In Deutschland haben ungeborene das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz; anderer Ansicht kann nur sein, wem Tatsachen egal sind.

Beweis:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Unklar könnte hier sein, wer "jeder" ist; z.b. fällt ein männlicher geborener Mensch unter "jeder"? ein weiblicher geborener Mensch? ein geborener Mensch, der ein Pastafari ist?

Hierfür ist die juristische Auslegung des Begriffs erforderlich.

Hinsichtlich den Beispielfragen gibt es da keine Meinungsverschiedenheiten, "jeder" schließt in dem Satz Männer, Frauen und sogar Pastafari mit ein.

Fällt ein ungeborenes der menschlichen Spezies im individuellen Sinne unter "jeder"?

Das ist in gewissem Maße strittig gewesen; es gibt auch andere Länder, die bei einer vergleichbaren Ausleungssituation zu einem klaren Nein kommen, also dass nach derem Recht ein ungeborenes juristisch kein Recht auf Leben hat.

Jedoch sieht Art. 93 Abs. 1 GG vor, dass solche Strittigkeiten über die Auslegung des GGs bindend vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html
"(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

1.
über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;"

Insofern das Bundesverfassungsgericht sich in dieser Funktion in irgendeiner Weise auf eine Auslegung von "jeder" in Art. 2 Abs. 2 GG festgelegt hat, gilt diese juristisch bindend.

Eine solche Entscheidung gab es, nämlich 1993, Bayern hatte gegen die Neuregelung von § 218 des Bundes geklagt (womit das obige "Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans" erfüllt ist).

Das Ergebnis ist hier auf dejure:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=28.05.1993&Aktenzeichen=2%20BvF%202%2F90

wobei der erste Link eine frei zugängliche Volltextveröffentlichung ist:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

"1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein."

Womit bindend entschieden ist, dass "jeder" in

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

eben auch individuell ungeborene umfasst.

Ende Beweis.

Leugnen kann man das nur, wenn einem Tatsachen egal sind.


Ergänzende Anmerkungen:

- daraus folgt keine Festlegung, ob und wann Abtreibung verboten sein müsste, ob und wann Abtreibung wie zu bestrafen wäre und/oder dass es sich bei Abtreibung um "Mord" handelt

- aufgrund von Art. 5 GG steht es natürlich jedem Menschen frei die Meinung zu haben, dass das Bundesverfassungsgericht da hanebüchenen Blödsinn entschieden habe; aber das ändert nichts daran, dass ungeborene juristisch das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG haben

- dieses bindet rechtlich nur den Staat; einzelne BürgerInnen können nur gebeten werden, doch bitte auch ungeborene das Recht auf Leben nicht abzusprechen; ob die das dann tun, ist deren Entscheidung

- wer aber letzteres macht, der/die muss sich begründet vorhalten lassen, in dem Punkt sich vom Grundgesetz verabschiedet zu haben

1

#gruebel

Hast du Langeweile?

Ich habe selten so einen Scheiß gelesen #augen

Zum Glück schützt das Grundgesetz als erstes die schwangeren Frauen, die selbst entscheiden dürfen was mit ihrem Körper passiert und auch die Wahl haben, eine ungewollte Schwangerschaft abzutreiben, ohne gezwungen zu werden ein Kind das sie nicht wollen zu bekommen #schock

2

"Hast du Langeweile?"

Nö; ich hatte nur jemand hier im Forum nebenher den Beweis versprochen, dass ungeborene das Recht auf Leben in D haben; Versprechen sollte man einhalten.

4

Das ist aber kein Beweis. Das ist an den Haaren herbeigezogener Mist #aha

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3

So so.
In deinem anderen Beitrag hast du noch abgewehrt, worum es dir WIRKLICH geht. Wie willst du dich jetzt mit deiner Fundamentalrhetorik überhaupt noch rauseiern?

9

In was habe ich mich den "reingeeiert", wo ich mich jetzt wieder "rauseiern" müsste?

Meine mich zu erinnern, dass ich auch im anderen Thread angesprochen habe, dass ungeborene seitens des Staates zu schützen sind und das ich für die Einhaltung des GGs bin.

"worum es dir WIRKLICH geht."

Du könntest vielleicht sagen, worum du meinst, dass es mir wirklich gehe; dann kann dazu sagen "Ja, stimmt" oder "Nein, stimmt nicht". Weil ich weiß jetzt echt nicht sicher, was du meinst, worum es mir wirklich gehen würde.

11

Entschuldigung mal bitte, aber ich wies dich in deinem anderen Thread schon darauf hin, dass ich gern wissen will, mit welcher Ideologie ich es zu tun habe. So wird es den meisten Menschen gehen, bevor sie in eine Diskussion einsteigen oder sich daran beteiligen wollen.

