Mein Sohn aus erster Ehe (18Jahre) heiratet im Juli, muss ich weiter Unterhalt zahlen?

Hallo,

mein Mann und ich haben eine Frage. Mein Mann und ich sind nun schon seid 14 Jahren zusammen und seid 2 Jahren verheiratet. Unsere gemeinsame Tochter wird am 19.04 ein Jahr alt und alles ist super.

Mein Mann hat noch 2 Kinder aus erster Ehe, die Tochter ist nun 20Jahre alt, Schule abgebrochen, baut viel Mist, macht keine Ausbildung.

Der Sohn wird nun im Mai 18Jahre alt, hat eine neue Freundin und heiratet im Juli!!!!! Da ist leider nichts was wir machen koennen. Mein Mann zahlt noch unterhalt, aber auch sein Sohn wurde aus der Schule geworfen, macht z.Z keine Ausbildung sondern wohnt bei seiner Mutter und schlaeft bis Mittags.

Muss mein Mann auch Unterhalt an seinen Sohn zahlen, wenn er geheiratet hat? Keine Ausbildung und oder Schule macht???

Sollte er doch noch zu vernunft kommen und wenigstens eine Ausbildung machen, muss mein Mann dann weiterzahlen? Auch wenn sein Sohn verheiratet ist?

Die Hochzeit steht fest und wir koennen ihn leider nicht umstimmen, seine Mutter findet es natuerlich toll, warum auch immer.

Mein Mann ist sauer und verzweifelt. Bitten hiermit um Rat

Liebe Gruesse

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Ab 18 gibt es Unterhalt nur in bestimmten Fällen n(z.B. Ausbildung).

Wenn man ab 18 eine Ausbildung ablehnt oder (endgültig) abbricht hat regelmäßig auch keinen Unterhaltsanspruch mehr.

Dass ab 18 beide Elternteile unterhaltspflichtig sind ist hoffentlich klar.

Ansprechpartner ist jetzt auch das Kind selbst und nicht mehr die Mutter.

Besteht ein Titel von früher? Dann müsst ihr den ändern/aufheben lassen.

Derzeit solltet ihr den Unterhalt einstellen und um Nachweise/Belege bitten die eine weitere Zahlung begründen. Und bei bestehendem Anspruch muss auch das Einkommen der Mutter jetzt berücksichtigt werden.

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Hallo,

nach der Heirat sind die Ehegatten einander voranging zu Unterhalt verpflichtet. Nur wenn die Eheleute aus nachvollziehbaren Gründen (Ausbildung) das nicht können, treten die Eltern wieder als Unterhaltspflichtige ein.

So war es auf jeden Fall damals, als mein Mann und ich im Studium geheiratet haben.

LG
Kyrilla

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Hallo Kyrilla,

vielen Dank fuer deine Nachricht. Also wir haben seine zukuenftige Frau noch nicht kennen gelernt, wissen aber das sie wohl nach einer Ausbildungstelle sucht.

Die beiden haben nicht genug Geld, sollte sein Sohn eine Ausbildung beginnen, werden wir ihn natuerlich auch unterstuetzen. Sollten die beide aber zu Hause sitzen und nichts tun, wollen wir sie auch nicht mehr unterstuetzen.

Ich glaube ich werde mich mal an das Jugendamt wenden, vielen Dank und alles Gute fuer die Zukunft.

LG

tanja

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Ihr solltet aber nicht vergessen berücksichtigen zu lassen, dass auch die Mutter dann unterhaltspflichtig ist und Eure "Feibeträge" höher sind.

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Hi,

dass die neue Ehefrau dann zunächst unterhaltspflichtig ist UND auch die Mutter des Sohnes, falls die Ehefrau nicht für ihn sorgen kann, weißt Du ja schon.

Wichtig ist aber auch, falls sein Unterhaltsanspruch wieder auflebt, weil er eine Ausbildung macht, dann gehen aber trotzdem zunächst alle minderjährigen Kinder Deines Mannes UND auch Du in der Unterhaltsrangfolge vor.

Das heißt, nur wenn nach Abzug der anderen KU-Leistungen und denen an Dich noch Verteilermasse übrig ist, kann er unter Anrechnung seines Ausbildungsgehaltes noch einen Restanspruch haben.

Couchsitzen löst keine Unterhaltspflicht aus. Wer nicht in Ausbildung ist kann Fritten braten gehen.

LG