Unterhalt neu berechnen lassen - Lehre begonnen

Hallo erstmal,
ich weiss, es ist das Forum für Väter :-)
Aber ich habe keines gefunden, wo Mütter Unterhaltspflichtig für das minderjährige Kind sind

Mein 17. jähriges Kind lebt seit ein paar Jahren beim Vater und ich zahle Unterhalt.
Bisher bestand eine Beistandschaft beim Jugendamt. Mein Sohn hat vmtl. aktuell eine Lehre begonnen und
im Vorfeld wurde auch mit dem Jugendamt besprochen, das dann Unterlagen vom Vater angefordert werden, die belegen
ob das Kind zur Schule geht oder eben eine Lehre macht.
Aufgrund einer sehr langen Vorgeschichte, habe ich keinen Kontakt mehr zu meinem Kind :-( #heul
und bekomme keinerlei Auskünfte vom Kind selber oder vom Vater des Kindes.

Der Vater hat jetzt beim Jugendamt die Beistandschaft beendet.


Es besteht ein Titel für den Mindestunterhalt 100% bis zur Vollendung des 18.Lebensjahrs

Das die Rahmenbedingungen:

Nun meine Fragen

1. habe ich tatsächlich nur die Chance über einen teuren Anwalt zu erfahren, ob unser Kind eine Lehre macht und wie viel er verdient (ich habe keine Unterhaltsrechtschutzversicherung)

2. kann ich den Unterhalt kürzen ohne Anwalt z.B. auf die Hälfte mit Vermerk, vorläufiger Unterhalt bis zur Neuberechnung?
ich zahle nach Neuberechnung gerne auch nach.

3. wenn ich kürze, kann der Vater mit dem Titel sofort pfänden lassen ohne das ich vorab darüber informiert werden
und dazu Stellung beziehen kann?

4. Da unser Kind demnächst auch 18 wird, was passiert wenn ich den Unterhalt gekürzt (sollte bis dahin keine Neuberechnung vorliegen) an das Kind überweise. Der Titel endet ja mit dem 18. Geburtstag. Die Unterhaltspflicht nicht...das ist klar. Aber wird der Titel sofort umgeschrieben ohne mich darüber im Vorfeld zu informieren und dann mit dem umgeschriebenen Titel sofort gepfändet?


Nicht falsch verstehen.... ich zahle Unterhalt, ich weiß, dass es für das Kind ist. ( ich bediene seit Jahren noch zusätzlich Sparverträge auf den Namen des Kindes freiwillig) Aber auch ich habe nur begrenzt finanzielle Mittel und eine Unterhaltskürzung würde eine deutliche Erleichterung bringen .

Vielen Dank schon mal für sachliche Infos und Erfahrungen . :-)

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Je nachdem wieviel das Kind verdient, muss evtl gar kein Unterhalt gezahlt werden.
Ab 18 wird auch das Kindergeld komplett auf den von dir zu zahlenden Unterhalt angerechnet. Ab 18 musst du dein Kind auffordern, Unterlagen dir zu geben. Tutber das nicht, kannst du den Unterhalt erstmal einstellen.Auch den Unterhalt musst du auf sein Konto überweisen. Dein Unterhalt reduziert sich um das komplette Kindergeld und das Azubigehalt( bis auf 90 Euro)

2

Danke schon mal für die Antwort. Kann ich den Unterhalt kürzen ? Es liegt ja ein Titel vor , der besagt, das eine sofortige Pfändung stattfinden kann ohne mir vorab nochmal die Chance zu geben zu reagieren.

3

Hallo,
aber normalerweise geht eine Pfändung nicht von heute auf morgen?! Da meldet sich das Jugendamt und fordert eine Nachzahlung von dir und dort geben sie auch die korrekte Höhe der Nachzahlung an.

Ich würde die Zahlung einstellen, mir den Betrag zu Seite legen und auf Antwort warten.


Gruß
Charlie

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Ist der Titel sicher befristet?

Falls ja: Zahlung einstellen, das Kind muss auf dich zukommen, um weiterhin Unterhalt zu erhalten. Du musst erstmal gar nichts tun und auch keinen Anwalt beauftragen. Eine Zahlungspflicht würde erst aufleben, wenn das Kind dich zur Offenlegung deiner Einkünfte auffordert und Ansprüche stellt.
Bis dahin musst du nichts zahlen, wenn der Titel befristet war.


Alles Gute!

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Titel ist bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr befristet. Das ist in 5 Monaten

Allerdings dachte ich, dass er dann diesen Titel ohne weiteres wieder beantragen kann beim Familiengericht, da er noch in Ausbildung ist.

8

Das Kind muss erstmal darlegen, dass ein Bedarf besteht. Der Titel wird nicht ohne weiteres nochmal ausgestellt. Schon gar nicht mit der aktuellen Summe.
Deswegen, ruhig bleiben und abwarten, ob sich das Kind meldet und kümmert.

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