Aufkunft gegen dem Jobcenter wegen Unterhaltsansprüche

Hallo,

ich bin etwas ratlos, darum hoffe ich hier auf Antworten. Ich habe 2 Kinder. 22 Jahre und 16 Jahre. Mein 16-jähriger Sohn wohnt nicht in meinem Haushalt. Ich bin unterhaltspflichtig. Im Juli 2021 habe ich mich gegenüber dem Jugendamt meine Einkommensverhältnisse offengelegt zur Berechnung eines Unterhaltsanspruches. Bis heute (10.01.2022) keine Rückmeldung. Mitte Oktober 2021 habe ich gegenüber dem Jobcenter (der andere Elternteil geht seit Jahren keinem Job nach und bezieht Hartz 4) meine Einkommensverhältnisse offengelegt. Bis heute (10.01.2022) habe ich keine Rückmeldung erhalten. Dem Jobcenter gegenüber hatte ich angegeben, dass ich bereits im Juli 2021 dem Jugendamt (unter Angebe deren Aktenzeichens) gegenüber alle Belege geschickt habe. Wer von Euch hat Erfahrung? Warum erhalte ich keine Bescheide bzw. Benachrichtigungen, ob und wieviel Unterhalt ich zahlen muss?

Danke fürs Lesen.

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Sorry, die Überschrift muss heißen "Auskunft gegenüber dem Jobcenter wegen Unterhaltsansprüchen"

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Hallo,

Leistest du aktuell Unterhalt ans Jugendamt oder wurde etwas festgelegt in der Vergangenheit?
Falls ja, könnte es sein, dass sich nix geändert hat am Anspruch und du einfach keine Info erhalten hast.

Ansonsten könnte es sein, dass es bisher vergessen wurde oder die Leute einfach noch nicht zur Berechnung gekommen sind.

Damit du im Nachhinein keine größere Summe nachzahlen musst (für die vergangenen Monate) und du auch Klarheit hast, würde ich auf jeden Fall schriftlich nachfragen bzgl.des Sachstands. Solltest du erneut keine Antwort erhalten würde ich mich schriftlich an den Ombudsmann/Frau oder einen Vorgesetzten der jeweiligen Behörde wenden und bitten mein Anliegen zu überprüfen.

LG

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Danke Julia, für Deine Antwort. Bisher habe ich nicht genug Nettoeinkommen gehabt, um Unterhalt zu zahlen. Seit 2021 hat sich das durch einen Jobwechsel geändert. Ich habe bereits schriftlich nachgefragt und dennoch keine Antwort erhalten.

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Würde ich keinen Unterhalt zahlen können nach Berechnung, erhalte ich dann auch eine Rückmeldung vom Jobcenter? So war es jedenfalls in den vergangenen Jahren beim Jugendamt.

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