Unterhalt nach Abi

Kurz: Weiß jemand, wo man den künftigen Unterhalt für ein Ü-18 "Kind" berechnen lassen kann?

Hintergrung: Mein/unser ältestes Kind ist jetzt 11. Klasse und auf dem Weg zum Abitur.

Wir Eltern sind getrennt, das Kind lebt im Wechselmodell. Momentan läuft die Kostenaufteilung so: Beide Elternteile arbeiten. Miete, Essen und Freizeitgestaltung trägt jedes Elternteil in der eigenen Zeit selbst. Kindergeld geht auf mein Konto, von daher zahle ich bislang die meisten regelmäßigen Kosten wie Schulessen, Monatskarte ÖPNV, Musikschule, Telefonie, Kleidung, Taschengeld, Rücklagen, u.a. ... - das ist natürlich etwas mehr als das Kindergeld, aber ich mache das gern für mein Kind. Große einmalige Beträge wie Klassenfahrten u.ä. teilen der Vater und ich auf.

Ob das Kind nach dem Abi studiert oder eine Ausbildung macht oder FSJ ist noch offen, jedoch halte ich es für wahrscheinlich, dass es ggf. in eine andere Stadt geht und wir dementsprechend Barunterhalt zahlen müssen. Ich finde das vollkommen in Ordnung, auch wenn ich es nicht einfach aus der Hand schüttele. Ich will ja, dass mein Kind gut ins Leben starten kann. Der Vater zeigt sich hingegen eher naiv. Als ich das Thema schon einmal vorsichtig angesprochen habe, kam von ihm nur: " Sie kann doch BaföG" beantragen und später dann "Da muss sie halt arbeiten gehen."

Nun frage ich mich: Wo kann man den voraussichtlichen Unterhalt für ein volljähriges Kind und die jeweiligen Anteile der Elternteile ausrechnen lassen? Auch unter der Berücksichtigung der jüngeren Geschwister und Halbgeschwister?
Ich würde das gern in absehbarer Zeit schon tun, da ich mich im Januar entscheiden muss, wie weit ich in meinem Arbeitsvertrag Stunden aufstocken muss oder ggf. beim aktuellen Vertrag bleibe. (Momentan vollzeitnahe Teilzeit, reicht dank supergünstiger Miete zum Leben ohne übermäßige Ansprüche, viel mehr schaffe ich aber auch nicht, da ich neben dem großen Kind noch ein zweites im Wechselmodus und noch ein Kindergartenkind allein großziehe.)

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da der Vater wohl eher nicht will, würde ich an Deiner stelle die einmalige Beauftragung eines Familienanwalts in Erwägung ziehen.
Dann ist es "fachmännisch" ausgerechnet und der Vater kann es nicht anweifeln bzw. wenn er sich weigert, hast du gleich den richtigen Kontakt.

Das ist vermutlich auch änderbar, jenachdem, was Dein Kind dann macht (Ausbildung mit Verdienst ist ja was andres als einem Kind das Studium in einer anderen Stadt zu bezahlen)
Ich befürchte "Echte" Zahlen wirst du erst haben, wenn auch klar ist, was Dein Kind nach dem Abi tatsächlich tut.

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Danke dir.

Völlig weigern wird der Vater sich nicht, denke ich, jedenfalls nicht bösartig. Er sieht nur auf eine recht naive Art seine finanzielle Verantwortung nicht und braucht denke ich, da auch mal eine Rechnung von außen und nicht nur von mir.

Davon abgesehen weiß ich selbst auch nicht, in welchem Maße die Geschwister in die Rechnung einfließen, insbesondere das Kind, das Halbgeschwisterkind.

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eben, - da wirds oft kompliziert, dass man sich dafür einmalig einen Fachmann holt.

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Im Internet gibt es Bafög Rechner. Damit kannst du zunächst mal ausrechnen, ob dein Kind Anspruch auf Bafög hat. Geschwister und Halbgeschwister, die eventuell auch noch finanziert werden müssen, werden dabei berücksichtigt. Ebenso die Einkommen der Eltern und die getrennten Haushalte. Dafür brauchst du natürlich die Angaben zum Einkommen des Vaters, zumindest ungefähr.

