Frage wegen Garantie

Hi!

Sagt mal, darf ein Verkäufer während der 2-jährigen Garantie zB bei einer Waschmaschine ändern, was Bestandteil der Garantie ist?

Bei uns ist es so: Als wir die Waschmaschine neu gekauft haben, ist kurz danach die Türmanschette, also das Gummi, kaputt gegangen. Wurde damals auf Garantie neu gemacht, bzw der Verkäufer hat uns eine Neue gebracht und die Kaputte direkt mitgenommen.

Jetzt ist das wieder kaputt, der Verkäufer sagte aber jetzt, dass dieses Bauteil seit 2 Monaten nicht mehr Bestandteil der Garantie ist und ich das bezahlen muss.

Geht das?

LG, Pladde

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Du meinst Gewährleistung und nicht Garantie.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt 2 Jahre und muss vom Händler gegeben werden.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der kann also gar keine Garantie geben oder sogar lebenslange Garantie.

Bei der Gewährleistung ist es so, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass das Gerät schon beim Verkauf einwandfrei war. Das kann er aber in der Regel nicht. Darum ist hier der Käufer im Vorteil. Der Verkäufer wird dann die Sachen kostenlos machen, ggf. sogar umtauschen etc. Ohne das Kosten für den Käufer anfallen.
Nach den 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Hier muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Da er das in der Regel nicht kann, ist ab diesem Zeitpunkt der Verkäufer im Vorteil.

Das heißt, wenn innerhalb der ersten 6 Monate die Türmanschette kaputt gegangen ist, so hat der Verkäufer korrekt gehandelt in dem er euch eine neue gegeben hat.
Wenn die 6 Monate um sind, ist es eigentlich richtig, dass es jetzt was kostet.

Ggf. könntet ihr mal schauen ob ihr ne Herstellergarantie hat und was die umfasst und das ganze über den Hersteller laufen lassen.

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Die Waschmaschine haben wir neu gekauft mit 2 Jahren Herstellergarantie. Der Hersteller hat uns an seinen Kundendienst vermittelt, die reparieren dass und dieser Kundendienst hat uns das mitgeteilt...

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Vorhin hast du Verkäufer geschrieben.

Wenn ihr die Garantie in Anspruch nehmen wollt müsst ihr euch an den Hersteller (Candy) direkt wenden.

Wenn ihr euch an den Verkäufer gewendet habt, dann kommt die gesetzliche Gewärleistung zum Tragen.

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Darf ich mal fragen.
Ist das eine Samsung Waschmaschine?

VG 280869

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Nein, eine Candy

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Ich dachte es liegt an der Marke, ich hatte auch das Problem, nach einen halben Jahr war die Manschette kautt, und das schon 2x.

VG 280869

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Wie lange liegt der Kauf zurück?

Wenn die zwei Jahre noch nicht rum sind hast Du sowohl Garantie als auch Gewährleistungsansprüche.

Bei der Garantie hängt es davon ab, was der Hersteller bei Kauf als von der Garantie umfasst einräumte. Hier muss man in die Garantiebestimmungen zum Zeitpunkt des Kaufs schauen (Laufzeit; was wird garantiert).
Diese Bedingungen kann der Garantiegeber nach Kauf nicht beliebig ändern.


Warum die Zeit von Neckermann "um sein soll" ist mir nicht klar (außer der Kauf liegt länger als zwei Jahre zurück).
Dann bestehen auch Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Hier besteht nach sechs Monaten zwar die Hürde, dass man nachweisen muss, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Dies muss der Verkäufer aber erst einmal verlangen.
In Deinem Fall sehe ich gute Chancen diesen Nachweis zu führen auch wenn der Verkäufer dies bestreiten sollte.

Sollte die Maschine also noch nicht älter als zwei Jahre sein, solltest Du auf die kostenfreie Behebung des Schadens unmißverständlich bestehen.