Kopie oder Original?

Hallo,

Aus gegebenen Anlass habe ich hier mal eine Frage zu schriftlichen Arbeiten mit Benotung, wozu vom Lehrer eine Unterschrift gefordert wird.

Wie ist es rechtlich?

Muss der Lehrer das Original zur Unterschrift, nach Hause mitgeben oder darf er uns nur eine schwarz/weiß Kopie aushändigen.
Haben wir als Eltern nicht das Recht das Original zu sehen, ohne einen Termin beim Lehrer machen zu müssen und hinzugehen um Einsicht zu haben?

Sind hier vielleicht Lehrer die dazu Auskunft geben können?

Danke schonmal.

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Was würdest du im Original mehr sehen als auf der Kopie?

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Es darf eine Kopie zur Unterschrift mitgegeben werden.

Machen wir seit Jahren so mit Zeugnissen. Kinder kriegen eine Kopie, die wird unterschrieben, diese unterschriebene Kopie kann bei der Lehrerin gegen das Original getauscht werden.

Bei Arbeiten machen das einzelne Kolleginnen, die das Problem haben, dass zu Hause in den original Arbeiten " nachgearbeitet" wird.
Willst du das Original sehen, musst du es sagen, dass wird nur in Zweifelsfällen eingesehen, aber nicht mitgegeben.

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Ok, danke für deine schnelle Antwort.

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Das orignal Zeugnis gehört aber den Eltern in die unteren Klassen braucht man es ja nicht so häufig aber wenn es um Bewerbungen geht möchten mache Betriebe das Zeugnis beim Vorstellungsgespräch im Original sehen oder eine beglaubigte Kopie haben

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Geht es um Klassenarbeiten? Die bekommen unsere Kinder immer im Original zur Korrektur und Unterschrift mit nachhause und werden dann in der nächsten Stunde im Original wieder dem Lehrer gegegeben.

Die Klassenlehrerin meinte die Unterschrift muss immer auf Original falls die Eltern mal sagen sie wußten nicht wie schlecht die Arbeiten sind

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Hallo,
es mag dir komisch vorkommen, wie die Lehrer dies handhaben, aber es hat seinen guten Grund. Viele Eltern kommen auf die Idee, die Probearbeiten nachträglich zu bearbeiten um eine bessere Note dafür zu erhalten. Das hat leider sehr zugenommen. Und viele Schüler schaffen es auch nicht, ihre Probearbeiten unterschrieben wieder zurückzubringen, deshalb diese Masßnahmen.
LG Schwabentante