Berechnung vom Jugendamt

Hi,

kürzlich wurde ich vom Jugendamt aufgefordert meine Daten zwecks neuberechnung einzusenden.

Ich schickte meine Arbeitsstundennnachweise, Lohnscheine und meinen letzten Steuerbescheid(350 Euro Nachzahlung). Ich sendete auch eine Karte mit der Routeneinzeichnung meines Arbeitsweges.

Demnach waren dem Jugendamt alle relevanten Daten bekannt.

Monatsnettoeinkommen im schnitt von Monatlich 2.240 Euro
Abzugsfähig der Fahrtweg von pro Srecke 30 KM, (Jahr der Berechnung 190 Tage) macht dann etwa - 385 Euro

Macht dann ein bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 1855 Euro.

Das zu berechnende Kind ist 7 Jahre alt.

In meinem Haushalt lebt noch meine 3 Jähriges Kind welches normalerweise auch in der Berechnung erfasst wird. Alles in allem sollte ich theoretisch Magelfall sein und mit Unterhaltssätzen konfrontiert werden wie etwa:

7 Jähriges Kind - 280 Euro
3 Jähriges Kind - 220 Euro

da nach abzug der beiden vollen Unterhaltssätze ich weit unter dem Mindestselbstbehalt von 1370 euro rutschen würde.

jetzt schickte mir das Jugendamt den zukünftig fälligen Zahlbetrag..... 377 Euro

eine Berechnung, bzw. wie was berechnet wurde, habe ich noch nie erhalten.

dürfen die einfach ein Kind oder den Arbeitsweg streichen aus den abzugsfähigen posten nur um 100% des Mindestunterhalts zu bekommen?

Nur so am Rande, meine Arbeitszeit kratzt bereits stark am gesetzlich erlaubten von im 16 wochen schnitt 48 Stunden pro Woche. Mein Arbeitsweg ist alternativlos, bleibt nur PKW oder laufen.

Summen oben grob gerundet!!

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Wenn du denkst, dass die Berechnung fehlerhaft ist oder einfach Posten gestrichen wurden, würde ich eine Rechnung anfordern. Du musst ja eine Berechnungsgrundlage bekommen, um den Betrag überprüfen zu können.
Alternativ eine Rechnung vom Anwalt erstellen lassen und zum JA schicken mit der Bitte um Prüfung, inwieweit ein Rechnungsfehler vorliegt.

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Ich würde dort anrufen und um die Berechnungsgrundlage bitten.
Lebst du alleine mit dem 3 jährigen Kind?

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Zu schnell abgeschickt…

Ist das 3 Jährige Kind dein leibliches/adoptiertes Kind?

Und der Arbeitsweg wird meines Erachtens nach bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt, womit dein Einkommen höher angesetzt wird als Du es berechnet hast.

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Arbeitsweg abziehen? Seit wann geht so etwas? Das ist nicht abzugsfähig.

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Denke ich auch… 🤷🏼‍♀️

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Doch, ist es. Es gehört zu den Posten, womit das Netto noch bereinigt wird. Ist schon immer so. Heisst, diese Kosten kann man vom netto noch abziehen. Ebenso private Altersvorsorge. Einfach mal googlen.
Km pro Tag mal 0.30 Cent. Hin und Rückweg.

Bearbeitet von Puschel74
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arbietsweg wird steuerlich berechnet ud dein 2. Kind hat Naturalunterhalt, das wird nicht mir Geld berechnet.

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Schon wieder wrzählst du was falsches. Lass es bitte endlich sein. Natürlich wird der Arbeitsweg monatlich berücksichtigt und kann abgezogen werden. Du schreibst ewig hier Unwahrheiten.

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Mit Kind steigt der Selbstbehalt… Also indirekt wird es schon in Zahlen gemessen.

Aber dennoch liegt hier m.E.n. keine Mangelfallberechnung vor, was also den vollen Barunterhalt für das 7 jährige Kind zulässt.

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Bist du dem zweiten Kind gegenüber auch unterhaltspflichtig? "Im Haushalt leben" reicht natürlich nicht aus, wenn du nicht unterhaltspflichtig bist, dann müssen sich ja andere um den Unterhalt kümmern.

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Natürlich wird das Kind im Haushalt auch berücksichtigt.

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Wieso sollte ich unterhaltspflichtig gegenüber 3 Kindern sein, wenn meine neue Partnerin 3 Kinder mit ihrem Ex hat? Und wir zusammenziehen? Das ist das neuste was ich höre 🤔

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Frage :

Lebst du mit einer neuen Partnerin zusammen ?

Dann kann dir der Selbstbehalt weiter gekürzt werden,im Fall einer Mangelberechnung .

Man geht davon aus,dass deine neue Partnerin ja auch was zu eurem gemeinsamen Leben dazu packt .

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Das kann aber nur das Gericht.

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Nein...was erzählst du denn hier...das kann auch das JA

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Am besten von einem Anwalt prüfen lassen!
Auch das 3jährige Kind müsste mit berechnet werden.