Umgang Vater nichts wert?

Bevor ihr hier antwortet bitte Text erstmal genau durchlesen.
Es geht auch nicht darum, dass alles teurer geworden ist und die Alleinerziehenden deshalb mehr Unterhalt benötigen, weswegen der Kindesunterhalt dieses Jahr ja auch wieder erhöht wurde.

Bitte auch keine Kommentare die ich hier schon einmal bekommen habe in dem ich persönlich angeschrieben wurde und mir gesagt wurde Kinder benötigen gar keinen Vater, es wäre ok wenn der Vater nur zahlt und die Kinder am besten nicht sieht.

Mir geht es hier eher um den Gedanken, dass nicht unterschieden wird, ob sich ein Vater intensiv um seine Kinder kümmert, oder ob er sie z. B. aus eigenem Willen gar nicht sieht und nur Unterhalt zahlt.

Auch mir als Vater der seine Kinder regelmäßig sieht entstehen durch den Umgang Mehrkosten die gerne verschwiegen werden.

Erstmal die nackten Zahlen:
Ich arbeite Vollzeit von 4400,- brutto bleiben ca. 2810,- netto mit Steuerklasse 1.
Nach neuer DT für 2 Kinder 8 u. 13 Jahre müsste ich demnächst 1067,- Euro Unterhalt zahlen.
Verbleiben mir 1733,- Euro im Monat.

Soweit so gut.

Da ich mich aber intensiv um meine Kinder kümmere habe ich sie die Hälfte der Schulferien bei mir, dass sind 7 Wochen bzw. 49 Tage.
Von den Schulwochen habe ich sie jedes zweite Wochenende macht nochmal 38 Tage.
Eigentlich sogar bisschen mehr, da ich sie bereits Freitags nachmittags hole und Montags zur Schule bringe.

D. h. an ca. 25 % der Tage sind die Kinder bei mir, und darüber bin ich ja auch froh und will es auch so, aber in dieser Zeit verpflege ich die Kinder ja auch.

Ungefährer finanzieller Aufwand für den Umgang:

ca. 15,- pro Tag für beide Kinder für Essen und Freizeitgestaltung.
500,- anteiliger jährlicher Mehraufwand für Urlaub mit Kindern.
90,- im Monat für Fahrtkosten, da der Umgangsberechtigte die Kinder holt und bringt.
ca. 100,- Mehrkosten für Miete im Monat, da beide Kinder kleines eigenes Zimmer haben.

Umgerechnet auf den Monat wende ich somit für den Umgang ca. 340,- Euro auf.

Bitte auch keine Kommentare ich könnte ja auch in einer günstigeren Einzimmerwohnung leben.
Bei zwei Kindern 8 und 13 und m und w benötigt man Zimmer für die Kinder wenn diese sich beim
Umgang auch wohlfühlen sollen.
Ich habe bereits auf eigenes Schlafzimmer verzichtet.

Mir auch bewusst, dass es sicher schwierig ist den finanziellen Aufwand des Umgangsberechtigten in allgemeine Werte zu fassen, da jeder Umgang anders ist, mancher hat die Kinder nur am Wochenende, andere nur in den Ferien oder beides.

Letztendlich sind die DT ja auch nur eine Richtlinie und kein Gesetzestext.

Ich bin schon der Meinung, dass man das auch im Unterhalt berücksichtigen sollte, wenn die Kinder an 25% der Tage beim Umgangsberechtigten sind.

Ich will hier sicherlich nicht einen Wert von 340,- Euro im Monat anerkannt bekommen, aber leider ist es ja so, dass immer nur stur nach DT gegangen wird ohne Berücksichtigung der Intensität des Umgangs des Umgangsberechtigten.

Bitte gerne sachliche Kommentare und auch mal über den eigenen Tellerrand schauen.

17

Ja, ist so.

Ich finde das Modell DT schon lange überholenswert.

Wenn du ins Ausland schaust, dann wird in fast allen Ländern auch das Einkommen der Mutter (egal wie klein oder groß) miteinberechnet und ebenso die anteilige Zeit, die ein Kind mit dem jeweiligen Elternteil verbringt.

In Deutschland ist das aber nicht so.

Ich verstehe dich. Fair ist das nicht.

63

👍

1

Wow, du kommst mit nur 100€ Mehrkosten für die Miete aus?! Da geht es vielen gaaanz anders. Bezüglich deiner Rechnung: kann es sein, daß du unter einen Bedarfskontrollebetrag rutscht, und dadurch etwas weniger Unterhalt zahlen solltest?

Ansonsten bin ich voll bei dir. Die Logik der Unterhaltsberechnung lässt sich so darstellen: zahle Unterhalt, dann sind die Kinder abgesichert und verhungern nicht. Und wenn du noch was mit ihnen unternehmen willst, ist es dein Privatvergnügen. Außer du setzt das Wechselmodell durch, was natürlich selten realisierbar ist

7

Wirklich auskommen mit 100,- Euro nicht, aber hätte ich mehr angesetzt, hätte ich mir hier anhören müssen es geht auch günstiger. Obwohl wir alle wissen wie teuer die Mieten sind auch in den nicht Ballungsräumen.

