Wohngruppe

Hallo, ich bin neu hier und benötige dringend mal neutrale Antworten zu folgender Situation.
Mein Sohn ist vor etwa 2 1/2 Jahren von zu Hause ausgezogen. in Kliniken gewesen wegen Psychischer Probleme und war jetzt schon in zwei Wohngruppen untergebracht. Aktuell hat man ihn in einer Suchtklinik für Jugendliche untergebracht. Jetzt gerade wurde er von dort weg geschickt, da er angeblich eine andere Mitbewohnerin Unsittlich angefasst hat. Er bestreitet das, es wäre nur gekuschelt worden und das Mädel hätte das so gewollt. Aussage gegen Aussage...
Mein Sohn ist 20, das Mädel ist 17, ist Transgender und möchte eigentlich ein Junge sein. Ist kompliziert, ich weiß. Wegen besagter Aktion hat man ihn jetzt am Wochenende Zwangsberurlaubt und er musste zu mir. Heute sollte er jetzt eigentlich nach Hause, doch dann wurde er angerufen und muss jetzt länger weg bleiben. Wie lange weiß man noch nicht. Meine eigentliche Frage nun, wie ist das eigentlich, können die mir meinen Sohn aufzwingen, ist von der Wohnsituation etwas schwierig, mal abgesehen davon, das ich es Finanziell auch nicht wirklich kann. Bekomme ich da jetzt Finanzielle Unterstützung? Keiner erklärt einem da was genaues. Habt Ihr eine Antwort für mich?

Es ist nicht so das ich meinem Sohn nicht helfen möchte, es ist schwierig, da er schon immer schwierig war. Er hat viel gelogen, somit weiß man nie, was ist richtig und was nicht? Ich bin da etwas zu sehr überfordert und hätte gerne einen Rat.
Grüße Conny3012

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Naja du fragst ob die Wohngruppe es sich zu leicht macht.

So wie es klingt ist dein Sohn im Rahmen einer Maßnahme für junge Volljährige in einer WG untergebracht.

Diese Maßnahme ist freiwillig, das heißt dein Sohn kann sie jederzeit beenden.

Ist der Sohn für die WG nicht tragbar, kann die WG den Aufenthalt beenden. Das sollte nicht von heute auf morgen und nciht wegen Pillepalle passieren. Ein vermuteter sex. Übergriff/Nötigung oder was vermutet wird, ist natürlich was anderes als Pillepalle.

Das Jugendamt sollte nun im Rahmen der Hilfeplanung mit den Beteiligten sprechen, ob die Maßnahme fortgeführt werden kann und soll....und wenn ja ob die Einrichtung ihn wieder aufnehmen würde. Das geht nciht von jetzt auf gleich. Das Jugendamt hat nicht einfach Plätze frei und man muss auch eine Einrichtung finden, die ihn nimmt. Wenn die Einrichtung ihn vor die Tür setzt müssen sie schon davon ausgehen, dass da was gewaltig schief gelaufen ist.

Dein Sohn ist volljährig, eine Inobutnahme durch das Jugendamt, wegen eintretender Obdachlosigkeit, kommt nciht in Frage. Er muss eine Obdachlosenunterkunft aufsuchen oder eben privat unterkommen.

Wenn du ihn aufnimmst ist das so. Wer sollte dich finanziell unterstützen und warum? Falls du den Sohn komplett zurücknimmst und er ncoh Kindergeldanspruch hat könnt ihr das beantragen.

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Vielleicht lehne ich mich jetzt sehr weit aus dem Fenster, aber aus deiner Schilderung würde ich nicht vermuten, dass das "Kuscheln" tatsächlich einvernehmlich war. Denn du schreibst weder dass dein Sohn homosexuell oder bisexuell ist, noch dass der 17jährige homosexuell oder bisexuell ist, im Gegenteil, du schreibst von einem Mädel. Soweit ich dich verstehe, handelt es sich jedoch nicht um ein Mädchen, sondern um einen jungen Transmann. Als Arbeitsthese würde ich deshalb tatsächlich von einem sexuellen Übergriff ausgehen.
Hast du das Gespräch mit der Wohngruppe und dem Jugendamt gesucht? Wenn die Wohngruppe sich ausserstande sieht deinen Sohn derzeit zu betreuen, wie sollst du das denn hinbekommen?

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Mein Sohn ist Hetero und das Mädel, laut meinem Sohn, Transsexuell und möchte ein Junge sein.
Das Gespräch mit der Wohngruppe kann ich vergessen, Problem, Mein Sohn ist Volljährig, 20 Jahre alt.
Da bekommst du nur vage Andeutungen, keine klaren Aussagen.
Die geliebte Schweigepflicht.
Sollst aber eingreifen und übernehmen. Ich bin mir eben nicht sicher wie ich reagieren soll, geschweige denn, wie ich mich meinem Sohn gegenüber verhalten soll.
Mit ihm wurde da ''noch'' nicht wirklich darüber geredet, er wurde nur weggeschickt um die Situation zu entspannen.
Nun soll er noch länger bei mir bleiben. Ich blicke das nicht. Machen die es sich zu einfach??

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Weshalb bezeichnest du den 17 jährigen weiterhin als "Mädel"? Wenn ich dich richtig verstehe ist es ein junger Mann mit in einem biologisch weiblichen Körper. Dein Sohn Hetero.....wie soll das Vorgefallene unter diesen Parametern in gegenseitigem Einverständnis gewesen sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sexualdelikt vorliegt ist sehr gross, deshalb müsstest du auf eine unmittelbare geeignete Unterbringung pochen und dich nicht darauf einlassen, dass dein Sohn bei dir bleibt.

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Hi,

wende dich an euren zuständigen Sachbearbeiter beim Amt. Wer trägt die Kosten bzw. ist für die Hilfeplanung zuständig?
Dieser müsste ansonsten schauen wie dein Sohn alternativ untergebracht werden kann.
Die Wohngruppe wird da jetzt erstmals einen Schutzraum für das Opfer bieten und die Situation aufklären.

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Hi, vielleicht findest Du Unterstützung über die Caritas oder Dikonie - Wohnort plus sozial Hile bei Google eingeben. wenn dein Sohn bei Dir lebt stehen Dir evtl . Sozialhilfe etc. zu , da ja aktuell er nicht in der Wohngruppe ist. Frag da nach und bitte auch um Unterstützung in der Kommunikation mit der Wohngruppe bzw. deren Verwaltung.

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Der Schutz des Mädchens (egal ob m/w/d) steht im Vordergrund! Der Aufenthalt in einer Wohngruppe ist freiwillig und damit verbundenen, dass Dein Sohn sich an die Regeln hält.

Alles weitere musst Du mit dem JA besprechen. Theoretisch kannst Du Deinen Sohn vor die Tür setzen - aber wir waren auch mal in der Situation: Das macht man nicht so leicht. Schlimmstenfalls müsste er tatsächlich in eine Obdachlosenunterkunft und es muss geschaut werden, dass er Gelder beantragt (Caritas, Diakonie oder Sozialpsychiatrischer Dienst helfen da). Ob er Unterstützung für eine eigene Wohnung bekommt, hängt davon ab, ob geprüft wurde, dass er nicht längerfristig zu Hause bleiben kann.

Zur Situation selbst will ich mich nicht äußern, weil das einfach in einem Forum nicht zu beurteilen ist, was er nun gemacht hat und was nicht. Auch Du kannst Dich an eine Beratungsstelle wenden, um zu sehen, welche Möglichkeiten es gibt.

Liebe Grüße