Spielzeug kaputt - lohnt sich Reklamation noch?

Hallo,

vor eineinhalb Jahren hab ich meiner Tochter einen batteriebetriebenen Spielzeughund gekauft mit Puppe für ca. 60 EUR. Sie hatte Angst davor, weil er sich bewegt hat (ach nee), also haben wir ihn einmal ausprobiert, seit dem stand er im Schrank ganz oben drinnen. Heute ist er ihr wieder eingefallen, und weil sie jetzt auch mutiger ist, wollten wir ihn wieder ausprobieren. Geht leider nicht mehr, auch nicht mit neuen Batterien.

Prinzipiell ist ja schon noch Garantie drauf. Den Artikel gibts aber gar nicht mehr zu kaufen. Lohnt sich da eine Reklamation noch??

Danke für Meinungen.

LG

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Wenn du noch Garantie hast,dann würde ich ihn trotzdem zum Geschäft gehen und fragen ob sie das Spielzeug reapieren können. Wozu hat man den die Gewährleistung von 2 Jahren?

Neues bekommst du ins diesen Fall nicht,die werden das einschicken.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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Grundsätzlich hat man vom Gesetzgeber ein halbes Jahr Garantie. Innerhalb diesen halben Jahres wird davon ausgegangen , das der Fehler bereits bei Warenübergang vorlag.Nach einem halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, bei der der Verbraucher nachweisen muss das der Fehler bereits bei Übergang vorlag. Ab nun gilt die Gewährleistung.

Dies erstmal zur Gesetzeslage.

Hersteller geben auch mal gerne länger als dieses halbe Jahr Garantie. Bestes Beispiel ist zb Medion oder Tevion von Aldi. Die geben gerne 36 Monate Garantie.

Dieses ist aber freiwillig.

Kennst du die Garantiebedienungen für dein Produkt?

Viele Hersteller sind sehr kulant und tauschen ein defektes Produkt sofort innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb.

Manche beschränken sich auf eine freiwillige verlängerte Garantie (ein Jahr) und leisten danach keinen kostenfreien Service mehr.

Sollte der Hersteller kein netter, kulanter Knabe sein musst du nun nachweisen das der Fehler bereits bei Warenübergang bestand um eine Nachbesserung raus zu holen.

Ist er Kulant nimmt er es zum Nachbessern an oder tauscht direkt in ein Nachfolgemodel oder ähnliches.

Du wirst beim Hersteller oder bei dem Laden bei dem du es gekauft hast nachfragen müssen.

Ein Bon oder ein anderer Nachweis des Kaufes hab ich nun mal vorausgesetzt.

Liebe Grüße Sarah

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Danke für die Antworten!

Ich habs über den Amazon Marketplace gekauft, müsste deswegen auf jeden Fall die Versandkosten tragen. Ich weiß noch nicht genau, ob ich es mache, vielleicht frag ich beim Händler erst mal per Email an. Hab keine Lust auf ein ewiges hin- und her...

LG

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Im Prinzip meinst Du das Richtige wirfst aber die Begriffe Garantie und Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung durcheinander.

So gibt es die zwangsweise gesetzliche Haftung nur für Gewährleistung/Sachmängel.

Der Gesetzgeber gewährt daher auch kein halbes Jahr Garantie. Garantie ist eine "freiwillige" Leistung. Deshalb bestimmt auch der Garantiegeber die Spielregeln bzw. den Rahmen der Garantie.

Du meinst die zwei-jährige Gewährleistung bei denen es beim Verbrauchsgüterkauf für das erste halbe Jahr eine Beweislastumkehr gibt (und auch nur da).

Deshalb gibt es das von dir geschilderte Problem mit dem Nachweis des Fehlers beim Warenübergang auch nicht mit dem Hersteller, sondern nur mit dem Verkäufer (außer der Hersteller ist gleichzeitig der Verkäufer).

Der Hersteller hat nämlich mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Aus Garantie haftet der Garantiegeber. Das ist regelmäßig der Hersteller.

Die Garantie geht aber regelmäßig auf die Funktionsfähigkeit und hat daher regelmäßig nichts mit einem Fehler bei Warenübergang zu tun.

Der Käufer hat die Wahl, ob er Gewährleistung oder Garantieansprüche (falls es welche gibt) geltend macht.

Als Grundregel sollte man sich merken:

Garantie wird freiwillig eingeräumt und geht gegen den Hersteller (genauer Garantiegeber)

Gewährleistung/Sachmängelhaftung folgt aus Gesetz und geht gegen den Verkäufer (bei Verbrauchsgüterkauf gilt das erste halbe Jahr zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr)

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