Bearbeitet von Philipp42
13

Danke für den Hinweis mit dem Bedarfskontrollbetrag!

2

Soweit ich weiß wird aus diesem Grund bei der Berechnung das Kindergeld hälftig gegengerechnet.
So zumindest wurde es mir erklärt.
https://www.scheidung.org/anrechnung-kindergeld-auf-unterhalt/
Vor der Berechnung wird ja dein Einkommen noch bereinigt.
Somit wird ja bereits dein Mehraufwand mit gedeckt.

8

Habe ich in dem Link jetzt nicht so verstanden, dort steht nur das es als Einkommen des Kindes gewertet wird und sich deshalb der Unterhalt um das hälftige Kindergeld reduziert.
Würde jetzt ja bedeuten, bekommt man kein Kindergeld, dann darf man sich das nicht vom Unterhalt abziehen, was ja eigentlich nicht vor kommt.

An der eigentlichen These, dass Unterhaltspflichtige, die sich intensiv um die Kinder kümmern den gleichen Unterhalt zahlen müssen wie Unterhaltspflichtige die keinerlei Kontakt haben ändert es aber so oder so nichts.

Oder ist bekannt, dass Unterhaltspflichtige die keinen Kontakt haben sich nicht die Hälfte des Kindergeldes abziehen dürfen?

3

Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt dieses 'klassische Betreuungsmodell' bereits. Denn das ist das Modell, was üblicherweise von den Gerichten, wenn es nicht um's Wechselmodell geht, bezüglich Umgangszeiten festgelegt wird. Und 'Wechselmodell' wird ja ganz anders berechnet.

Grüsse
BiDi

9

Das ist ja genau mein Gedankengang, dass man hier von klassischen Betreuungsmodel ausgeht, aber nicht unterscheidet ob Umgang, der eben Geld kostet, statt findet oder nicht.

36

Genau, es wird nicht berücksichtigt. Daher können Eltern sich auch anders einigen.

Bei der Düsseldorfer Tabelle haben die Väter einen Nachteil, die mehr als das klassische Modell betreuen, und die Mütter einen Nachteil bei den Vätern, die gar keinen Umgang pflegen.
In deinem Fall passt es doch aber genau.

weiteren Kommentar laden
4

Stehst Du denn mit der KM im Austausch? Ich geh doch mal davon aus, dass alle Eltern einem guten Gelingen positiv entgegenstehen und somit ein Kompromiss machbar ist.

Allerdings wundere ich mich, weshalb du den Mehraufwand für die Freizeitgestaltung anbringst. Den hat ja die KM auch und das wird nicht im Unterhalt erfasst.

10

Da muss ich widersprechen.


§1610 BGB: Maß des Unterhalts:

(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.

Und zu diesem allgemeinen Lebensbedarf zählt auch:

- Freizeitgestaltung
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen

Außerdem hat die Unterhaltsempfängerin hier mehr finanzielle Möglichkeiten:

Bei gleichem Stundenlohne aber nur Halbtagsstelle verdient meine EX dank günstiger Steuerklasse 2 1690,- Netto.

Nach Abzug meines Unterhaltes haben wir beide also fast exakt den gleichen Betrag, obwohl sie nur halbtags arbeitet.

Für die Kinder hat sie 1067,- Euro Unterhalt und 500,- Euro Kindergeld

Ich denke bei 1567,- Euro im Monat für zwei Kinder sollte da mehr Geld übrig sein für Freizeitgestaltung als beim Unterhaltspflichtigen.

16

Ja, das mit der Freizeitgestaltung ist ganz merkwürdig. Der Vater (ließ: wir) haben die Kinder jedes zweite Wochenende und halbe Ferien. Die meisten Freizeitaktivitäten passieren nicht unter der Woche, und damit trägt der Vater eigentlich automatisch fast die Hälfte der Kosten.

Es wäre doch konsequent, wenn der Vater die Freizeitkosten, die Kosten der Klamotten, die er kauft usw. einfach direkt vom Unterhalt abziehen könnte. Einfach Belege abfotografieren, der Mutter schicken und von der nächsten Überweisung abziehen.

weitere Kommentare laden
5

Ich kann dir von uns berichten. Wir zahlen Unterhalt und übernehmen regelmäßig die Fahrten von jeweils fast 300km pro Strecke. Zudem ist das Kind auch immer 4-5 Tage am Stück bei uns und wir versuchen auch hier alles soweit zu ermöglichen, dass es sich immer wie ein normales Familienleben anfühlt und nicht einfach wie ein "Besuch". Zusätzlich besorgen wir auch regelmäßig Jacken, Schuhe, Bekleidung usw. wenn diese benötigt wird.

Das Jugendamt hat nun angemerkt, dass das aufgelistet werden soll und der Unterhalt dann neu berechnet werden soll.

