Unterhalt wenn Kinder eigenes Einkommen haben / lehrausbildung

Hallo,
Ich habe eine Frage,
Ich lebe seit ca 10 Jahren von meiner Exfrau getrennt. Wir haben 2 Kinder und die ersten 7 Jahre hatten wir das wechselmodell und seit 1,5 Jahren kommen die Kinder nur noch alle zwei Wochen am Wochenende. Daher zahle ich natürlich auch Unterhalt. Ich habe mich mit meiner Frau auf eine Summe geeinigt außerhalb der Düsseldorfer Tabelle. (Weniger).
Die Jisten sind nun für alles gestiegen und meine Ex zieht jetzt um in eine wesentlich größere Wohnung die entsprechend mehr kostet. Sie wird also wahrscheinlich demnächst mehr Unterhalt haben wollen. Jetzt meine Frage: seit diesem Monat befindet sich meine große Tochter in einer Ausbildung und bekommt dort Lehrlingsgeld. In wie weit wird das bei der Unterhaltsberechnung einbezogen? Ein Beispiel wenn ich monatlich 730 € pro Kind Unterhalt zahlen müsste was ich echt extrem finde, dann sind das 1460€ monatlich abzüglich einem Kindergeld und abzüglich des lehrlingsgeldes oder nur abzgl. eines Anteils?

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Hey!
Soweit ich weiss, wird das Einkommen des Kindes mit angerechnet. Heisst, du müsstest auch weniger Unterhalt zahlen.
VG

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Bei uns in Österreich zählt das Lehrlingsgehalt nicht als Einkommen die Eltern sind bis zum letzten Tag der Ausbildung Unterhaltspflichtig. Ansonsten einfach mal beim Jugendamt nachfragen.

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Hier zählt es bis auf 90 Euro, das Kindergeld wird ab 18 voll angerechnet.

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100€ werden vom Lehrlingsgehalt abgezogen für Aufwendungen und vom restlichen Gehalt wird dir die Hälfte auf den Unterhalt angerechnet!Z.B.Verdienst Netto 800€-100€ bleiben 700 übrig ,also würdest du also 350€weniger Unterhalt zahlen müssen.

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Danke, da hab ich schon mal eine Vorahnung…

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Aber das klingt etwas unlogisch, das bedeutet in den Lehrjahren steigt ja ihr Einkommen, also muss ich je mehr sie verdient, umso mehr bezahlen…?

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Zahl doch einfach nach Düsseldorfer Tabelle, dann gibt es auch keinen Stress.

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Warum? Wenn das Kind seinen Unterhalt selbst bestreiten kann, muss er nichts mehr zahlen

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Wenn sie 730 rausbekommen, darf sie 90 abziehen. Bleiben 640. Damit musst du keinen Unterhalt mehr zahlen. Sie kann ihren Unterhalt selbst bestreiten. Zumal du ab 18 das Kindergeld auch voll abziehen darfst.