Käufer zahlt trotz erhaltener Ware nicht-wann Mahnbescheid?

Hallo,

ich habe ein kleines Problem.
Ich habe am 28.11.2015 etwas über Ebay verkauft.
Guten Glaubens habe ich das Geld VOR dem Zahlungseingang verschickt (ja,ich weiß,ich könnte mir selber in den Hintern beißen) und dieses Paket ist nachweislich auch am 05.12.2015 beim Empfänger angekommen.
Die Käuferin hat bis heute nicht bezahlt,verkauft aber meine Ware (ich habe ein Bekleidungspaket für Babys verkauft) nun wieder auf div. Plattformen wie Ebay,Facebook,Shpock etc. und gibt diese Sachen teilweise als "Neuware" aus.
Auch hierüber habe ich Nachweise (div. Screenshots).

Ich habe die Dame nun mehrfach über Ebay und Facebook angeschrieben,auf Facebook hat sie mich blockiert.
Nachdem ich sie auf Mamikreisel negativ bewertet habe (habe dort kurz und knapp geschrieben,dass ich auf einer anderen Plattform etwas an sie verkauft habe und ich bis heute auf mein Geld warte etc.), bekam ich am 26.12.2015 eine Nachricht,dass sie das Geld angewiesen hätte und ich es bis spätestens zum 31.12.2015 haben müsste.

Nun haben wir den 30. und ich glaube nicht mehr daran,dass ich bis morgen mein Geld haben werde.
Mittlerweile hat mich auch eine andere Ebayerin angeschrieben, die in etwa die gleichen Probleme mit der Dame hat.Sie gab mir auch den Link zu der Auktion,wo "meine" Käuferin am 06.12.2015 meine Ware zum Verkauf angeboten hat.

Es handelt sich nicht um viel Geld.
Inklusive Versand sind es 15,71€. Aber wenn ich ehrlich bin,möchte ich das nicht auf mir sitzen lassen.Alleine schon,weil sie meine Ware ohne zu bezahlen gleich weiterverkauft,als Neuware ausgibt und und und.

Ich habe online Anzeige erstattet.Ich weiß,dass eine Anzeige nicht viel bringt,da ich zivilrechtlich etwas machen muss.
Mir ging es eher um die Abschreckung,wenn sie eine Vorladung bekommt.

Wann kann ich denn einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen?Gibt es dafür eine Frist?
Die Kosten hierfür bezahle ich erst einmal,kommen aber quasi mit auf die Rechnung des Schuldners?

Liebe Grüße und schon einmal einen guten Rutsch!

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"Wann kann ich denn einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen?"

Hallo,
da du ja nichts dazu schreibst, ob du eine Rechnung mit Zahlungsziel dem Paket beigelegt hast, gehe ich jetzt mal vom Gesetz her aus.

Man kommt automatisch 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
Fälligkeit wäre in deinem Fall der Erhalt der Ware bei der Käuferin.
Am 05.12.2015 ist das Paket angekommen, dann ist sie ab dem 05.01.2016 im Verzug wenn sie bis dahin nicht bezahlt hat.

Noch ein Tipp,
hör auf mit dem anschreiben über irgendwelche Plattformen, damit setzt man einen nicht unter Druck.

Mein Vorgehen wäre jetzt folgender.
Nachdem sie sich im Verzug befindet, also nach dem 05.01.2016 würde ich einen Einschreibebrief (Einwurfeinschreiben) als letzte Zahlungsforderung mit Zahlungsziel senden (die Kosten des Einschreibens auf die Forderung draufschlagen).

Zahlt Sie dann nicht würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Geht super Einfach über Mahnung Online.
Widerspricht sie dem, musst du vor Gericht.

So ein offensichtlicher "Pipiquatsch" geht aber oft im schriftlichen Verfahren.

Risiko dabei ist, ist sie Pleite bleibst du auf allen Kosten dazu sitzen.
Du musst dann entscheiden ob sich der Aufwand lohnt.

Gruß
Demy

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Super, vielen Dank für deine Antwort :-) das hilft mir wirklich weiter!

Nein, ich habe keine Rechnung mit ins Paket gelegt,sondern sogar noch Gratis-Artikel *hust*

Ich habe es auch aufgegeben,mit der Dame irgendwie in Kontakt zu treten.Da sie mir über Ebay nicht geantwortet hat,habe ich sie halt über Facebook gesucht.All meine Nachrichten waren auch nie böse o.Ä., ich bin ihr quasi noch hinterher gelaufen:-( (außer eben die Bewertung auf Mamikreisel,die aber dort wohl seitens der Betreiber gelöscht wurde.)

Die letzte Nachricht war eben am 26.12.,wo sie mir kurz und knapp über Ebay geschrieben hat,dass sie das Geld überwiesen hat und ich ihr daraufhin geantwortet habe,dass ich das auch hoffe. Aber ich habe und rechne nicht mehr mit dem Geld,leider.

Der Schein kann trügen, aber so wie sie ihr Leben auf Facebook präsentiert,denke ich nicht,dass sie pleite ist #hicks .

Nun bin ich um einiges schlauer und danke dir nochmals!
Denn leider gibt es da noch eine Käuferin,die nach Erhalt der Ware nicht gezahlt hat.
Dort handelt es sich um ca. 30€- nie wieder auf positive Bewertungen vertrauen.
Die Dame war sogar so dreist und hat mir eine positive Bewertung gegeben "gerne wieder,alles super,empfehlenswert" #aerger#schock

Tja, dumm gelaufen,auch meine eigene Schuld und man lernt nie aus!

Lg,
chewie

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Hallo,

ein Mahnbescheid kostet allein 32 Euro Gerichtskosten - Anwaltskosten kämen hinzu, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst (für den MB ca. 65 Euro).