Und dein verschleierter Popanz ist so absurd, dass es dir auch nix mehr bringen wird, ein Thread nach dem anderen zu eröffnen in der Hoffnung, dass man einer Diskussion mit dir noch was abgewinnen könnte.

Ciao

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ätzend deine ewig langen betreffzeilen

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Endlich schreibt mal jemand was hier das eigentlich wichtige Problem ist.

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Wie oft eigentlich noch? #aerger

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Bis du überzeugt bist und dem Guru folgst. #schein

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Dann folgen jetzt täglich solche Threads mit ellen langen Überschriften, na super #zitter

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Stimmt schon. Das ungeborene Leben ist schützenswert und hat das Recht zu leben. Trotzdem darf ich so viel abtreiben, wie ich will. Gott sei Dank.

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Keine Ahnung, ob Deine VK echt ist, ob Du wirklich männlich oder weiblich bist - ist aber eigentlich nur Nebensache.
Eines ist aber ziemlich sicher - ich bin einiges älter als Du und habe somit auch weitaus mehr "Leben" erlebt wie Du. Als Fazit kann ich Dir nur schreiben:
Halt bitte einfach die Klappe und verschone uns mit solch gruseligen Pamphlets - Du hast überhaupt keine Ahnung vom Leben.
Hat nun wirklich überhaupt nichts mit dem Abschreiben irgendwelcher wild zusammengesammelter Texte zu tun.
Mehr schreibe ich dazu definitiv nicht!
Gruß Moni

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Ich vermute, dem ist einfach einer vor den "Carn" gefahren #schein

35

"Halt bitte einfach die Klappe und verschone uns mit solch gruseligen Pamphlets"

Was ist daran gruselig?

Doch hoffentlich nicht die dargelegte Tatsache, dass ungeborene schützenswert sind?

"Du hast überhaupt keine Ahnung vom Leben."

Du hast aber anscheinend noch nicht genug Ahnung vom Leben, um zu wissen, dass es hanebüchen ist, anhand der Formulierung einem juristisch formulierten Beweises abzuleiten, dass der Autor keine Ahnung vom Leben hätte.

Jeder qualitativ einigermaßen brauchbare Juristentext klingt so, als sei der Autor völlig weltfremd.

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Wenn du meinst, einerseits bestehe das Recht auf Leben, aber andererseits ausführst, daraus ergebe sich kein juristisch brauchbarer Ansatz, um strengere Abtreibungsregeln durchzusetzen, ja, dann frage ich mich schon, wozu deine rechtlichen Ausführungen im ersten Beitrag gut sein sollen.

Du behauptest zwar, du hättest "jemand hier im Forum nebenher den Beweis versprochen," aber ganz davon abgesehen, dass ich in deinem alten Thread nicht den Eindruck hatte, dass ein User ein Interesse an einer (weiteren) Beweisführung gezeigt hat, hättest du doch einfach dort weiterschreiben können. Immerhin hast du dort in epischer Breite bereits Ausführungen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts getroffen.

In der juristischen Praxis besteht die Kunst darin, auch schwierige Sachverhalte nachvollziehbar und damit sprachlich in der Kommunikation mit Laien so zu vermitteln, dass nicht endlose Schurbeltexte im Endlosmonolog entstehen und bei Widerspruch dann die "ich-weiß-es-besser"-Keule geschwungen wird. Rechtschreibfehler sind dabei noch dein geringstes Problem.

Ich schließe mich daher den anderen an und meine, dass du hier auf Teufel komm raus Überzeugungsarbeit leisten und dein Anliegen aus dem alten Thread weiterführen möchtest. Die Art und Weise, vor allem die Versuche, andere mit Fachwissen zu beeindrucken, unbedingt im Recht sein wollen und die vermeintliche Überlegenheit auszuspielen hat nur zur Folge, dass dich keiner mehr ernst nimmt und du deinem Anliegen -worin auch immer es bestehen mag- einen Bärendienst erweist.

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Schwurbeltexte, nicht Schurbeltexte natürlich, auch wenn das eine schöne Wortschöpfung ist.

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"Wenn du meinst, einerseits bestehe das Recht auf Leben, aber andererseits ausführst, daraus ergebe sich kein juristisch brauchbarer Ansatz, um strengere Abtreibungsregeln durchzusetzen, ja, dann frage ich mich schon, wozu deine rechtlichen Ausführungen im ersten Beitrag gut sein sollen."

Unter anderem, um darzulegen, dass "meinst" in deinem Text wenigstens bezogen auf das Recht auf Leben nicht korrekt ist; es ist eine Tatsache, dass ungeborene das Recht auf Leben haben.

Aber da du vom Fach bist, weißt du das bereits.

Und da du vom Fach bist, weißt du auch, warum das Recht auf Leben ungeborener relevant ist, auch wenn sich damit juristisch keine Abtreibungsverbote durchsetzen lassen.

