Unterhalt während Elternzeit????

Ich erwarte mein 2. Kind (mit neuer Partnerin) und möchte bald in Elternzeit gehen. Während der EZ bekomme ich ca 900 Euro vom Staat. Gibt es eine Möglichkeit den Unterhalt für Kind 1 zu „pausieren“ oder Ähnliches? Titel besteht… im Netz steht teilweise das man hat keinen KindesUnterhalt zahlen muss wenn man in EZ geht für das 2. Kind, aber so richtig glauben kann ich das nicht.

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Hallo LiebevollerPapa,

ich kann dir leider auch keine qualifizierte Antwort geben, aber die Idee die Betreuung von Kind 1 in der Elternzeit zu übernehmen finde ich so gut um sie hier noch einmal heraus zu stellen.

Sofern das mit der Mutter, KiTa/Schule etc vereinbar ist hat das Kind immerhin die Möglichkeit sein Geschwisterchen kennenzulernen und Zeit mit dem Papa zu verbringen. Der Unterhalt kann dann je nach Situation angepasst/ausgesetzt /umgetauscht werden. Für 4 Monate braucht es aber keinen Anwalt, schreib es mit deiner Ex auf, Freiwilligkeit wäre ja schon Grundvoraussetzung.

Im Übrigen ist es mMn auch nicht fair dem 2. Kind die EZ mit dem Papa zu verwehren, nur weil bereits ein Kind auf der Welt ist. 😏

... und zu guter letzt: Wer kann sich Kinder heutzutage schon leisten? Es heißt ja nicht umsonst:Man braucht ein Dorf... 😁

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Versteh ich es richtig, dass du dich "Liebevoller Papa" nennst, deinem Kind aber den Unterhalt streichen willst?

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In der Fragestellung heißt es Nicht: ich möchte keinen Unterhalt zahlen. Die Fragestellung gestaltet sich anderst. Oder man verdreht alles und beschließt zu sagen: der Mann will nicht zahlen. Das geht natürlich auch. Diese Aussage kommt dann meistens von Frauen die schlechte Erfahrungen gemacht haben. Möchte ich nichts zahlen würde ich die Frage etwa so gestalten: „Was kann ich tun um den Unterhalt zu vermeiden da ich nicht zahlen will?“

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Achso, „pausieren“ heißt natürlich etwas vollkommen anderes, als vermeiden 😃

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Zunächst einmal hast du einen Titel, den musst du bedienen. Wenn du eine Abänderung willst, musst du das übers Familiengericht mit einem Anwalt machen über eine Abänderungsklage.

Ganz wegfallen wird der Unterhalt auf keinen Fall. Denn wer soll den Unterhalt für dein Kind übernehmen?


Was ist mit deiner Partnerin? Geht die auch in Ez?

Bearbeitet von Puschel74
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Ja geht sie.

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Dann lebt ihr von deinen 900 Euro? Sie wird nur 2 Monate Geld bekommen.
Persönlich finde ich es nicht ok auf Kosten des ersten Kindes Ez zu nehmen und dann nicht mehr zahlen zu wollen.
Ez muss man sich leisten können. Zumal deine Partnerin auch geht.

Den Unterhalt wirst du erstmal zahlen müssen so wie im Titel steht. Wenn du was anders willst, übers Gericht und mit Anwalt.

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Wegfallen wird es auf jeden Fall nicht, wie bereits geschrieben wurde, dann könntest du ja einfach 3 Jahre gehen und jede drei Jahre ein Kind mit deiner Partnerin bekommen.
Außerdem finde ich es auch moralisch verwerflich sich diese Frage überhaupt zu stellen ( also nicht das mit der elternzeit sondern deshalb den Unterhalt für das erste Kind zu streichen)
Die einige Möglichkeit wäre die Mutter des ersten Kindes zu fragen( dann aber schriftlich festgehalten), würde das an ihrer Stelle aber nicht machen

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Es gab vor einiger Zeit eine ähnliche Frage.

Wenn Du unterhaltspflichtig bist, musst Du auch in Elternzeit zumindest den Mindestunterhalt zahlen. Wenn Du weniger Einkommen hast aufgrund Elternzeit, ändert das nichts. Außerdem müßtest Du sehr gut begründen, wieso Du in Elternzeit gehen musst anstatt Deiner Partnerin. Bei Euch ist das ja scheinbar nicht der Fall, oder macht Ihr beide Teilzeit in Elternzeit versetzt zueinander?

In jedem Fall wirst Du den Mindestunterhalt weiter zahlen müssen.

Und diese Antwort berücksichtigt noch nicht das Thema, dass es einen Titel gibt.

Bearbeitet von Cahdi
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Sie gehen ja beide in Ez.

Den Titel muss er auf seine Kosten übers Gericht ändern lassen9

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Ja, in dem Fall müßte er sicherlich noch eher erklären können, wieso er Elternzeit nimmt.
Nach meinem Verständnis reicht der Grund "weil ich es schön finde" nicht, um weniger Unterhalt zu zahlen.

Also Elternzeit ja, klar, aber nicht keinen Unterhalt.

Lese auch gerade, dass die Partnerin lange Elternzeit nimmt und er 4 Monate. In dem Fall ganz sicher nicht "kein Unterhalt".

Bearbeitet von Cahdi
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Über welchen Zeitraum Elternzeit/Elterngeld sprechen wir überhaupt?

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Partnerin 2 Jahre
Ich als Papa 4 Monate

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Wie lange nimmst sie EG?

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Nein, der Rechtsanspruch des ersten Kindes auf Unterhalt bleibt bestehen. Das Kind kann nichts dafür, wenn du ein weiteres Kind bekommst. Der Unterhalt kann eventuell geringer ausfallen, aber eine Pausierung ist nicht möglich. Ein vorrübergehender Mangelfall könnte möglich sein.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhaltspflicht-gegenueber-kindern-aus-1-ehe-und-betreuung_220_553078.html

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt-bei-weiteren-kindern/

Bearbeitet von Inaktiv
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Dafür müsste er vor Gericht mit Anwalt dem Titel ändern lassen. Das kostet ihn dann auch wieder.

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ich finde deine Frage echt dreist, was soll dein Kind essen, ist das 2. mehr wert als das erste?
bist ein toller Vater,

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Gehe mal in das Forum auf
"vatersein.de". Da wirst du diesbezüglich besser beraten und nicht beschimpft.

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Warum beschimpft?

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Da hast du recht ich danke dir. Sieht man sich die Antworten hier genauer an erkennt man: die eigentliche Frage wird gar nicht beantwortet. Teils antworten Personen die schlechte Erfahrungen mit Männer gemacht haben und das hier ist die perfekte Möglichkeit sich richtig „auszulassen“. Puschel wär ein perfektes Beispiel dafür. Danke nochmal Schweiz ☺️

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