Lohnt sich doch gar nicht - verbuche es als Erfahrung und ärger Dich nicht, das macht alt.

Gemäß dem alten Gesetz des Karma wird die Käuferin bestimmt der Blitz beim schei...en treffen.

Alles Gute und sei beim nächsten Mal vorsichtiger.

sbl

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Hallo,

ja,ich weiß,dass der MB 32€ kostet,aber kommt das dann nicht auf ihre Rechnung?
Also ich bezahle die 32€ erst einmal und ihr wird das Rechnung gestellt?
Oder irre ich mich jetzt?

Ich ärgere mich halt so,dass sie mich so dreist ignoriert,belügt (denn natürlich kam auch heute kein Geld) und meine Ware einfach weiterverkauft,ohne diese zu bezahlen :-(

Zumal ich bei einer anderen Auktion das gleiche in grün habe.Ware erhalten,gezahlt wurde bis heute nicht.

Ich möchte es ehrlich gesagt nicht einfach durchgehen lassen,ich bin bei der oben genannten Käuferin kein Einzelfall und ich denke,wenn alle es immer quasi als "Lehrgeld" abstempeln,wird sie die Leute immer wieder veräppeln,hinhalten,nicht zahlen-betrügen.

Liebe Grüße,
chewie

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"Also ich bezahle die 32€ erst einmal und ihr wird das Rechnung gestellt?
Oder irre ich mich jetzt?"

Hallo,
genau so, deshalb lohnt sich das natürlich ;-)

Alle Verzugskosten, wie Kosten des Mahnbescheids, Gerichtskosten, Kosten für Anwalt, kommen natürlich zur Hauptforderung mit DAZU.

So kann im Extremfall Zur Hauptforderung von 15,71€ noch die 32,-€ Mahnbescheidskosten, 105,-€ Gerichtskosten und 157,-€ Anwaltskosten (bei Widerspruch) dazu kommen.

Worst Case ist also, weil die Verkäuferin die 15,71€ nicht zahlt, zahlt sie nachher knapp 310,-€ voll pfändbar selbstverständlich.

Ich hab so ein Ding schon durch, noch zu DM Zeiten wollte mir mal ein Händler 12,90DM Versandkosten bei einer berechtigten Reklamation nicht erstatten.
Der "Spaß" kostete ihn im Endeffekt dann knapp 400,-DM damals (1998)

Trotzdem noch der Hinweis, das Kostenrisiko trägt der Kläger bei einer Pleite des Gegners.
Einem ALG2 "Dauerempfänger" kann sowas z.B. schon fast egal sein, bei dem laufen Pfändungen regelmäßig ins Leere.

Gruß
Demy

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Darf ich fragen, warum Du das vor Geldeingang verschickt hast? Hat sie drum gebeten oder wie kam das?

Wohnt sie weit weg von Dir?

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Hallo,

tja,warum habe ich das getan?Ich habe es leider schon öfter erlebt,dass die Leute bezahlen und am besten nächsten Tag das Paket haben wollen.
Versandzeit wird gar nicht mehr beachtet und dies zeigt sich anschließend in der Bewertung.
Ich versende meiner Meinung nach schnell, entweder direkt am Tag des Zahlungseinganges oder spätestens den darauffolgenden Tag.

Ich schaue mir vorher die Bewertungen an (schnelle Zahlung etc.) und entscheide dann.
Wie auch in diesem Fall :-(
Die Verkäufer,die von der Käuferin auch veräppelt wurden, konnten die Dame nicht mehr bewerten und haben meine Bewertung aber gelesen (ich habe zwar einen Fall eröffnet,aber er ist noch nicht geschlossen) und mich daraufhin angeschrieben.

Ich wollte einfach nur "nett" sein und den Käufer nicht lange auf die Ware "warten" lassen.
Nun warte ich...

Ja, ich habe definitiv aus der Sache gelernt und werde nur noch nach Zahlungseingang verschicken.

Liebe Grüße,
chewie

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Die Käuferin wohnt in Bayern, ich in Niedersachsen.
Sonst wäre ich wahrscheinlich schon bei ihr gewesen #hicks

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Hallo,

Wollte mal nach hören, ob du mittlerweile dein Geld bekommen hast.
Ich finde es immer spannend zu erfahren wie etwas ausgegangen ist.

Übrigens hatten wir hier in der Region auch kürzlich solche Fälle. Allerdings über ebay Kleinanzeige und noch eine andere Seite. ..
Eine Dame kam, holte die Ware ab, wollte das Geld aus dem Auto holen und fuhr weg. Muss sie wohl zwei, dreimal gemacht haben. Meine Schwester wurde leider auch ausgeschmiert. ..

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Ich kann dich auf jeden Fall verstehen, dass du so eine Sauerei nicht auf dir sitzen lassen möchtest!!

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ich glaube, damit spielen solche Menschen. Sie denken es sind nur Kleinbeträge, was es einzeln betrachtet ja auch sind. Nur zieht diese Person diese Nummer 100mal ab, ist das ein ganz schöner Batzen Geld. Deswegen, bleib hart, Du hilfst wahrscheinlich damit, ohne es zu Wissen, auch anderen

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Wollte dir nur sagen, doch eine Anzeige bringt was. Es handelt sich um Betrug. Du hast genug Beweise.

Ich habe auch schon mal jemanden angezeigt. Die Dame war sogar schon vorbestraft und bekam dann eine 4stellige Geldstrafe wg. 40 Euro. Gut auf denen blieb ich sitzen, da ich zivilrechtlich nicht geklagt habe aber das war es mir wert.

LG