Chronisch krank, arbeitsunfähig, ohne jegliches einkommen! Kindesunterhalt?

Hallo,
ich bin seit 4 1/2 jahren von meiner damaligen Freundin getrennt, in dieser Zeit habe ich immer meinen Unterhalt für unseren 9 Jahre alten Sohn bezahlt. In den Ferien ist er immer bei mir und auch sonst relativ oft, dafür das er 200 km von mir weg wohnt.
Leider habe ich starke gesundheitliche Probleme, mein Herz spinnt öfter mal und ich bekomme nen Elektroschock auf der Intensivstation.....Erstickungsanfälle wegen denen ich die Arbeit verloren habe....... Magenprobleme.....diffuse Schmerzen ....usw....Leider ist keine Besserung in Sicht, trotz Herz OP und diversen anderen Klinikaufenthalten...
Die Krankenkasse hat mich bereits ausgesteuert, und das arbeitsamt zahlt noch bis Februar arbeitslosengeld. Danach ist Schluß und ich habe kein Einkommen mehr. Meine Frau, mit der ich seit 4 Jahren verheiratet bin muß nun mit für mich Sorgen, mit ihrem kleinen Gehalt.

Nun kann ich auch für meinen Sohn keinen Unterhalt mehr bezahlen. Meine Frau bekommt gerade mal 1400 Euro, das muß für uns, haben auch ne Tochter Auto Miete Essen usw. reichen. Meinen Sohn müssen wir auch regelmäßig holen. Dafür muß sie jetzt auch aufkommen und das ist bei der Entfernung nicht gerade billig. Die KM trägt da nix zu bei. Aber wie ist das nun mit dem Unterhalt.
Sollte ich irgendwann wieder gesund werden und ein Einkommen haben, muß ich dann alles zurückbezahlen?

Muss gar meine Frau dafür auch noch aufkommen? Wie verhält sich das?

Bin gerade ziemlich verzeifelt. An wen kann ich mich wenden um mich beraten zu lassen.

Wenn mir das Amt schreibt, wie muß ich mich verhalten?
Im voraus Besten Dank
mfg.
Vorhofflimmern

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Liegt denn ein Titel vor?

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was ist denn mit Titel gemeint?
ich weiß gar nicht was das heißen soll?
Ich habe leider offiziell kein Sorgerecht, habe mich aber immer gekümmert.

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Hab gerade mal gelesen, was ein Titel ist.
Also ich habe nie etwas unterschrieben, habe einfach nach der DTabelle berechnet und überwiesen.
Soll ich mich vorab an einen Anwalt wenden? Bin bei meiner Frau in der Rechtschutzversicherung mit drin. Können die mir weiterhelfen?

im voraus besten Dank

gruß

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Das Arbeitsamt zahlt dir ALG1? Bist denn du überhaupt vermittelbar bei deinen ganzen Erkrankungen? Hättest du nicht eher den Weg der Rente gehen sollen?

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Ja, den Weg hätte ich wohl gehen sollen und werde ich wohl als nächstes auch einschlagen.
Ich hatte immer die Hoffnung es würde eine konkrete Ursache gefunden. Vermittelbar bin ich nicht, darum hat das arbeitsamt versucht mich nochmal in eine Reha zu stecken, die mir sicher auch nicht helfen wird.

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Wenn du arbeitsunfähig bist aus gesundheitlichen Gründen und daher auch keinen Unterhalt zahlen KANNST, dann ist der UHV auch kein Darlehen.

Deine Frau muss keinen Unterhalt für ein Kind zahlen, welches nicht ihr eigenes ist. Es gibt zwar noch diese Taschengeldregelung, aber dafür verdient deine Frau zuwenig.

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Hallo,,

als erstes Mal ist die frage ob Du die 200 km weggezogen bist oder Deinen Ex. Sollte sie weggezogen sein hat sie die Bring- und Holpflicht!

Dann ist es so das Dir natürlich ALG 2 zusteht.

