Unterhaltsvorschuss

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, vielleicht kann man mir ja weiterhelfen.

Ich verdiene im Monat 1776€ Netto und habe drei Kinder (1,6,15). Für die beiden Ältesten bezahle ich UHV (236 & 317€) im Monat. Mit der Kleinsten lebe ich zusammen.
Wenn ich den Unterhaltsanspruch anhand der aktuellen UHV rechne (die Kleinste mitgerechnet) bleibt nach Abzug vom unbereinigten Netto (Arbeitnehmer) nur noch 1046€ übrig und somit unter dem Selbsterhalt. Wenn man es bereinigt rechnet sind es sogar weniger als 1000€.

Die Landeskasse berechnet die Kleinste aber nicht mit bzw an, da keine Unterhaltsurkunde vorliegt und da ich mit ihr zusammenlebe, stellt mir das JA keine aus.

Meine Lebensgefährtin hat selber eine 15 jährige Tochter und ist in Elternzeit und hat montl. nicht viel.

Wir knappsen jeden Monat mit dem Geld.

Kennt sich da jemand aus oder kann sogar Erfahrungswerte weitertragen ?

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Hallo Daniel,

zu allererst zahlt das Land UHV an die Kinder die nicht bei dir leben. Das passiert nur, wenn du selbst direkt keinen Unterhalt gezahlt hast und die KM UHV beantragen musste. Somit zahlst du den Mindestunterhalt für diese Kinder und ggf. noch Unterhaltsrückstände ab, welchen das Land noch von dir bekommt.
Dennoch müssen all deine leiblichen Kinder laut Unterhaltsrecht gleich gestellt sein. Somit muss das Land dein Kind, welches bei dir lebt, mit einberechnen.
Da das Kind bei dir lebt ist es ja sicherlich bei dir gemeldet. Das kann das Amt prüfen. Außerdem beziehst du ja dann für das in deinem Haushalt lebende Kind auch Kindergeld, oder? Damit hast du ebenfalls einen Nachweis.
Das Kind deiner neuen Partnerin, hat mit deiner Situation in der Berechnung nichts zu tun. Denn dieses Kind hat einen Vater, der dessen Unterhalt sicherstellen muss.

Ich hoffe, du kennst mit den Infos etwas anfangen.

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Hast du mit der neuen Partnerin auch ein Kind ?

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In dieser Konstellation und mit diesem Gehalt, würde ich von einem Anwalt den Unterhalt neu berechnen lassen.
Denn auch dem jüngsten Kind, steht Unterhalt, zumindest rein rechnerisch zu.
D.h.du zahlst Unterhalt für 3 Kinder.
Aber dazu reicht dein Gehalt nicht.
Es tritt womöglich ein sogenannter Mangelfall ein und der Unterhalt wird prozentual auf jedes Kind runter gerechnet.
Das Kind deiner Lebensgefährtin hat damit gar nichts zu tun.
Auch der Kindesmutter steht im Falle eines Magelfalls kein Unterhalt zu, da die Kinder ihr vorran gestellt sind.
Sonst wäre das auch noch in die Berechnung eingeflossen.
Bei uns rechnet das jungendamt völligen quatsch zusammen. das hat mehrfach nicht gestimmt, so daß wir beim Anwalt waren.

Liebe Grüße

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Sehe das auch als Mangelfall. Problem könnte sein das bei der Berechnung vom Jugendamt gesagt wurde der Vater kann auch 48 Stunden in der Woche arbeiten und der Verdienst wurde entsprechend hochgerechnet.