Unterhalt für 25 jährige Tochter

Hallo zusammen

Ich habe 2 Töchter 23 und 25. Die ältere hat 2015 ihr Abitur gemacht, und bekam noch 2 weitere Jahre Unterhalt bezahlt. Sie wollte Medizin studieren, bekam aber keinen Studienplatz aufgrund der Abi Note von 2.0.
Sie hatte dann eine Lehre zur Krankenschwester angefangen, und diese auch dieses Jahr beendet.
2 Mal hatte sie an etwas Teil genommen, kann euch leider nicht sagen was das ist. Es handelt sich hierbei an einer Prüfung, an dem man seine Abi note verbessern kann wenn man unter die ersten 300 Teilnehmer kommt.

2 Mal hatte sie es nicht geschafft, und dieses Jahr kam sie unter die besten 8.
Nun hat sie auch einen Studienplatz in Innsbruck bekommen, und fängt ihr Studium im Oktober an.

Die Frage die sich mir nun stellt: Muss ich ihr weiterhin Unterhalt bezahlen bzw. das Studium finanzieren bis sie fertig ist?
Seit Oktober 2015 habe ich keinen Kontakt zu ihr. Es gab damals einen kleinen Streit, und seitdem höre und sehe ich sie nicht. Die Informationen wie es ihr geht und was sie tut weiß ich allein von meiner jüngeren Tochter.

Es ist eine wirklich unangenehme Situation, zumal ich nicht vor Gericht gegen meine Tochter will. Auch will ich nicht das sie ihr Studium abbrechen muss weil sie es nicht finanziert bekommt. Ich würde mir da ewig Vorwürfe machen.

Ich weiß momentan nicht was ich tun soll, und wie die Rechtslage ist. Vielleicht kann mir jemand von euch einen Tip geben.

Danke

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Hallo

Du bist Unterhaltspflichtig bis sie eine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Da Sie ja nun Krankenschwester ist bist Du aus der Pflicht zu zahlen raus.
Gruß

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Das stimmt so pauschal leider nicht....wenn es hart auf hart kommt und die Tochter vor Gericht geht, kann es durchaus sein, dass die Entscheidung des Gerichtes anders lautet.

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Nö, da die erste Ausbildung als Krankenschwester war und das Studium in engem Zusammenhang dazu steht, kann es sein, dass der/die TE nicht raus ist. Das würde ich prüfen lassen.

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Hallo,

in eurem Fall kann ein Anspruch auf Kidnesunterhalt weiterhin gegeben sein. Die Zweitausbildung steht in engem sachlichem und fachlichem Zusammenhang zur Erstausbildung. Da zwischen Erstausbildung und dem angestrebten Start der Zweitausbildung auch noch nicht viel Zeit vergangen ist, ist es also recht wahrscheinlich, dass eine Verpflichtung besteht. ABER: Hier befindet man sich eigentlich schon im Bereich der Einzelfallentscheidungen. Prinzipiell sind Eltern bis zum Abschluss der Erstausbildung unterhaltspflichtig. Es besteht kein genereller Anspruch auf Unterhalt für eine Zweitausbildung. Es gibt aber eben einige wenige Ausnahmen....und da fallt ihr m. E. rein.

Hat sie Bafög beantrag? Das wäre ja der erste Weg. Dort wird euch Eltern dann spätestens vorgerechnet, was ihr euch leisten "könnt" ...

Alles Gute

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Im BAföG gibt es auch das Vorausleitungsverfahren. D.h. das Amt geht in Vorkasse und prüft im Zuge dessen, ob die Unterhaltspflicht erloschen ist. Es ist so etwas wie Unterhaltsvorschuss. Die Tochter kriegt erstmal Geld und dann wird geprüft was wirklich Sache ist. Ich denke auch, dass es hier eine Einzelfallentscheidung ist. Selbst wenn man unterhaltspflichtig wäre, hat man am Ende das Amt als Kläger gegen sich. Nicht die eigene Tochter.

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Hey!

Es kann sein, dass du zahlen musst, weil das Studium auf der Ausbildung aufbaut.
Geh mal zum Anwalt.
Wenn ich mich recht erinnere, könnte sie (elternunabhängiges) bafög beantragen. Da ist sie in der Bringschuld und muss den Vorgang mit einer Forderung anstoßen.

Warte mal ab.

Liebe Grüße
Schoko

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"Es kann sein, dass du zahlen musst, weil das Studium auf der Ausbildung aufbaut."

Eigentlich sind das völlig eigenständige und unabhängige Berufsfelder und haben so viel gemeinsam wie Ausbildung zur Erzieherin und dann Lehramtsstudium.
Ein aufbauender Studiengang auf die Krankenpflegeausbildung wäre z.B. Pflegemanagement oder Pflegepädagogik.

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Tatsächlich ist das für Unterhaltsfragen sehr weit gefasst, die Rechtsauffassung ist eher, dass eine Artverwandtheit erkennbar sein muss. Aber kein direkter Bezug in der Tätigkeit hinterher.


