Empfehlung für § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

ich hab mein alten Post hier wiedergefunden und muss den Antworter schon ein wenig Recht geben, mich nicht gut aus gedrückt zu haben.
--> dennoch war auch eine Antwort dabei wo ziemlich passend ist: Beweise sammeln

Mittlerweile ist wieder sehr viel Zeit vergangen mit Hoch und tiefs im Umgang.
--> Neue Beweise gesammelt und vieles versucht über Jugendamt und Beratungsstellen.

Mein Kind ist mittlerweile in den Situationen bei Mutter gefangen und sieht sich für kleinere Schwester in Verantwortung, sie vor der Mama zu schützen. (wenn die Mutter mal austickt) Zum Glück steht der 4. Vater jetzt zumindest zu seinem Kind mit dieser Frau und kämpft auch für seinen Umgang.

Seit kurzem ist das auch soweit dass die Mutter "nicht Wohlwollend" auf den Vaterumgang einwirkt. Unsere Tochter wird schon fast gegen mich ausgespielt. Natürlich alles im Vorgegaukelten Wohlwollen des Kindes. (sie darf selbst darüber entscheiden was sie will und ob sie zum Vater möchte)
Natürlich ist unsere Tochter zu einem Schubladenkind herangewachsen:
--> Verhalten bei Mama: alles Lieb, heile Welt, ich bin brav, Prinzesschen
--> bei Papa: Mischung aus frech & lieb mit allen Teeny Facetten (Rapper Slang: hey alter......)

Gerichtliche Regelung auf Umgang gibt es, nur wird das nun eben immer schwieriger. Mutter macht Unternehmungen zu den Zeiträumen und animiert Kind dann, nicht zum Vater zu wollen. Legt Themen mit den Geschwistern eben so, dass es nicht wohlwollend dem Vaterkontakt organisiert ist.

Jugendamt hat unserem Kind erklärt was sie tun kann, wenn die Situation zu Hause eskaliert: Polizei anrufen und mitteilen das sie von zu Hause weg möchte. --> damit würde dann ein § 8a Prozedere los gehen, usw. usv.

Naja, Kind möchte kleine Schwester schützen......


ich weiß nicht mehr weiter, außer immer für sie da zu sein, wenn Sie nach mir ruft........

Der Staat und Beratungsstellen haben meiner Meinung nach versagt.
Es bestehen Beweise für Körperliche Gewalt, Seelische Misshandlung usw. usv.

Natürlich alles bla bla von Seitens des Vaters, aber Berichte von Beratungsstellen liegen auch vor.

Was ich auch nicht in mein Kopf bekomme:
das erste Kind wurde mit Vater unbekannt durch das Staatliche System geschleust, Beweise das der Vater bekannt ist werden ignoriert.

1

Das was du beschreibst (hab deinen ersten Post nicht gefunden) ist die sogenannte latente Kindeswohngefährdung. Parentifizierung, Schutz der Schwester übernehmen, Gewalt in versch. Formen. Wenn die Kinder über 10/11 Jahre alt sind werden diese vom JA häufig befragt wie die Situation aussieht und wie die Lösung aussehen kann. Die Kinder sollen somit auch ein Stück selbst einschätzen was für sie eine akzeptable Lösung ist, denn eine WG oder zum anderen Elternteil ist etwas schon sehr drastisches. Das macht es nicht unbedingt besser. Ich steck jetzt nicht ansatzweise in dem Fall drin, bin aber als Familienhelferin schon im Bilde über die staatlichen Maßnahmen und gesetzliche Handhabe. Ja, ein Stück ist es auch abhängig vom ASD-Mitarbeiter. Ich hab schon für die Herausnahme von Kindern gekämpft die wochenlang in ihrem vollgepi...ten Bett schlafen mussten - Ergebnis: nichts ist passiert. Es hat 2 Jahre gedauert ein Mädchen aus dem vernachlässigten Haushalt ihres depressiven Vaters zu boxen, und das nur weil das Kind irgendwann suizidale Gedanken geäußert hat. Nicht weil es tatsächlich jemandem im JA interessiert hat.

Wenn deine Tochter also nicht ausdrücklich zu dir will, auch wenn es ihr eingeredet wurde, hast du keine Handhabe.

Nebenbei: Kinder benehmen sich nicht immer ganz vorbildlich, auch nicht bei der Mutter. Also ein bisschen musst du ihr Pubertier auch hinnehmen.

