Umgangskosten (Fahrtkosten) bei 200km Entfernung

Hallo,
die Ex Frau meines Freundes lebt mit der gemeinsamen Tochter 200km weg.
Den Umzug hat sie selber veranlasst, um zu ihrem neuen Partner zu ziehen.
Das Mädchen ist jetzt 10 Jahre alt und mein Freund holt sie alle 2 Wochen übers Wochenende zu uns. Er fährt somit an einem Wochenende 800km.
Meine Frage wäre jetzt hierzu, muss die Kindsmutter sich hier an den Fahrtkosten beteiligen?

Liebe Grüße Steffi

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Sollten das nicht dein Freund und seine Ex selbst klären?

Rechtlich gibt es wohl Urteile in denen die Kindesmutter anteilig an den Fahrkosten beteiligt wurde.

Aber wie gesagt, als Freundin des Kindsvaters würde ich mich im Hintergrund halten.

Liebe Grüße

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Wenn sie aber aufgrund dieser Kosten quer finanzieren muss, hat sie meiner Meinung nach auch das Recht hier nachzuhaken und ggf. dem Freund in den Hintern zu treten, dass er sich Geld entsprechend zurück holt bzw. Unterhalt kurzt.

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Sie muss gar nichts quer finanzieren.
Wenn Sie das tut ist es ihre Entscheidung. Damit schafft sie eine Notwendigkeit beim KV sich zu kümmern und ER darf erstmal gar nichts kürzen.
Er MUSS den Weg über die amtliche Überprüfung gehen. Ob das nun gerecht erscheint oder nicht.
Letztlich sind anteilige Fahrkosten eingerechnet, ob der KV dem Umzug zugestimmt hat weiß auch keiner.
Hier muss einfach jemand drüberschauen, der alle Fakten zusammentragen und Ahnung von der Sache hat

Liebe Grüße

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Grundsätzlich ist der Vater in dem Fall für die Kosten zuständig. Er bekommt ja hälftig das Kindergeld für den Umgang entgegen gerechnet und ich denke mal er hat dem Umzug auch zugestimmt. Andere Urteile gibt es sicher, aber bestimmt ist kein Verfahren notwendig.
Miteinander reden ist manchmal auch schon einiges wert. Und zwar vernünftig. Vor allem wenn es an seiner Existenz nagt. Aber dafür ist er sicher alt genug das selbst einzuschätzen.

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Schöner Kommentar! Finde ich richtig gut.