Hallo,
die Ex Frau meines Freundes lebt mit der gemeinsamen Tochter 200km weg.
Den Umzug hat sie selber veranlasst, um zu ihrem neuen Partner zu ziehen.
Das Mädchen ist jetzt 10 Jahre alt und mein Freund holt sie alle 2 Wochen übers Wochenende zu uns. Er fährt somit an einem Wochenende 800km.
Meine Frage wäre jetzt hierzu, muss die Kindsmutter sich hier an den Fahrtkosten beteiligen?
Liebe Grüße Steffi
Umgangskosten (Fahrtkosten) bei 200km Entfernung
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Grundsätzlich ist der Vater in dem Fall für die Kosten zuständig. Er bekommt ja hälftig das Kindergeld für den Umgang entgegen gerechnet und ich denke mal er hat dem Umzug auch zugestimmt. Andere Urteile gibt es sicher, aber bestimmt ist kein Verfahren notwendig.
Miteinander reden ist manchmal auch schon einiges wert. Und zwar vernünftig. Vor allem wenn es an seiner Existenz nagt. Aber dafür ist er sicher alt genug das selbst einzuschätzen.
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Schöner Kommentar! Finde ich richtig gut.