Umgangsrecht und Urlaub

Hallo,
Habe folgendes Problem
Bin geschieden und vereinbart wurde mündlich ein wechselmodell alle 14 Tage Fr-So Ferien Hälftig.
Nun möchte ich ja auch mal Urlaub alleine verbringen und wollte gerne 14 Tage mal abschalten vom Alltag nun meine Frage hat jemand damit Erfahrung gemacht das dies nicht möglich ist,da es in das Wochenende fällt wo das Kind bei mir wäre?

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Wechselmodell wäre, die Kinder leben 14 Tage bei dir, 14 Tage beim anderen Elternteil. Wenn die Kinder alle 14 Tage Fr-So bei dir sind, leben sie im klassischen Residenzmodell mit Umgangswochenenden.
Du möchtest jetzt also einer Urlaub machen, der eines dieser Wochenenden mit umfasst, richtig?
Ich sehe da grundsätzlich kein Problem, das ist eine Absprachesache, ein Geben und Nehmen. Nein, es "muss" dir nicht ermöglicht werden. Aber erwachsene Menschen sollten doch miteinander reden können. Biete doch an, das "ausgefallene" Wochenende nachzuholen. Und ganz wichtig: auch Bereitschaft zeigen, die Kinder dann mal außerhalb der Ferien 1-2 Wochen zu nehmen, damit der andere Elternteil auch mal in den Genuss eines Urlaubs ohne Kind kommen kann (sofern gewünscht). So habe ich es mit meinem Expartner immer gehandhabt.

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Danke für die Antwort😊 ja das mit dem nehmen und geben muss sie noch lernen. Dadurch dieses Jahr auch nur 1 Woche Herbstferien sind und diese Woche meine ist sag ich ja auch nicht die wird aufgeteilt die übernehme ich ja auch komplett

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Ist das hier n Aufmischpost? Ich kann das gar nicht ernst nehmen.

Wenn hier jemand noch was bezgl Geben und Nehmen lernen muss, dann wohl nicht die Mutter des Kindes.

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Hallo! Wenn die Ferien hälftig sind, hast du doch drei Wochen in den Sommerferien frei.

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Das ist richtig, aber dementsprechend auch höhere Kosten da ich mit dem Kind schon 3 Wochen verreise in den Ferien was schon nicht günstig ist, muss ich ja dann nicht nochmal bei emenz hohen Preisen reisen.

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Das ist aber nun mal das Schicksal von Eltern.
Das hättet ihr auch, wenn ihr als Elternpaar noch zusammen wärt.

Frag deinen Expartner, aber ich finde nicht, dass dir das ermöglicht werden MUSS.
In der normalen Umgangszeit sollte sich auch an das gehalten werden. Oder ermöglichst du dem Expartner dann auch 2 Wochen kindfrei ausserhalb der Ferien für einen solchen Urlaub?

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Ferien hälftig ....? Heißt das denn nicht, dass die Kinder die Hälfte der Ferien komplett bei dir sind, die andere Hälfte der Ferien komplett beim anderen Elternteil?

Denn DAS wäre ja dann deine kindfreie Zeit für Allein-Urlaub.

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Hallo, man kann das mit den Ferien genauso Regel wie mit dem Wochenende das die Ferientage zb 50:50 aufgeteilt werden. Ist nicht immer machbar, bei uns klappt es auch nicht immer und ich habe die Kinder mehr aber es tut trotzdem mal gut selbst wenn die Kinder nur eine Woche weg sind.

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Ich habe mir den Post jetzt durchgelesen aber ich verstehe deine Frage einfach nicht? Das Kind ist die Hälfte des Urlaubs bei dir, egal ob du jetzt die Mutter oder der Vater bist. Also hast du die andere Hälfte ja für dich? Die Umgangswochenenden fallen selbstverständlich weg in den Ferien, jedenfalls ist das bei uns so. Das Kind ist dann z.B. 4 Wochen ganz bei uns und danach 4 Wochen ganz bei der Mutter. Da gibt es dann aber auch keine Umgangswochenenden in den 4 Wochen wo es bei der Mutter ist..

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Ich denke es sollte kein Problem sein, auch mal ein Wochenende zu tauschen. Eine Sache der Absprache. Die Mutter möchte ja vielleicht auch mal ausserhalb der Ferien ohne Kind in den Urlaub. Wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt, sollte es gehen.

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Wie ist denn das Verhältnis unter euch Expartnern? Ich finde, man kann über alles reden. Biete Deiner Expartnerin an, dass Du ein Wochenende tauschst. Oder frage sie einfach, ob Du das Besuchswochenende 1x ausfallen lassen kannst. Wenn Du ansonsten zuverlässig bist und ihr miteinander reden könnt, dürfte es doch kein Problem sein.

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Liebe daki und LG,

Selbstverständlich darf ein getrennt lebender Vater ohne Kind verreisen! Die betreuende Mutter sollte eben frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dazu reicht ein einfaches Schreiben: "Vom tt.mm.jj bis zum tt.mm.jj sind keine Umgangskontakte möglich, da ich mich im Urlaub befinde."

Es ist dabei völlig unerheblich, ob in dieser Zeit geplante Umgangskontakte stattfinden sollten.

Diese müssen auch nicht "nachgeholt" werden, der Umgang läuft nach dem Urlaub weiter, wie vom Gericht beschlossen.

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Hallo,
Ich verstehe das Problem nicht ganz. Du hast doch immer 2 Wochen am Stück ohne Kind, da kannst du doch in Urlaub fahren? Montag los, 2 Wochen später Freitag zurück.

Oder hab ich was falsch verstanden?