Derzeit liegt der Bafög Höchstsatz bei 812 EUR, wenn das Kind familienversichert ist. Das ist sozusagen die Summe, die der Gesetzgeber bei Studenten als Bedarf ansieht. In den meisten Fällen bekommen Studenten aber nicht den Bafög Höchstsatz vom Amt, sondern nur einen Anteil oder auch gar nichts, weil die Eltern ausreichend verdienen. Das Kind hat dann Anspruch darauf, dass die Eltern den fehlenden Rest als Unterhalt finanzieren. Der Bafög-Rechner ermittelt auch wieviel dann von jedem Elternteil kommen muss. Das hängt vom Einkommen und weiteren vorhandenen Kindern ab.

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Die Summen variieren aber, wenn das Kind ein eigenes einkommen hat, auch Studentenjob öder ähnliches.

Eine Bekannte meiner Tochter muss jeden Monat einen Nachweis über ihr einkommen erbringen.

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Das kommt auf die Höhe des Einkommens an. 520 € im Monat sind anrechnungsfrei, wenn ich mich jetzt nicht vertue.

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Es gibt online BAföG-Rechner, vielleicht hilft euch das schon weiter.

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Ich denke auch, dass Bafög der Maßstab ist.

Und ich ergänze: bezieh das Kind in alle diese Überlegungen ein!

Dein Mann und du klingen in Kombination wie meine Mutter damals. Die wollte auch immer, dass ich alles tun kann, was ich will, jedes Hobby ausüben, für das ich mich interessiere...
Und natürlich! wollten meine Eltern mein Studium finanzieren.
Ihre Ahnungslosigkeit hat aber dazu geführt, dass ich chronisch unterfinanziert war. Ich habe dann zwar einen guten Nebenjob gehabt, aber prinzipiell wäre es gut gewesen, sich vorher auf die finanzielle Situation einzustellen.

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Ja, du hast Recht. Natürlich beziehen wir das Kind mit ein. Ich spreche mit ihr jetzt schon offen über Finanzen, was ich verdiene, wieviel wir in etwa ausgeben und es gibt eine Budgetlösung für Kleidung.

Ich wollte nur ausdrücken, dass ich dennoch die Ausbildungs- oder Studienkosten nicht allein auf den Staat oder den Vater abwälzen will.

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Danke erst einmal für alle hilfreichen Antworten.

Dann "gehe" mal los und schaue welche Ergebnisse ich weiter erreichen kann.

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Hallo,
so ganz Unrecht hat der Vater nicht. Sie kann Bafög beantragen. Entweder sie hat Anspruch, dann bekommt sie es, oder man rechnet ihr direkt aus, wer von den Eltern genau wieviel zahlen muss. Der Weg über das Bafög ist also gar nicht so dumm.

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Ab 18 Jahren ist das Jugendamt erstmal raus und ihr beide müsst, sofern es einen Bedarf gibt, Unterhalt leisten. Euer Kind muss euch beide zur Offenlegung eures Einkommens auffordern, damit der Anspruch berechnet werden kann.

Das Kindergeld wird dabei als Einkommen gewertet. Wenn euer Kind ein FSJ macht, dann gibt es keinen Unterhaltsanspruch. Zieht euer Kind weg, dann wäre Bafög vorranging zu beantragen. Wird kein Bafög beantragt, gibt es keine Grundlage, um einen Unterhaltsanspruch zu berechnen.

Wenn das Kind in die Ausbildung geht, dann gilt die Vergütung als Einkommen. Abgezogen werden 100€ + volles Kindergeld. Müsste man schauen, wie hoch das Einkommen ist. Bitte auch daran denken, dass der Selbstbehalt für euch Eltern höher ist. Gut möglich, dass keiner dann Unterhalt zahlen muss. Zudem muss das Kind BAB etc. beantragen. Auch diese Leistungen sind vorrangig.

Wenn weitere unterhaltspflichtige Kinder im Spiel sind, das 18-jährige Kind nicht mehr zur Schule geht, dann ist es auch nicht mehr priviligiert. Bedeutet, dass in der Rangfolge die U18-Kids Vorrang haben.

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Danke für die deine ausführliche Antwort!

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Gerne doch.