Wir hatten das gar nicht konkret angefragt. Es kam einfach bei regelmäßigen Gesprächen auf als Thema. Vielleicht kannst du sowas einfach selber ansprechen beim Jugendamt?

11

Wir haben hier leider ganz schlechtes JA.
Ich bekomme hier schon seit Jahren auf Briefe keine Antwort.
Wenn man auf dem AB nachfragt warum nicht geantwortet wird, wird man kurz angerufen, dass man nicht zuständig ist.
Vor Gericht meinte dann sogar der Verfahrensbeistand zu mir:
"Warum haben sie sich an das Jugendamt gewendet, warum haben sie ihre Frau nicht angezeigt"

Kleidung etc. kaufe ich für die Kinder allerdings keine, außer Wechselgarnitur für den Notfall.

6

Es soll eine neue Unterhaltsreform kommen, die genau solche Väter wie dich, endlich mal berücksichtigt.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0825_Unterhaltsrecht.html

14

Ich bin ein großer Fan von „selber regeln“. Das setzt natürlich voraus, dass alle Beteiligten fair miteinander umgehen und dass das Wohl der Kids im Vordergrund steht.

Regelungen wie die DT etc. sind vermutlich „gut gemeint“, aber können niemals jeden Einzelfall wirklich gerecht abdecken.

Entweder Du kannst also mal mit der Mutter sprechen. Oder, wenn das nicht möglich ist, konzentriere Dich auf das Wohl der Kids und sch*** auf die Kohle. Es werden mit Sicherheit wieder bessere finanzielle Zeiten kommen. Aber Erinnerungen mit Deinen Kindern erschaffst Du jetzt.

LG, Anni

18

Selber regeln ist gut und schön, aber wie willst du die Mutter davon überzeugen, auf 300 oder 500€ pro Monat zu verzichten?! Die Zahlen habe ich frei ausgedacht, aber um diese Größenordnung dürfte es sich beim TE handeln

22

Wie gesagt setzt das einen fairen Umgang miteinander voraus.

weitere Kommentare laden
20

Rechne dir doch einmal aus, was du für die Kinder ausgeben müsstest, wenn sie bei dir leben würden. Berücksichtige jedes Detail, also auch Versicherungen, Wasserverbrauch, Müllgebühren etc. Rechne dir aus, wie viele Stunden du noch arbeiten könntest und wie weit du reduzieren müsstest, um die Betreuung zu gewährleisten. Rechne aus, wie viel Geld dir dann noch für dich persönlich übrig bleiben würde. Rechne dir deine künftige Rente aus.


Und dann überlege bitte noch einmal, ob es dir finanziell wirklich so schlecht geht.

25

Auch ein Vater weis, was Kinder kosten.
Vor Trennung habe ich wie jetzt auch 40 h gearbeitet und die Mutter 10 h.
Von meinem Gehalt wurden sämtliche Kosten die du genannt hast beglichen.
Auch habe ich alle Haushaltseinkäufe nicht nur bezahlt sondern auch erledigt.
Die Kindesmutter hatte das Gehalt der 10 h (Steuerklasse 5) für ihren eigenen
Bedarf (Kleidung, Kosmetik, Hobbys) zur Verfügung.

Ich hatte damals mehr Geld, da ich die günstige Steuerklasse 3 hatte und es ist etwas übrig geblieben, was ich entweder selber gespart oder teilweise auf ein Konto für die Kinder eingezahlt habe.

Jetzt nach Trennung kann weder ich etwas sparen noch wird etwas auf ein Konto für die Kinder eingezahlt.

Da ich die Kinder gerne bei mir gehabt hätte gibt es auch umfangreiche Berechnungen finanzieller Art und organisatorischer Planung.

Du kannst es gerne mal selber ausrechnen und mir mitteilen wie hoch denn die Rentendifferenz ist auf die du kommst.

Wären die Kinder bei mir hätte ich eine um brutto 56,40 Euro verminderte Rente.
Die Kindesmutter hat in der jetzigen Situation eine um brutto 112,80 Euro verminderte Rente.
(Unter gewissen Annahmen, keine Arbeitslosigkeit, kein deutlich geringerer oder höherer Lohn etc.)


Wir wollten beide das die Kinder beim jeweiligen Elternteil leben, die Kindesmutter genauso wie ich, von daher kann man hier auch nicht sagen der Vater hat sich den leichteren Teil heraus gesucht.

Was die Aufstiegschancen der Mutter an geht, habe ich sie früh unterstützt wieder in den Beruf einzusteigen.
Beiderseitige Planung war es wenn das Kind 2 Jahre ist und in die Kita geht, dass sie halbtags arbeitet.
Tatsächlich mit einer Tätigkeit angefangen hat sie erst als das Kind 3 Jahre war und da auch nur 10 h.

Ich habe angeboten dass wir beide 30 h arbeiten, aber es war die freie Entscheidung der Kindesmutter nur 10 h zu arbeiten.

Von daher bitte jeden Fall einzeln betrachten und nicht pauschalisieren.

Die Kindesmutter arbeitet erst seit Ende Trennungsjahr 20 h.