Unterhalt

Hallo,mein Lebensgefährte hat eine 17 jährige Tochter die bald 18 wird.Leider besteht weder zur Tochter noch zu deren Mutter Kontakt.Die ganzen Unterhaltszahlungen liefen bisher über das Jugendamt.Nun ist es ja leider so,daß ab dem 18.Geburtstag das Jugendamt nicht mehr zuständig ist.
Nun wissen wir nicht wie hoch der Kindsunterhalt ab dem 18.Geburtstag ist.Das Jugendamt hat uns die Kontadaten mitgeteilt aber wir wissen ja nicht wieviel wir bezahlen müssen.
Da wird ja einiges angerechnet.Nettoeinkommen beider Elternteile,Kindergeld und Lehrlingsgehalt.Kann uns evtl.jemand weiter helfen.
Vielen Dank fürs lesen!

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Huhu!
Wir sind in einer ähnlichen Situation (der Sohn meines Mannes wird nächstes Jahr 18) und wir haben uns daher schon mal beraten lassen.
Grundsätzlich ist es so, dass der Unterhaltsanspruch ab 18 auf das Kind übergeht. Somit ist es eigentlich so, dass die Tochter den Unterhalt fordern müsste. Und dann müssen von beiden Elternteilen die Finanzen offengelegt werden und es muss berechnet werden, wer wieviel zahlen muss. So wäre es rechtlich. Fordert die Tochter keinen Unterhalt, müsste im Grunde auch nicht gezahlt werden…

Unser Anwalt hat allerdings dazu geraten, dass mein Mann einfach ab dem 18. Geburtstag die Hälfte des Betrages gem. Düsseldorfer Tabelle zahlen soll. Eine Einstellung der Zahlung wäre zwar rechtlich an sich nicht verkehrt, bis alles geklärt ist, aber es ist gegenüber dem Kind auch nicht fair. Und sein Sohn kann nichts für das schlechte Verhältnis zu seiner Ex-Frau. Daher werden wir wohl diesen Weg erst einmal gehen.
Allerdings wird die Zahlung dann ab diesem Zeitpunkt auch auf das Konto des Sohnes gehen…

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Danke dir,die Idee hatte ich auch schon.Nach Abzug ihres Lehrlingsgeldes,was wir nach der letzten Berechnung wissen und den 100% Anrechnung des Kindergeldes wären es bei uns rund die Hälfte was wir jetzt zur Zeit zahlen.

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Hallo
Evtl müsste dein Mann auch gar nichts mehr zahlen! Kindergeld wurde komplett angerechnet, Azubigehalt bis auf 90 Euro auch.

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Ist das Kind tatsächlich in Ausbildung?

Bei uns musste bezahlt werden bis zum Abi.
Da war er fast 19.

Erst dann wurde Neuberechnet.

Lg

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Ja ist sie,der Unterhalt wurde letztes Jahr daraufhin schon angepasst.Sie fängt dieses Jahr das 2.Lehrjahr an.

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Ist ja auch korrekt. Danach ist das Kind nicht mehr privilegiert. Heißt, minderjährige Kinder und Ehefrau gehen im Unterhalt vor. Kindergeld wird komplett angerechnet.

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Unbedingt beim FACHANWALT beraten lassen.
Das ist gut angelegtes Geld !

Meinem Mann standen nach 18 Jahren treuer Zahlung es "normalen" Satzes 3500 Euro zu, die er zuviel gezahlt hatte.....

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Und das Geld kann man nicht zurückholen!

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Wird das Lehrlingsgeld komplett angerechnet oder gibt es da eine Formel?