Denkt man darüber mach, macht das natürlich auch total Sinn. Klassische Studiengänge bilden eben nicht direkt für praktische Tätigkeiten aus. Bei einer engen Interpretation wie in deinem Beispiel würdest du z.b. keine Lehrberufe finden, die dir erlauben, aufbauend eine Ingenieurswissenschaft oder Medizin zu studieren.

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Ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Du sagst doch selbst, dass du auf keinen Fall willst, dass sie es aus finanziellen Gründen abbrechen muss - also wärst du denn bereit zu zahlen? Oder eher nicht?

An deiner Stelle würde ich einen Termin mit ihr vereinbaren.
Sie ist erwachsen und sollte sich im Klaren sein, dass sie das nicht einfach ablehnen kann, wenn sie ihren Traum verwirklichen möchte.

Setzt euch an neutralem Ort zusammen und frag, was ihre Pläne sind. Erwartet sie Geld?
Wie wäre Bafög oder win Nebenjob?
Wie ist die Wohnsituation?

Aber krame nicht den Streit aus der Vergangenheit aus - zumindest nicht beim ersten Treffen.

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Vielen Dank für die Antworten.
Das mit der Ausbildung und Folge wegen Studium Bereich Medizin, habe ich gehört und das ich da evtl. Zahlungspflichtig bin. Genaueres würde ich natürlich über einen Anwalt erfahren.

Ob sie Bafög beantragt hat, weiß ich nicht. Meine zweite Tochter hat da nun auch keinen großen Kontakt. Sie könnte das aber bestimmt in Erfahrung bringen. Was ich sagen kann, das schon eine Wohnung angemietet wurde, die bezugsfertig gemacht wird.

Was mich nur wundert, meine Ex Frau hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Denn wenn es um Unterhalt geht, dann ist sie da ganz schnell.
Das kann entweder bedeuten das sie weiß das kein Unterhaltsanspruch besteht, oder sie wird mich noch anschreiben. Abwarten.

Um noch diese Frage zu beantworten das ich auf keinen Fall will, das meine Tochter das Studium abbricht wegen finanziellen Gründen. Natürlich will ich das nicht. Denn bis zu diesem Streit hatte ich ein Super Verhältnis zu meinen Kindern.
Wenn ich an meine Kindheit zurück denke. Mein Vater war Alkoholiker, und Streit und Prügel waren an der Tagesordnung. Meine Wünsche und Träume konnte und durfte ich nicht verwirklichen. Daher will ich natürlich das es meine Kinder besser haben.
Ja, ich habe versucht mit meiner Tochter in Kontakt zu treten. Habe mich Entschuldigt das leider nicht geholfen hat. Ein Weihnachtsgeschenk hat sie mir ungeöffnet zurück gegeben. Seitdem habe ich keinen weiteren Versuch unternommen. Erschwerend kommt noch dazu, das meine Mutter und Schwester ihren Beitrag dazu leisten das der Kontakt nicht zustande kommt. Ist eine lange Geschichte..

Vielen Dank nochmals für eure Antworten. Wenn sich etwas ändern sollte, dann werde ich das hier posten, für den Fall das sich jemand in einer ähnlichen Situation befindet.

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Deine Ex hat mit dem Unterhalt auch nichts mehr zu tun! Du bist einzig deiner Tochter zur Auskunft verpflichtet!

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Unabhängig vom Unterhalt für ein volljähriges Kind, zu dem ich mich nicht auskenne, und dir jemand anderes bessere Antworten geben kann:

Innsbruck ist mitunter das teuerste Pflaster Österreichs. Stelle dich, auch ohne Verpflichtung, darauf ein, ihr die eine oder andere Hilfestellung zukommen zu lassen. Ich habe gesehen, dass du früher ein gutes Verhältnis zu deinen Kindern hattest, und vielleicht wird das ja auch wieder gut in nächster Zeit. Auch ein 100er hier und da ist hilfreich, gerade im Medizinstudium wo nebenher arbeiten gar nicht so schrecklich leicht ist. Das erste Jahr war und ist dafür da, möglichst viele auszusieben. Sie wird jede Entlastung brauchen, die sie kriegen kann.

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Hallo ich würde mich mal beraten lassen wenn du nämlich sowieso zahlen musst dann brauchst du dir keine Gedanken zu machen dann ist es so. Wenn die Zahlung freiwillig ist würde ich mal abwarten, wenn sie dan weiter Geld will muss sie auf dich zukommen und dich darüber informieren. Ich würde ihr bei aller Liebe das Geld nicht hinterher tragen. Gerade als Krankenschwester ist es gut möglich mit ein paar Schichten einen guten Anteil dazu zu verdienen. Wenn Sie sich meldet und du nicht verpflichtet bist dann kannst du ja schauen wie viel du bereit bist ihr Monatlich zu geben. Mit 25 kann man ein wenig Eigeninitiative erwarten, dan müsste sie sich mit die auseinandersetzen was ich auch nicht zu viel verlangt finde wenn sie dein Geld will. Ich habe keinen Kontakt zu meiner Mutter würde aber auh kein Geld annehmen.
Lg