Gewährleistung bei Elektroartikel über Discounter

Hallo,

Blöde Frage, würde es ja vor Ort klären, aber das kann ich aktuell noch nicht ohne vorher Ersatz beschafft zu haben falls ich das Gerät einsenden oder direkt im Laden lassen könnte.

Es geht um unser Babyphone von Philips. Das Eltern-Teil lässt sich nicht mehr einschalten, nur mit viel Gerüttel und wackeln am Stecker (der Stecker am Babyphone, nicht der Netzstecker). Die LED am Kinder-Teil, die anzeigt ob es eingeschaltet ist, funktioniert auch nur noch sporadisch. Alles in allem nervig und einfach unzuverlässig.

Gekauft hatten wir das Set vor rund 1,5 Jahren bei Aldi vor Ort, nicht online.

Wo wird das defekte Set denn nun reklamiert? Vor Ort, wo es gekauft wurde oder müssen wir uns an den Hersteller wenden?

Hat vielleicht jemand von euch Erfahrung mit Reklamation eines Philips Babyphone? Die Dinger scheinen ja leider nicht besonders zuverlässig, das wussten wir vor dem Kauf leider nicht, ich hab das nun gerade auf die Schnelle online gelesen.

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Vorweg ich bin Rechtslaie, aber hier mal meine Meinung dazu.

Gewährleistung gilt gegenüber dem Verkäufer:
Wenn das Babyphone aber nicht bereits von Anfang an defekt war, wirst du mit "Gewährleistung" nicht weit kommen, denn diese greift nur bei Mängeln die bereits beim Kauf vorlagen, aber nicht erst nach 1,5 Jahren entstehen. Zudem wechselt die Beweislast 12 Monate nach dem Verkauf auf den Käufer, heißt du müsstest BEWEISEN, dass du das Babyphone bereits defekt gekauft hast.

Hast du auf das Teil noch Garantie, könntest du dich an den Kundendienst des Herstellers wenden.

Meine Empfehlung: Schmeiß das Teil weg und kauf was g'scheites.

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Hi,
ich hatte mal einen defekten Scanner bei Aldi reklamiert, und hatte ein Rücksendeetikett zum ausdrucken gemailt bekommen. Da der Scanner nicht mehr zu reparieren ging, gab es auf dem Postweg einen neuen.

Da war aber alles für den Schadensfall im Karton, da es auch ein Medion Artikel war................

Gibt es nicht auf der Aldi-online Seite einen Kontakt? Den würde ich mal anschreiben und den Fall schildern, wenn es geht, den Kassenbon mit hochladen.

Gutes gelingen

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Ich arbeite in einem Discounter.

Artikel, die gleich bei Kauf defekt sind, können direkt in den Laden zurück gebracht werden. Der Kunde holt sich, wenn er möchte, das Gleiche nochmal, oder bekommt sein Geld zurück.

Anders sieht es aus, wenn der Artikel nach einiger Zeit erst kaputt geht. Dann bekommt der Kunde von uns die Nummer von unserem Kundendienst.
Die Leute helfen den Kunden dann weiter. Meist ist es dann so, dass der Kunde mit dem Hersteller in Kontakt treten muss. Die Ware dann, nach Absprache, selbst zum Hersteller schickt, samt Kassenzettel, und dann die Sache zwischen Hersteller und Kunden geklärt wird.

Der Discounter vor Ort hat damit dann nichts mehr zu tun.

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"Meist ist es dann so, dass der Kunde mit dem Hersteller in Kontakt treten muss. Die Ware dann, nach Absprache, selbst zum Hersteller schickt, samt Kassenzettel, und dann die Sache zwischen Hersteller und Kunden geklärt wird."

Entspricht aber nicht der Rechtslage, in der Zeit der Gewährleistung ist der Händler Ansprechpartner. Ich muss mich da nicht darauf einlassen irgendwie in Kontakt mit dem Hersteller zu treten.