nicht liegt, muss üblicherweise einmal akzeptiert werden, wenn sie danach eine andere Ausbildung anfängt. In der Zeit, die evtl. zwischen Ausbildungsabbruch und -neubeginn liegt, hat sie die Pflicht, sich verstärkt selbst um ihren Unterhalt zu kümmern. Ihren 400 €-Job zu kündigen, war hier sicher nicht hilfreich. Ausnahme kann z.B. sein, wenn sie sich ganztägig weiterqualifiziert, um eine höhere Chance auf einen Ausbildungsplatz zu haben, aber auch das ist bestenfalls vorübergehend akzeptabel. Die Bemühungen um einen neuen Ausbildungsplatz müssen jedenfalls nachweisbar sein.

Da deine Tochter allerdings volljährig ist, sind automatisch BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig, auch wenn deine Tochter bei ihrer Mutter wohnt. Zur Not muss die Mutter den ihr zustehenden Ehegattenunterhalt heranziehen.

Ansonsten haben volljährige Kinder, die weder in Schule noch in Berufsausbildung sind, KEINEN Unterhaltsanspruch.

2) Der Unterhalt, den deine jetzige Frau für die Kinder bekommt, wird nicht auf dein Einkommen angerechnet. Selbst das Einkommen deiner Frau würde nur dann herangezogen, wenn du nicht in der Lage wärst, den Mindestsatz zu zahlen (also z.B. wenn du unterhaltspflichtiger "Hausmann" wärst, aber deine Frau gut verdienen würde, müsstest Du deinen "Ehegattenunterhalt" verwenden), aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Google das Thema doch gründlich nach (es gibt sicher einen Haufen Info dazu) und setz dich mit deiner Ex und deiner großen Tochter zusammen, um eine für alle vernünftige Lösung zu finden und die Perspektiven für eure Tochter zu erläutern. Denn viel wichtiger als der Unterhalt scheint mir doch die Frage, WARUM eure Tochter Ausbildung und Nebenjob geschmissen hat, was ihre weiteren Pläne sind und wie ihr sie gemeinsam umterstützen könnt, ihren Weg zu finden.

Denn vor Gericht zu ziehen, verursacht nur hohe Kosten, und das Geld kann man sicher anders sinnvoll verwenden :-)

Liebe Grüße,
Dany

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Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.

Habe jetzt erst einmal einen Termin beim Anwalt gemacht,um alles Prüfen zu lassen.
Habe auch meine große Tochter nochmals zum persönlichen Gespräch gebeten.Und dann werden wir wohl hoffentlich einen für uns alle guten Weg finden.

Nochmals danke für eure Hilfe

lg

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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass deine Tochter rein rechtlich im Moment keinen Anspruch auf Unterhalt hat.
Ab dem vollendeten 18. lebensjahr ist der Kindsvater nur dann noch Unterhaltspflichtig, wenn die Tochter eine Vollzeitschule besucht die für den angestrebten Beruf förderlich bzw erforderlich ist oder eine Ausbildung macht. Ansonsten nicht.
Kann sie Gründe aufbringen, warum sie die Ausbildung geschmissen bzw verloren hat kann es sein, dass du wenn sie die Schule wieder besucht oder eine neue Ausbildung beginnt wieder Unterhalt zahlen musst.

Ebenso kann sie für die Zeit der Ausbildung in der du keinen Unterhalt gezahlt hast den nicht gezahlten Unterhalt einfordern, insofern du nichts schriftliches in der Hand hast, dass sie darauf verzichtet hat.

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soweit ich das von meiner stiefmutter weiß, die selber grad in so ner situation steckt hat ein volljähriges kind ohne arbeit und ausbildungsplatz keinen anspruch auf unterhalt!

dies hat sie sich vom jugendamt und von einem anwalt bestätigen lassen

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Die Tochter meines Mannes hat zwei mal die Schule geschmissen, kam ins betreute Wohnen , flog dort raus , Ausbildung hat sie bis heute nicht . Als sie 18 Jahre wurde mußte mein Mann nicht mehr zahlen, sie lebt von Harz vier und es sieht nicht so aus als wenn sich das in nächster Zukunft ändert. Denke du wirst auch nicht mehr für die Faulheit deiner Tochter zahlen müssen , dann muß die Mutter sich mal kümmern , das das Mädel in die Hufe kommt . Soll sie mal zum Amt gehen und Sozialhilfe beantragen. Die Tochter meines Mannes saß auch bei uns und meinte , du mußt für mich zahlen du bist mein Vater . Mein Mann sagte ihr dann ganz klar er zahle für ihre Faulheit nicht , sie rief darauf hin beim JA an und sie da er muß nicht für sie zahlen wie sie dann leinlaut sagte . Väter sind doch keine Melkesel....