Bedarfskontrollebetrag in der Düsseldorfer Tabelle

Hi,

Ich bin Unterhaltspflichtig. Seit knapp 7 Jahre zahle ich den Mindestunterhalt an den Staat. Doch dank der Inflation von jenseits der 20% steht auch mir inzwischen das Wasser sprchwörtlich bis zum Hals.

Nun sind für 2022 und 2023 der Selbstbehalt und die Fahrtkosten angepasst worden. Dieses macht mich dann schon bei der untersten Gruppe zum Mangelfall, und das trotz 220 Stunden Arbeit pro Monat.

Jetzt Mal so die Frage in die Runde.....

Wofür wird eigentlich der Bedarfskontrollebetrag in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesen? Wenn dieser doch geflissentlich ignoriert werden kann?

Es steht doch selbst in der Tabelle drin, das wenn das Einkommen nach Abzug des Unterhalts der Betrag unterschreitet, man automatisch in die nächst tiefere Gruppe eingruppiert wird..... Solange bis man den Selbstbehalt erreicht oder den bedarfskontrollebetrag nicht mehr unterschreitet....

Ganz ehrlich, ich finde da für meinen Fall keinen nutzen von dieser Spalte... 🤣

Seit Jahren residiere ich schon bei 105%, und da ich in der Gruppe Mangelfall bin, rutsche ich automatisch eine runter. Und genau gerechnet bin ich da auch ein Mangelfall....

Kann mir das mal jemand erklären?

Bearbeitet von Benno-b
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Was heißt du bezahlst den Mindestunterhalt an den Staat? Nicht an die KM?
Und warum lässt du den Unterhalt nicht von einer anderen Stelle berechnen? Anwälte sollen da gut helfen...

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Schätze, er zahlt ans Jugendamt, und das leitet den Betrag an die Kindsmutter weiter. War bei meinem Mann damals auch so.

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bei 220 Std mit MIndestlohn hast du Brutto 2640€, da bist du sicher kein Mangelfall!

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Da blieben bei einem Mindestlohn dann ca. 1700 bzw. 1800€ netto. Also ist er in der Zeiten 105% schon mal falsch. Weißt du für wie viele Kinder er Unterhalt zahlen muss? Natürlich könnte er einen Mangelfall sein.

Und hast du Mal nachgerechnet was 220 Stunde dann für eine Wochenarbeitszeit bedeutet? Ich hoffe du erinnerst ihn daran, dass er sich bitte auch Zeit für seine Kinder zu nehmen hat, weil die Mutter auch mal entlastet werden muss.

Aber es gibt (Ex)Frauen, die wollen es nicht wahr haben, dass die Väter meist die benachteiligten in unserer Familienpolitik sind. Ist ja auch bequem die Väter den Lebensunterhalt verdienen zu lassen, egal wie sie sich dabei kaputt schuften.

Bei einigen Frauen fehlen mir einfach die Worte...

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Stimmt mit ca 300 Euro pro kind kommt man ja für ein Kind extrem weit. Da muss sie ja nur noch für Lebensmittel, höhere Mietkosten da das Kind ja auch noch ein Zimmer braucht, Kleidung und eventuell Freizeutaktivitäten, Schulsachen etc bezahlen. Zudem betreut sie das Kind und hat dementsprechend wenig bis gar keine Zeit für sich. Arbeiten geht sie wahrscheinlich auch genauso wie der Vater. Im übrigen wenn ein Kind noch in die Kita geht wären die 300 Euro schonmal dafür weg
Verstehe nicht ganz wie man da sagen kann die armen Väter die viel zu viel zahlen müssen. Von ca 300 Euro kann man sicherlich nicht faul zuhause rumsitzen und warten bis der Vater das nächste mal überweist.
Frag mich manchmal echt was manche Frauen sich so denken

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Hallo davon habe ich leider keine Ahnung aber ich würde mich wirklich mal an einen Anwalt wenden und mich aufklären lassen.

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Ich versuche mal auf die Frage des Posts einzugehen, bin aber kein Experte.

In meinem konkreten Fall käme ich mit dem bereinigten Einkommen in die Gruppe II. Mit einem Kind wäre der Kontrollbetrag nicht unterschritten. Mit zwei Kindern aber schon, und so zahle Unterhalt gemäß der Einkommensgruppe I.
Der Unterhalt hängt vom Einkommen ab, damit die Kinder einen vergleichbaren Lebensstandard haben wie der Vater (ich lass mal die paar Ausnahmefälle außen vor). Der BKB sorgt dann dafür, dass der Lebensstandard des Vaters sich nicht zu sehr verschlechtert.

Bearbeitet von phscha