Ganz wichtig deine Frau muss nicht für das Kind aufkommen! Es ist das Kind von DIr und Deiner Ex, da hat sie nix mit zu tun.

Deine Ex kann zum JA gehen und eine Beistandschaft einrichten. Die rechnen aus was Du zahlen müsstest und evlt bekommt sie von denen einen Vorschuss wenn Du nicht zahlen kannst.

Hast Du dir bei der Berechnung das halbe kindergeld abgezogen? Das war schon Riskant das immer alles alleine zu berechnen. Hast Du die Vaterschaft überhaupt anerkannt?

Ich finde es super das Du dich kümmerst und Du bist in diese Lage geraten und kannst nichts dafür.

Behalt einen ruhigen Kopf und erklär Ihr die Situation, beim JA kannst Du dich natürlich beraten lassen ABER sie muss auch zum JA um alles zu klären.

lg und alles gute für Dich
maren

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Hallo.

>>> als erstes Mal ist die frage ob Du die 200 km weggezogen bist oder Deinen Ex. Sollte sie weggezogen sein hat sie die Bring- und Holpflicht! <<<

1. Das ist nicht per se so, sondern muss gerichtlich festgelegt werden.
2. Nach 4,5 Jahren tritt auch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ein, selbst wenn die KM die Distanz geschaffen haben sollte.

LG

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ebend,
du kannst versuchen dass deine ex frau die kosten ( oder einen teil) von den fahrtkosten übernimmt.

ich will mich net aus dem fenster hängen, aber cih mein gehört zu haben das man immer nur fürs "letzte" kind zahlen muss ( neue regelung) ?

aber alles ohne gewähr...

sich bei mehren stellen zu informieren hilft weiter-niemals auf 1-2-3 antworten hören!

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Hallo.

>>> ich will mich net aus dem fenster hängen, aber cih mein gehört zu haben das man immer nur fürs "letzte" kind zahlen muss ( neue regelung) ? <<<

Blödsinn ... Kinder sind gleichgestellt ... reicht das Einkommen nicht mindestens für den Mindestunterhalt für jedes Kind aus, wird das, was Selbstbehalt noch übrig bleibt, per Mangelfallberechnung anteilig (je nach Altersstufe) auf die Kinder verteilt.

LG

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Das wär ja ein Ding. Da würden sicher manche Väter alle 5 Jahre ein neues Kind zeugen, nur damit sie nicht in die höhere Unterhaltsstufe der DD-Tabelle rutschen.

Obwohl das ja auch eine Massnahme zur Geburtensteigerung in Deutschland wäre, wenn ich so drüber nachdenke.. #schein

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Hallo,

1. Beantrage Rente.

2. Frag beim Jugendamt höflich nach.

3. Erkundige dich nach Wohngeld, ALGII, Kinderzuschlag.

Gruß

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Danke Marion
steht mir das überhaupt zu? (wohngeld/ALGII/Kinderzuschlag)
meine Frau hat doch ein volles Einkommen
Gruß

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Hallo,

das hängt davon ab, wie hoch das Einkommen deiner Frau ist.

einfach Anträge ausfüllen. ggf. werden sie eben abgelehnt.

Gruß

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Deine Frau ist außen vor.

zu Eurer Lage: ihr könnt soziale Hilfen beantragen. Das ist auch wichtig, damit Deine Tochter das Bildungspaket bekommt. Da Du chronisch krank bist, müsste auch ein Mehrbedarf drin sein, aber das ist eine komplizierte Angelegenheit. Bei ALG2 kannst Du - soweit ich weiß - auch Geld beantragen für die Besuchswochenenden und die Fahrt. Die Väterverbände wissen da normalerweise ganz gut Bescheid. Stell die Frage noch mal hier im Väterforum.

Die KM Deines Sohnes kann und muss UVG beantragen. 3 Jahre bekommt sie das noch, bis der Junge 12 ist.

Mach Dir keine Gedanken. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Gruß und gute Besserung

Manavgat