"In der juristischen Praxis besteht die Kunst darin, auch schwierige Sachverhalte nachvollziehbar und damit sprachlich in der Kommunikation mit Laien so zu vermitteln,"

Kommt auf Adressat und Zweck des Textes an; bei einem Beweis sind keine Abstriche denkbar, die zu einer Lücke führen würden.

Wie würdest du denn Laien die Tatsache beweisen, dass ungeborene nach Art. 2 Abs. 2 GG das Recht auf Leben haben?

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62

Und das BVerfG hat nach meiner Erinnerung den Zeitpunkt des Beginns zu schützenden Lebens bei der Nidation festgelegt.
Indes sind Urteile u.a. dieses Gerichts mit Vorsicht hinsichtlich ihrer Wahrhaftigkeit zu genießen. Rein juristisch ist es so und muss wohl so sein, dass das BVerfG das letzte Wort in Fragen des GG hat. Wer sonst soll eine letzte Antwort geben? Aber: Eben diese Tatsache (es muss eine finale Antwort geben) sagt uns doch in diesem enorm menschlichen Angelegenheiten, dass wir uns auf dieses Gericht keinesfalls verlassen dürfen. Wir sind nach wie vor angehalten unseren eigenen Kopf, unser eigenes Herz zu benutzen. Wenn das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Begriffs des gefährlichen Werkzeugs in §244 Stgb entscheidet ist das etwas anderes. Wenn 244 Stgb ist eine Frucht der Juristerei. Die Frage über den nasciturus aber nicht. Da geht es mehr um Herz und Vernunft als um Paragrafen.

63

"Wir sind nach wie vor angehalten unseren eigenen Kopf, unser eigenes Herz zu benutzen."

Wenn aber das eigene Kopf und das eigene Herz zu anderen Ergebnissen kommen als die Juristerei, ist das kein Anlass, anschließend zu leugnen, dass die Juristerei zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.

Und mein Herz und mein Kopf kommen weder separat noch zusammen arbeitend auf irgendeinem Weg zu dem Ergebnis, dass dies:

https://www.9monate.de/schwangerschaft-geburt/schwangerschaft/10-schwangerschaftswoche-id94168.html

ein recht- und wertloser Zellhaufen ist.

Ich kann dieses Ergebnis einiger nicht mal im Ansatz nachvollziehen (nachvollziehen kann ich, warum der Staat das Weiterleben dieses Wesens nicht unbedingt strafrechtlich erzwingen kann/darf).



Und was absolut überhaupt nicht nachvollziehbar ist, ist, wenn jemand sich schlicht auf dieses von so vielen eigentlich hochgehaltene GG beruft, dass das von anderen dann als "Scheiß", "Mist", "gruselig" und ähnliches bezeichnet wird; dieselben Leute aber dann garantiert losheulen, wenn es mal wieder ein Überwachungsgesetz gibt, komische Dekoideen von Ministerpräsidenten oder sonstigen Kinderkram und ihre Empörung mit Menschenrechten ala Religionsfreiheit/informationelles Selbstbestimmungsrecht/Unschuldsvermutung oder rechtlichen Prinzipien ala Neutralitätsgebot begründen.

"Rein juristisch ist es so und muss wohl so sein, dass das BVerfG das letzte Wort in Fragen des GG hat."

Wenn man das juristische Ergebnis des GGs in dieser Sache "Scheiß"nennt, ist man einfach komplett lächerlich, wenn man sich dann wo anders empört auf andere juristische Ergebnisse des GGs beruft. Man hat halt bereits das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

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Bitte richtig zitieren und nicht nur das, was man haben möchte ...

Artikel 2 GG:
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Und dieses Gesetz meint hier: 218a, nicht zu verwechseln mit 218

Ende der Beweisführung.

130

Und das in das Recht auf Leben des ungeborenen unter entsprechenden Voraussetzungen eingegriffen werden darf, ist in welcher Weise für den Beweis, dass ungeborene das Recht auf Leben haben, relevant?

"Bitte richtig zitieren und nicht nur das, was man haben möchte ..."

Da es mir nicht relevant scheint, ist das Zitieren überflüssig; nebenbei sind Eingriffe in jegliche Rechte unter entsprechenden Voraussetzungen möglich, womit das extra Zitieren wenig zusätzliche Information bringt.

135

Hallo,

und das beweist jetzt was genau ?

zumal die Beweisführung damit eben gerade nicht abgeschlossen ist, denn dazu besagt
§ 19 Abs. 2 GG

"In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

ergo ist der Staat eben nicht befugt Gesetze zu erlassen die den Grundzügen der
Verfassung widersprechen - und die Grundzüge der Verfassung in Bezug auf die Tötung menschlichen Lebens (gerade von staatlicher Seite aus) sind doch eindeutig den Ausführungen des Verfassungsgerichtes zu entnehmen.

LG