Ist Schullandheim Pflicht?

Hallo zusammen!

Die 6. Klasse meiner Tochter fährt im April ins Schullandheim. Aufgrund einer Angsterkrankung ist es ihr nicht möglich, mit zu fahren,

Jetzt möchte die Schule eine Diagnose, die das belegt, was an sich kein Problem ist.

Aber da ich im letzten Jahr bereits schriftlich die Zustimmung geben musste, dass ich mit der Teilnahme an der Klassenfahrt einverstanden bin und nun ein Zettel nach Hause kam, in dem man sein Kind anmelden sollte, sieht es ganz so aus, als dass es eben keine Pflicht ist.
Sonst hätte man sich die Zustimmung und Anmeldung ja sparen können.

Wie verhält sich das?

LG
bruchetta

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In meiner Schule ist es so, dass sich Kinder sehr wohl abmelden können, wenn es berechtigte Gründe gibt - was bei euch ja der Fall ist.
Allerdings darf bei uns der Schüler dann für die Dauer der Schulverwaltung nicht einfach zuhause bleiben, sondern muss den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen.

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Ja, das ist klar!

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Hallo
In Deutschland herrscht Schulpflicht, aber keine "Landschulheim Pflicht". Dein Kind muss entweder mit ins Landschulheim (was in der Zeit quasi die Schulpflicht erfüllt) oder in einer Parallelklasse. Dazu alleine brauchst du auch keinen Attest oder ähnliches. Problematisch könnte aber sein das du bereits etwas unterschrieben hast. Du solltest nochmal genau schauen was du unterschrieben hast, eventuell bleibst du auf den Kosten sitzen.

LG

4

Hallo,
ob schullandheim und ähnliche mehrtägige und eintägige Fahrten sind unterrichtspflicht!

In eurem Fall spricht eine Erkrankung gegen die Teilnahme.

Attestpflicht in Fall von Erkrankungen wird von Schule zu schule unterschiedlich gehandhabt.

Ich kann verstehen, dass Schulen Atteste verlangen, da viele Kinder oftmals nur keine Lust mitzufahren, ohne das zwingende Gründe dagegen sprechen.
Aber ehrlich, legt man es drauf an, bekommt man doch überall ein Attest ??.

Euer Fall ist anders gelagert, sprich einfach mal mit dem Lehrer.

Viele Grüße

5

Hallo,

da Lehrmittelfreiheit herrscht kann nichts, was die Eltern bezahlen müssen, Pflicht sein.

In der Klasse meiner Tochter gab es zwei Kinder, die nicht mitgingen - einer, weil es die Eltern nicht erlaubt haben (religiöse Gründe).

GLG
Miss Mary

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Erstens gilt Lernmittelfreiheit nur in 8 Bundesländern.

Zweitens unterscheiden auch diese Bundesländer nach Lernmitteln und Dingen für den persönlichen Gebrauch. Turnschuhe für den Sportunterricht, grafikfähige Taschenrechner können also selber angeschafft werden müssen und gleichzeitig verpflichtend sein.
Drittens fällt eine Klassenfahrt nicht unter Lernmittel, sondern unter Schulveranstaltung.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

trotz allem kann man Eltern nicht verpflichten, eine Klassenfahrt zu bezahlen. So ist es zumindest bei uns in Baden-Württemberg.

GLG
Miss Mary

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Hi Bruchetta,

Ich will mich nur auf den Attest beziehen, weil wir aus aktuellem Anlass in die Verwaltungsvorschriften geschaut haben. Bei uns hat die Schule bei berechtigtem yinteresse ein Anrecht darauf, ein Attest zu verlangen. Dies wäre der Fall. Es ist aber untersagt eine Diagnose zu verlangen.
d.h. Attest vorlegen ja, Dioagnose nein.

Das schwierigste wird sein, dass du dich genau erinnerst, was du unterschrieben hast.

#winke

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Ich habe unterschrieben, dass ich meiner Tochter erlaube, ins Schullandheim zu fahren. Obwohl ich weiß, dass das nicht möglich ist
Ich verbiete es ihr ja nicht.