Bindung und Zuneigung entsteht durch Beziehung. Wenn sie den Kontakt zu dir ablehnt kannst du wenig machen, aber du kannst es ihr immer wieder aktiv anbieten. Selbst wenn sie es nicht nach 2-4 Monaten annimmt, weiß sie du bist da für sie. Sie kann jederzeit zu dir kommen und du bist ihr liebender Vater, wenn sie es zulässt. Sowas realisiert man manchmal sogar erst wenn man erwachsen ist und in der Lage ist, sein Leben zu reflektieren. Das ist jetzt keine besonders befriedigende Antwort in deiner Situation, aber eine 8a ist das ohne sichtbare Verletzungen nicht. Eine 8a muss immer wasserdicht sein, das Familiengericht zerreißt das einem sonst in der Luft. Das geht auch dem JA so, weshalb da häufig erst "zu spät" gehandelt wird. Wenn die Gründe nicht absolut sicher zu beweisen sind setzen sich die wenigsten in die Nesseln. Die Berichte von Beratungsstellen sind eine gute Hilfe, aber auch einfach anzufechten.

Lass dich doch mal von einem Anwalt dazu beraten. Ich habe auch schon eine Mutter begleitet die eine Umgangsprüfung anordnen ließ, weil der KV nicht in der Lage war das Kind ordentlich zu versorgen. Vielleicht hast du auch so eine Möglichkeit. LG!

2

Ich danke dir für deine ausführliche Erläuterung. Genau so eine Erläuterung brauche ich gerade für eine Freundin.

Ich muss dazu auch noch meine persönliche Ansicht schreiben: Es macht mich unfassbar traurig und wütend zugleich, was du schreibst. Es ist offensichtlich, dass Behörden immer auf Nummer sicher gehen, dass nachweisbare körperliche Misshandlung wohl das einzige, was zur einwandfreien Handlung ermöglicht und dass andere grenzwertig (seelisch)Misshandlungen wie emotionale Erpressung, Vernachlässigung, Unterdrückung, Manipulation immer noch folgenlos geschehen dürfen. Was würdest du solchen Eltern empfehlen? Sich frühzeitig psychologische Hilfe fürs Kind suchen? Es ist 100% absehbar, dass der Umgangselternteil mit seine hochgradig narzisstische Persönlichkeit auch vor den Kindern nicht halt machen wird. Übrigends auch mit dem Wissen, dass auch die Oma diese Störung hat und bei den Enkeln zum Tragen kommt.
LG

3

Man muss sich einfach immer an der Rechtslage langhangeln, was es für viele unglaublich frustrierend macht. Das Leben lässt sich nicht immer in schwarz und weiß beschreiben, trotzdem muss man das so für die Justiz darlegen.
Ich empfehle zerstrittenen Eltern IMMER eine Erziehungsberatungsstelle, wenn das nicht funktioniert den Anwalt. Es bringt auch nichts mit dem JA über sinnlose Konflikte zu verhandeln, denn die wenigsten Mitarbeiter haben Zeit für die Details und können nur grob Vereinbarungen treffen, die allerdings die Kernprobleme nicht lösen.

Dein beschriebener Fall...tja. Die psychologische Anbindung des Kindes macht auf jeden Fall Sinn, sofern das Kind eben auch tatsächlich leidet. Mit Umgangselternteil meinst du das Elternteil, was nicht mit dem Kind zusammenlebt? Also was nur alle 2 Wochen mal ein Wochenende Umgang hat?
Dafür kann man eben eine Umgangsprüfung beantragen, das muss man aber im besten Fall mit einem Richter. Man muss sich nur bewusst machen, dass, falls sowas Erfolg hat, ein Gutachter einbezogen wird. Und wenn der feststellt dort ist alles in Ordnung, hat man noch weniger Handhabe. Dazu aber wieder: unbedingt rechtlich beraten lassen, ich habe für solche Verfahren zu wenig Erfahrung und die meisten im Forum hier wahrscheinlich auch.
Eine Erziehungsberatungsstelle kann man übrigens auch erstmal allein in Anspruch nehmen, um die Zusammenhänge mit jemandem professionell zu sortieren und über sinnvolle Schritte nachzudenken. Die ist immer kostenlos und da sitzen echt kompetente Psychologen und Sozialarbeiter.

weitere Kommentare laden