Frage an Unterhaltspflichtige Papas

Hallo :-) Ich hatte vor ungefähr 10 Monaten einen Beitrag hier verfasst, wo es um mögliche Hilfen für Unterhaltspflichtige Papas/Väter geht.

Hier in dem Thread wollte ich einfach mal wegen der aktuellen Situation sprechen bzw. fragen wie es anderen Unterhaltspflichtigen geht.

Durch meinen Job-Wechsel schwankt mein Gehalt je nach Wochenendzuschlag, zwischen 2500-2800 Brutto. Durch die hohen Kosten die wir jetzt alle zu tragen haben wird das Geld wie bei vielen immer noch sehr knapp. Ich wohne in einer Region wo die Mieten sehr hoch sind, ein Umzug weiter weg kommt nicht in Frage weil ich in der Nähe meiner Kinder sein möchte, die Kinder sind 10-13 mal im Monat bei mir. Ich zahle knapp 880 Eur Warm, und habe gestern einen Antrag für Wohngeld gestellt. Hat jemand schon erfahrung damit, bezieht jemand von euch Wohngeld, und wie stehen die Chancen Wohngeld zu bekommen.

Ich habe zwei Kinder 5-8. Was macht Ihr um über die Runden zu kommen wenn nach Unterhaltzahlung+Miete kaum was übrig bleibt?

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Bei dem Gehalt wirst du denke ich kein Wohngeld bekommen.
Was ist denn dein bereinigtes Netto und was zahlst du an Unterhalt?

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Mein Netto schwankt zwischen 1750-1950 (zu beachten ist das ich jetzt in den letzten 10 Monaten nur zweimal auf die 1950 Netto gekommen bin). Ich zahle 430 EUR Unterhalt.

Bearbeitet von GeroOG
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430 für beide?
Konntest du den Unterhalt angeben?
880 Euro an Miete ist schon viel. Wie groß ist die Wohnung?

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Versuchen würde ich es auf jeden Fall

(Mein Mann zahlt Unterhalt und ich bin im Thema drin)

Meist kann/muss man Unterhaltszahlungen angeben,und diese werden auch berücksichtigt.

Drück dir die Daumen 🙂

Mehr arbeiten bringt ja leider auch nicht wirklich was,das geht ja alle wieder in den Unterhalt 🥴🙈

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Nun ja. Er zahlt ja nichtmal den richtigen Unterhalt. Er müsste ja 689 Euro an Unterhalt zahlen. Somit würde er unter den Selbstbehalt rutschten.
Diese Absprache mit der Ex ist nicht richtig. Denn der Unterhalt steht den Kindern zu.

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Erstmal danke ich euch für eure Beiträge.

@Puschel74. Weiß ehrlich gesagt nicht wie du auf die 689 EUR kommst? der Betrag ist eine Abmachung zwischen mir und meiner EX. Wenn ich im Monat auf 1750 Netto komme, müsste ich eigentlich nur 380 EUR zahlen, aber ich halte mich an die Abmachung da das Geld für die Kinder ist. Den Unterhalt konnte ich in den Antrag für das Wohngeld mit angeben.

Ich habe 70 qm mit zwei Zimmer, und möchte in naher Zukunft da ich jetzt auch in meiner neuen Firma übernommen worden bin etwas größeres suchen. Bei 3 Zimmer ab 70qm werde ich nichts unter 1000 EUR finden.

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Hey, du hast also nach Miete und Unterhalt noch knapp 1200€/Monat für dich. Zum Vergleich: Harz IV ist etwa 500/Monat. Du bist also mehr als doppelt über dem "Existenzminimum". Welche Aufstockung würdest du denn vom Vater Staat (lies: meine Steuern) erwarten?? Ja, Kinder und Alleinewohnen sind teure Späße, dann bleib eben weniger fürs schöne Leben übrig. Und übrigens, ich bin selber in ähnlicher Situation, mit ähnlichen Gehalt, 2 unterhaltspflichtigen Kindern und in einer sehr teuren Stadt. Da musste ich eben die Gürtelschnalle enger ziehen, nicht mehr auswärts essen und Klamotten etwas länger tragen. Es geht schon.

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Prima. Deswegen verstehe ich nicht, wie es sein kann, daß er nichtmal den Mindestunterhalt zahlt.

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Die Kinder sind zu 40 % bei ihm. Bei 50/50 würde seine Ex gar kein Cent bekommen und das halbe Kindergeld müsste sie sonst auch an ihn überweisen.

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Sind die Kinder dann 24 Stunden da oder nur ein paar Stunden?

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Was ich nicht so ganz verstehe: Wenn du die Kinder 13 Tage im Monat hast, könntest du sie doch gleich die 2 Tage mehr nehmen, die noch zum Wechselmodell fehlen? Dann würde der Unterhalt wegfallen.

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Puschel würde jetzt sofort sagen, dass er den vollen Unterhalt zahlen muss. 🙄

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Nein, würde ich nicht und hab ich auch nie. Ich habe geschrieben, daß es pauschal falsch ist, das der Unterhalt wegfällt.
Dem ist auch so. Dann wird geschaut, was wer noch zu zahlen hat.

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Hier steht alles zum Wohngeld.
Weiter unten findest du die Formel wie es berechnet wird und kannst es selber ausrechnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/BJNR185610008.html

Es gibt aber auch Onlinerechner.
Wenn du dir unsicher bist, einfach mal einen Antrag stellen.
Wenn du wohngeldberechtigt bist, bekommst du evtl auch Kinderzuschlag.

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Da die Kinder nicht bei ihm wohnen, wird er keinen Kinderzuschlag bekommen

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