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Für die Schule ist es aber verwirrend, wenn Du grundsätzlich Deine Zustimmung erteilst, abschließend Deine Tochter aber nicht anmeldest.
Hättest Du nicht bereits zu Anfang der Schule mitteilen können, dass Deine Tochter nicht teilnehmen wird?
Dann hättest du wahrscheinlich den jetzigen Anmeldebogen gar nicht mehr bekommen. Eventl. stehen auf dem noch weiterführende Informationen für die Beteiligten (so etwas was wie Abfahrt/Rückfahrt, mitzubringende Sachen etc.)

Pflicht sind Schullandheime nicht; wie bereits geschrieben, muss das Kind während der Zeit in eine andere Klasse, um der Schulpflicht nachzukommen.

LG

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Hallo,

nein, Schullandheim ist keine Pflicht. Bei uns gibt es immer wieder Kinder, die nicht mitfahren (können / wollen), sie gehen dann in der Zeit in die Parallelklasse. Wenn das Attest kein Problem ist, dann besorg eins. Vielleicht ist es so, dass schon alles gebucht wurde und um kein Geld zahlen zu müssen (Unterkunft usw.), muss die Schule ein Attest vorlegen? Hätten sie ja aber sagen können ... April ist ja schon bald, denke mal, da ist schon alles gebucht, oder?

LG

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Ich weiß es nicht. Es fahren 2 Klassen und es wurden jetzt erst Anmeldungen mit nach Hause gegeben.

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Hallo,

es ist natürlich keine Pflicht, sodaß Du bestraft wirst, wenn Du dein Kind nicht mitlässt. Aber die Schule wird sich absichern wollen, dass es wirkliche Gründe gibt.

Dein Kind muss selbstverständlich während der Zeit ihre Schulanwesenheitsplicht ableisten - schade für das Kind, das ihm wichtige Erfahrungen in der Schulzeit nicht möglich sind.

Dein Kind hat eine ausdiagnostizierte, nicht behandelbare schwerste psychiatrische Erkrankung, die der Lehrerin noch nie mitgeteilt wurde und die auch im Alltag niemals bisher für die Lehrerin sichtbar war?

Liebe Grüße Andrea

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Ich denke schon, dass es für die Lehrer sichtbar war. Die Lehrerin, die gestern hier angerufen hat, sagte, dass sie sich das bei meiner Tochter gut vorstellen kann.

Sie hat eine 1,5 jährige Therapie hinter sich, die Ende 2015 abgeschlossen war. Es ist seitdem auch besser geworden, die Angst bezieht sich "nur noch" auf die Schule und Übernachtungen bei anderen.
Vorher hatten sie z.B, Angst zu einem Geburtstag zu gehen, auf dem auch fremde Mädchen waren. Das geht jetzt alles.

Die Therapeutin sagte, wir können erst nach 2 Jahren eine neue Therapie machen und wir sollen doch abwarten, wie sie sich in der Pubertät entwickelt.

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Hallo bruchetta,
ich will Dir nur ein wenig Mut machen.

Bei uns gab es ähnliche Probleme, sowohl was das Schullandheim betrifft als auch die Schüchternheit.
Jetzt, im Erwachsenenalter, ist nichts mehr davon zu spüren, es ist gesundes Selbstbewußtsein als auch zugehen auf die Menschen da. Es wird einfach seine Zeit brauchen, wobei es schon manchmal schwer ist, die nötige Geduld aufzubringen.
Ich wünsche Dir alles Gute.

Gruß Bernd

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Ich sehe das so: Landschulheim ist eine Schulveranstaltung und somit Pflicht. Bei Angabe von Gründen können Kinder davon befreit werden. (Wie eben vom Unterricht auch.)

Über den Nachweis der Gründe muss man sich mit dem Lehrerkörper einigen.

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Hallo,

ich würde ganz offen mit der Klassemlehrerin bzw. dem Klassenlehrer sprechen und denke, dass es wahrscheinlich gar kein Problem ist, dass deine Tochter den Unterricht in einer anderen Klasse besucht.

Die erste Unterschrift war wahrscheinlich nötig, damit die Lehrer den Aufenthalt buchen können. Dies geschieht zum Teil bis zu einem Jahr im Voraus.

Wenn ein Schüler in der Zwischenzeit umzieht, von der Schule abgeht etc. muss er auch nicht zahlen.
Solange es einzelne Schüler betrifft und begründet ist (wie bei euch), sollte dies kein Problem darstellen.

VG, biene6a