Gewaschene Kleidung umtauschen

Hallo ihr Lieben,
Ich habe ein Problem ☹️!
Ich habe vor zwei Tagen bei NKD ein paar süße Babysachen gekauft.
Zuhause habe ich sie mir noch mit meinem Mann angeguckt, alle Etiketten und Schilder abgemacht und gewaschen. Bei dem rausnehmen der Wäsche ist mir aufgefallen das in einem Kurarmbody 2 Löcher sind und in einem Schlafanzug. Auf den Bildern die ich vorher gemacht habe und meiner Mutti geschickt habe, sieht man beim ranzoomen, dass die Löcher schon vor dem Waschen da waren. Ich habe es nur nicht gesehen. Sehr ärgerlich! ☹️

Ich habe die Schilder noch und den Bon. Jedoch ist die Waschanleitung auch rausgeschnitten. Meint ihr , ich kann die zwei Teile umtauschen? Würde auch kein Geld nehmen, lieber einen neuen Body und einen neuen Schlafanzug.
Was sagt ihr ?

Lieben Dank im Voraus

Umtausch möglich

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Du solltest nicht versuchen, die Sachen lediglich umzutauschen, sondern hingehen und mangelhafte Ware reklamieren. Es ist dein gutes Recht, fehlerfreie Kleidung zu erhalten und da es Mängel gibt, reklamierst du diese.
Auch wenn sie gewaschen ist, kannst du ja mit dem Kassenbon beweisen, dass die Kleidung in der kurzen Zeit noch gar nicht getragen wurde, sie also nicht bei euch kaputt gegangen ist.

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Genauso seh ich das auch - fehlerhafte Ware reklamiert man, und das geht auch nach dem Waschen.

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Das sehe ich auch so. Die Artikel sind ja quasi noch neu, das sieht man am Kassenzettel.
Ich habe sogar mal das Geld für eine Winterjacke (Kind) wiederbekommen, bei der nach 1 Jahr der Reißverschluss kaputt war. Eine Freundin gab mir damals den Hinweis, ich wäre nach 1 Jahr da auch nicht auf die Idee gekommen. War aber gar kein Problem, der Rest der Jacke sah aber auch noch Top aus

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Sie müssen es nicht umtauschen, ich würde aber trotzdem hinfahren und einfach nachfragen... manchmal sind sie trotzdem so kulant 🤷‍♀️

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Rein rechtlich - definitiv nein.
Aber vielleicht sind sie kulant.. mehr als Fragen kannst du nicht..

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Rein rechtlich - definitiv ja.
Nennt sich Mängelgewährleistung.
Ist die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Also Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (hier also der Umtausch) (§§ 437 Nr. 1, 439 I BGB).
Problematisch ist immer die Beweislast. Normalerweise muss der Käufer beweisen, dass die Sache schon bei Übergabe mangelhaft war. Das Loch also schon drin war.
Da es sich hier allerdings um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, gibt es innerhalb des ersten Jahres eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers (§ 477 BGB). Man geht davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe da war, wenn er sich innerhalb des ersten Jahres zeigt.

Es hat also nichts mit Kulanz zutun, wenn mangelhafte Ware umgetauscht wird.

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Auch, wenn sie schon alle Etiketten rausgeschnitten hat?
Da würde ich echt nicht mehr versuchen umzutauschen für die paar Euro, obwohl ich wirklich nicht ängstlich bin bei Beanstandungen.
LG Moni

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Wenn dir die Sachen gefallen, dann näh die Löcher doch einfach zu.
Und ansonsten, fragen kostet nichts. Die meisten Firmen sind da ja ziemlich kulant. Zumal NKD ja jetzt auch nicht Louis Vuitton ist.

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Huhu

Es ist kein Umtausch sondern eine Reklamation wegen einem Mangel an der Ware. Das müssen sie machen. Umtausch wegen nicht gefallen wäre was anderes.

Liebe Grüße

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Und mich irritiert das Ergebnis der Umfrage.
Ob die wohl genauso ausfallen würde wenn’s eine TV wäre, bei dem man erst nach dem anschließen zuhause merkt, das er kaputt ist?

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Wenn du geschickt bist oder jemanden kennst der nähen kann, dann würde ich die Löcher reparieren :-)

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War gerade auch ein wenig überrascht, da es bei uns in der EKiG das Thema in der Vergangenheit auch gab und sehr heiß diskutiert wurde. Nahezu alle betroffenen Eltern, die "Umtauschen" wollten oder leider einfach nur in der Richtung beim Geschäft anfragten, wurden in solchen Fällen ziemlich schroff, teils sogar übertrieben öffentlich abgewiesen - einer wurde sogar "Gönnerhafte Kulanz" vorgehalten (komplette Hosennaht beim normalen Rausziehen aus Verpackung aufgerissen).
Wir wussten zunächst zwar, dass es ein Gesetz irgendwo in der Richtung gab, kamen aber nicht drauf (schon gar nicht in der akuten Situation) und wollten auch keine Streithähne sein.
Als es jedoch einmal mit Lebensmitteln, eigtl frisch im Discounter angeliefert, unserer Fam passiert ist, ließen wir uns das nicht mehr gefallen und der liebe, damalige Filialleiter (vor Wut auf seine Mitarbeiter schäumend) informierte uns über das Mängelgewährleistungsrecht, auch in Bezug auf eben NichtLM. Haben uns dann auch erst nochmal nachinformiert und es unserer Gruppe weitergegeben.

Ich denke, die Umfrage zeigt recht gut, wie wenig das Recht auf Mängelgewährleistung eigentlich bekannt ist und umgesetzt wird.
Also vielen Dank für die super Frage und dem guten feedback#danke

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Natürlich geht das. Es ist kein Umtausch wegen Nichtgefallen oder falscher Größe.

Es ist eine Reklamation aufgrund eines Mangels. Da spielt es keine Rolle, ob Etikett noch dran ist. Wichtig ist, dass du den Kassenbon noch hast.