Hat einer den Paragraphen je richtig verstanden?

Ihr Lieben, das BGB schreibt ja vor, dass Kinder und Jugendliche im Haushalt helfen müssen. Ich habe aber nie verstanden, wie das Jugendlichen in der Ausbildung ist.

Einige Artikel schreiben ja, ein minderjähriger Azubi würde seine ganze Arbeitskraft schon im Betrieb bzw. Der Berufsschule ausschöpfen, was aus meiner Sicht bedeuten würde, dass sie nur an freien Tagen mithelfen müssen. Das betrifft aber keine Schüler, die mit Unterricht, Hausaufgaben und evtl. Lernen auch auf acht Stunden kommen könnten.

Es würde für mich auch keinen Sinn machen, wenn der Schüler abends den Tisch decken und due Küche aufräumen soll, die Mutter nach der Arbeit noch die Wäsche macht und der Azubi unter der Woche nichts zu tun braucht.

Mal interessehalber: hat sich da mal jemand genauer mit befasst? Für mich war es selbstverständlich, auch als Lehrling unter der Woche noch meine Aufgaben zu erledigen, und ich empfinde das rückblickend auch nicht als Ausbeutung. Zumal die anderen Familienmitglieder ja auch Vollzeit arbeiteten und genauso k.o. waren abends.

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Im Paragraphen steht konkret: „Das Kind ist…VERPFLICHTET…“. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

Ich verstehe jetzt auch nicht wo der Unterschied zwischen einer Ganztagsschule und einer Ausbildung ist. Ein Schüler einer Ganztagsschule (der höheren Klassen) kommt hier auf deutlich mehr als nur 8 Stunden. Das sind im Einzelnen:
- Mo-Do: 8:00-16:15 Uhr Unterricht = 4x8h15min
- Fr: : 8:00-14:35 Uhr Unterricht = 1x6h35min
- Fahrzeit pro Tag: 1,5 Stunden
- Arbeitszeit zu Hause pro Tag: 2-3 Stunden (auch am Wochenende)

Der Sinn dieser „Verpflichtung“ liegt nicht in der Entlastung der Eltern, sondern auch darin, dass das Kind lernt, selbstständig zu werden. Durch „Hotel Mama“ wird es das nämlich nicht.

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Naja, historisch diente dieser Paragraph dazu zu regeln, dass Kinder verpflichtet waren, ihre Arbeitsleistung dem elterlichen Hof oder Betrieb unentgeltlich zur Verfügung zu stellen im Austausch gegen den Unterhalt, den die Eltern für sie leisten und die Eltern sie gerade nicht entlohnen mussten.
Daher dann auch die Einschränkung dieser Verpflichtung, wenn eben eine entgeltliche Ausbildungstätigkeit ausgeübt wird, da dann die Unterhaltspflicht der Eltern gegebenenfalls nicht mehr voll umfänglich erforderlich ist.
Mit Erziehung zur Selbstständigkeit hatte das 1900 eher weniger zu tun.

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Ich kenne keinen Paragraphen in dem nach Beschäftigung des Kindes aufgedröselt wird. Ich kenne nur "Das kind ist verpflichtet..." Davon abgesehen, es steht da nirgendwo "Es ist verboten Kinder in der Ausbildung....". Von dem her...es ist eine Einigung in der Familie wer was mitleistet. Lediglich die Eltern haben einen Paragraphen auf den sie sich berufen können.

Meinem Spössling würde ich was husten, wenn er sagt "ne...ich bin zwar jettzt schon groß und in Ausbildung...aber Haushalt mach ich nciht mehr..und es gibt irgendeinen Artikel wo steht...". Also bei so einer Diskussiion würde ich mir an den Kopf fassen.

Klar würde ich niht verlangen, dass das Kind unter der Woche noch das holz spaltet und die neue Küche einbaut...Aber das normale verhalten wie Geschirr in die Küche, den eigenen Krempel wegräumen, den Müll raustragen, Wäsche aufhängen usw. schafft man immer...ob unter der Woche sonst was nötig ist weiß ich nciht. Kommt auf den Haushalt, die anfallenden Aufgaben und die Arbeitszeiten des Kindes an. ABer man kann ja feste Aufgaben zuteilen, die bis Sonntagabend erledigt sein müssen. Wann das Kind dann die Zeit findet wäre egal. Also wenn das Kind mit Badputzen dran ist, oder das Zimmer mal intensivere Zuwendung braucht...dann kann es das irgendwann im Laufe der Woche machen.

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Im 1619 BGB gehts eigentlich weniger um der Mithilfe im Haushalt, sondern eher um Mithilfe in einem elterlichen Betrieb also etwaig in einem Restaurant, Bauernhof oder körperlich anstrengender Arbeit wie Holzhacken usw. Das Gesetz regelt das Kinder ab 14 wieviel Stunden und welche Aufgaben in einem gesunden und körperlichen Zustand des Kindes berücksichtigt. Des weiteren gibts dazu noch Folgegesetze welche zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahren zutrifft und Rechtsfolgen für Eltern falls diese es übertreiben sollten oder gegen den Willen des Kindes handeln.

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Unabhängig von Paragraphen hilft unser Azubi hier zu Hause mit wenn er nach Hause kommt. Mal den Müll mitnehmen, wenn er nochmal los muss, Küche aufräumen nach dem Essen (also nicht unseres das ist bis dahin weg, es geht nur um seins). Ich wüsste garnicht wie ich das seinen Geschwistern erklären sollte wenn er nichts machen müsste. Wenn er irgendwann alleine lebt kann er auch nicht nichts tun nach der Arbeit.