Ebay Kleinanzeigen - Probleme mit Verkäufer

Guten Morgen, ich brauche ein wenig Hilfe bei folgender Problematik: Ich habe einen Artikel (Wert 70 Euro) bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. Bezahlt habe ich per Überweisung, da der Verkäufer kein Paypal hat.

Als Versandart wurde DHL bestätigt (leider nicht konkretisiert ob Päckchen oder Paket). Verschickt wurde bei Großbrief und prompt kam der Brief nicht an. Ein Nachforschungsauftrag wurde über den Verkäufer erstellt, blieb aber erfolglos.

Mein Angebot war, dass wir uns den Schaden teilen. Der Verkäufer, der aus meiner Sicht sich NICHT an die vereinbarte Versandart gehalten hat, sieht das anders und will keinen Cent rausrücken sondern droht mit dem Anwalt aus der Verwandtschaft.

Aus meiner Sicht bin ich im Recht aber Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei Paar Schuhe. Ebay Kleinanzeigen habe ich kontaktiert, erwarte aber keine Lösung. Welche Möglichkeiten bleiben mir?

Danke für eure Rückmeldungen!

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Jo, das ist mal blöd. Zuerst: Als Käufer zahlt man nur (!) mit Käuferschutz.

Da du bereits einen Kompromiss eingegangen bist, hast du nur Anspruch in 35€ (sonst auf den vollen Kaufpreis). Da kannst du das gerichtliche Manverfahren für anstrengen, musst in Vorkasse gehen (liegt zwischen 30-50€ für den ersten gelben Brief).

Ich würde das Geöd als Lebenserfahrung abhaken.

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ja, das habe ich schon vermutet, dass man das nur als Erfahrung verbuchen kann. Der Verkauf ist von beiden Seiten nicht perfekt verlaufen aber mich erschüttert tatsächlich, wie sich die Gegenseite verhält (kein Entgegenkommen, sofort mit Anwalt drohen).Aber so ist das Leben...

Danke für die Rückmeldung

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Meine Reaktion wäre: Schlechtestmögliche Bewertung abgeben, dem Typen nochmal schreiben, dass seine lächerliche Drohung mit dem "Anwalt aus der Verwandtschaft" für mich ein Schuldeingeständnis ist und er mir in der Seele leidtut, dass er so arm ist, um sich auf die Art Geld beschaffen zu müssen - und dann abhaken.
Interessant wäre für mich dann nur, ob dieser Artikel demnächst wieder eingestellt wird....falls er dumm genug dafür ist.
LG Moni

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Eindeutig unter Lehrgeld verbuchen! Ihr habt euch nicht eindeutig auf die Versandart geeinigt, oft genug haben schon Käufer behauptet, die Ware bei unversichertem Versand nicht erhalten zu haben und schwupps, 3 Tage später sieht man Fotos in der Insta-Story, wo genau der Artikel getragen wird?!?

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DHL verschickt ja auch Briefe. Ist also keine falsche Info vom Verkäufer. Und das Versandrisiko trägt der Käufer, wenn er nicht ausdrücklich versicherten Versand wünscht und bezahlt.
Wie viel Portokosten waren denn veranschlagt?

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Das ist sicher blöd gelaufen vielleicht kommt es aber doch noch an manchmal kommt es auch vor das es länger dauert weil es z. B. nachverklebt werden muss oder es geht zurück an den Absender weil die Adresse nicht korrekt war . Verloren gegangen kann leider auch passieren das ist ärgerlich aber da nicht ausdrücklich versicherter Versand vereinbart war liegt das Versandrisiko auf deiner Seite . DHL gehört zur deutschen Post daher liegt da auch kein Fehler auf der Seite des Verkäufers vor . Das wirst du unter Lehrgeld verbuchen müssen . Ich habe das auch schon gehabt das Käufer am liebsten keine Versandkosten bezahlen wollen ich verschicke dann auch entsprechend günstiger wenn nicht ausdrücklich versicherter Versand vereinbart worden ist .

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na ja, Penny gehört auch zu Rewe und ist für mich etwas anderes. So wie eben auch Dt. Post und DHL aber ja, ich verbuche es als Lehrgeld. Und gelernt habe ich viel, versende selbst seitdem nur noch versichert.

Und trotzdem ärgere ich mich unendlich über diese Verkäuferin. und glaube, selbst wenn der Brief wieder zu ihr zurück kommt, dass sie ihn nicht erneut schicken wird.

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Daher vorher klären welcher Versand gemeint ist.

Ich sage ab 20 Euro Wert das ich versicherten Versand haben möchte und gerne auch 3 Euro mehr zahle.

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Die vom Verkäufer ausgewählte Versandart Großbrief fällt unter die vereinbarte Versandart DHL. Damit hat der Verkäufer alles richtig gemacht.

Ab Gefahrübergang, also Übergabe bei der Poststelle, trägt der Käufer das Risiko des Verlust der Sendung. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er den Großbrief bei der Post abgegeben hat.

Juristisch gesehen hast du keine Möglichkeiten.

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Wieviel hast Du für Porto bezahlt? Ich finde, dass man daraus eindeutig ableiten kann, was für ein Versand stattfinden wird.

Vermutlich hat er Dir auch kein Foto des fertig etikettierten Großbriefs geschickt? Muß man ja nicht machen, kenne ich aber häufig so.