Unterhalt ab 18, wer kennt sich aus?

Hallo,

Der erste Sohn meines Mannes wird bald 18.
Mein Mann zahlt seit Jahren Unterhalt für ihn und den wenige Jahre jüngeren Bruder.
Kontakt zur Exfrau ist schwierig und nur bei wichtigen Dingen.
Wir wissen, dass ab dem 18 Lebensjahr der Naturalunterhalt der Mutter, bei der er wohnt, umgewandelt wird in Barunterhalt, zusammen mit dem Vater, je nach Einkommen. Soweit so gut.

Die Frage ist jetzt, darf er ab dem 18 Geburtstag die Zahlung des Unterhalts auf das Konto der Exfrau einstellen und auf die Forderung des Sohnes warten? Er weiss, dass er dies dann selbst in die Wege leiten muss.

Und gilt das dann ab dem Monat, in dem er 18 wird oder den Folgemonat?

Es wäre interessant, wenn jemand das schon hinter sich hat und weiss wie das abläuft.

Der Junge geht noch zur Schule und wohnt bei der Mutter. Der Kontakt zu uns ist sehr gut.

Viele Grüße

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Der Unterhalt geht an das Kind und die Mutter kann von ihm dann " Kostgeld" einfordern, wenn es bei der Mutter lebt.
Im Prinzip ist es rechte Tasche->linke Tasche.
Letztlich ist das aber für euch irrelevant.

Warum läßt ihr den Unterhalt nicht schon im Vorfeld berechnen, damit es mit dem Unterhalt nahtlos weitergeht?

Wir würden es so machen.
Schließlich dauert so eine Berechnung eine Weile, da diesesmal beide Elternteile ihre Unterlagen einreichen müssen.
Außerdem würde ich meinem Kind keine Steine auf dem Weg zum berechtigten Unterhalt legen.
Ich will nicht von meinem Kind auf Unterhalt verklagt werden, ich will es ihm geben, weil es in meiner Verantwortung liegt.

Liebe Grüße

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Die Berechnung geht eigentlich recht fix und kann in 10 Minuten erledigt sein. Das ist echt kein Hexenwerk.

Allerdings wird das Jugendamt nichts berechnen, da es ab Volljährigkeit nicht mehr zuständig ist.

Man muss nicht vom Kind verklagt werden, nur weil man die Sache untereinander ohne Anwälte regelt.

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Wendet euch am besten an das Jugendamt und klärt das mit den. Ich denke, die kennen sich damit am besten aus.

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Das Jugendamt ist ab Volljährigkeit raus aus der Nummer. Die können zwar beraten, allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass sie dies nur machen, wenn sie die Kapazitäten dazu haben. Zudem rechnen sie oftmals ab 18 nicht korrekt, was sie so auch schon häufig nicht machen.

Berechnen über das Jugendamt würde ich vermeiden. Gibt am Ende in dieser Konstellation nur Ärger.

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Wenn es dir der Sohn schriftlich gibt, dass es ok ist, kriegt die Mutter den Unterhalt weiter. Ich fände es fair, du würdest ihn fragen, wie das künftig laufen soll. Grade weil ihr ja guten Kontakt habt.

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Ich kann dir das recht genau beantworten. Die bisherugen Antworten sind zwar nett gemeint, helfen dir aber nicht weiter.

Die Frage ist: was macht der Sohn ab 18 Jahren? Ausbildung?Schule?Studium? FSJ? Oder evtl. gar nichts?

Zunächst kann der Unterhalt ab 18 eingestellt werden. Soll heißen, dass geschaut werden muss, wann er genau 18 wird. Wird er beispielsweise am 15.1. volljährig, dann muss der Unterhalt auch nur für 14 Tage geleistet werden. Nehmen wir an, dass 520€ gezahlt werden, dann rechnest du 520:31= aufgerundet 16,78 * 14= 234,92€, was an Unterhalt für Januar gezahlt werden müsste.

Das Geld geht noch an die Mutter. Ab dem 18. Lebensjahr bekommt der Sohn das Geld direkt. Zahlst du es an die Mutter und nicht an den Sohn, kann dein Sohn später sagen, er habe keinen Unterhalt erhalten und du müsstest dich mit der Mutter auseinandersetzen, um die Kohle zurückzubekommen.

Sollte der Sohn auch noch mit 18 zur Schule gehen, muss er zunächst Schüler-Bafög beantragen. Sollte es bewilligt werden, gilt dies als Einkommen. Das Kindergeld gehört auch zum Einkommen. 100€ werden abgezogen, womit das Einkommen von ihm bereinig wird. Ebenso wird ein Nebenjob vollumfänglich als Einkommen gewertet. Wichtig ist, dass er euch beide zum Unterhalt auffordert. Erst ab dem Tag bist du unterhaltspflichtig, sofern überhaupt ein Anspruch besteht.

Gibt es einen Titel? Wenn ja, bitte den Titel zur Herausgabe anfordern. Der ist dann nicht mehr gültig. Sollte der Titel nicht herausgegegen werden, musst du auf Herausgabe klagen. Im Normalfall bekommst du dann bei Gericht recht und die Anwalts- sowie Gerichtskosten werden dem Kind auferlegt.

Das Jugendamt kann nur noch beratend tätig sein, wenn sie überhaupt die Kapazitäten haben. Auf Schreiben des Jugendamtes musst du nicht reagieren. Das Kind kann auch ohne Anwalt den Unterhaltsanspruch prüfen und berechnen. Wichtig ist halt auch, dass die Mutter verdient. Dann wird in der Düsseldorfer Tabelle geschaut, wie hoch euer Gesamteinkommen ist. Ab 18 Jahren habt ihr als Eltern einen höheren Selbstbehalt.

Dieser muss berücksichtigt werden. Erst wenn alle Einkommensnachweise bei dir gelandet sind, kannst du gegenprüfen und entsprechend den Unterhalt an deinen Sohn überweisen. Wie er was der Mutter als Kostgeld zugibt, ist dann deren gemeinsame Entscheidung.

Bearbeitet von hemel
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Mein Mann hat das letztes Jahr gehabt. Das Kind wurde 18 und er hat anteilig den Monatsunterhalt an die Mutter und ab dem Geburtstag (ohne dessen Aufforderung) ans Kind überwiesen.
Da die Mutter sich weigert ihr Gehalt offen zu legen und das Kind sich nicht kümmert oder Angst hat, es bei seiner Mutter anzusprechen, ist er von einem geschätzten Gehalt der Mutter bei der Berechnung ausgegangen.
Es gab keine Einwände außer dass die Mutter das Geld weiter auf ihr Konto wollte.
Das hat er ignoriert. Was das Kind mit dem Geld macht, also an die Mutter überweisen, ist ihm freigestellt.