Erfahrungsberichte gesucht, wenn Gericht die Einwilligung des Vaters bei Einbenennung ersetzt

Hallo mal wieder,

habe heute Post von meiner Anwältin bekommen. Wir sollen jetzt Terminvorschläge machen bzgl. des Scheidungstermins, d. h. die Scheidung wird hoffentlich in den nächsten Wochen über die Bühne laufen.

Jetzt bin ich nach wie vor über die weitere Namensgebung am grübeln. Am liebsten würde ich meinen Mädchennamen annehmen; wenn ich wieder heirate, würde dies auch der Familienname werden.

Jetzt die Frage: Wie groß sind meine Chancen, dass das Gericht die Einwillung zur additiven Einbenennung ersetzt, so dass mein Sohn den Namen seines Vaters beibehält und zusätzlich den neuen Familiennamen tragen kann (Also Doppelnamen).

Wir haben geteiltes Sorgerecht, hatten uns damals für den Familiennamen meines Ex entschieden, aber mein Ex würde einem Doppelnamen nicht zustimmen. Er hat regelmäßigen Umgang mit unserem Sohn.

Fakt ist, ich möchte seinen Namen nicht zwingend weiter führen, wenn es nicht anders geht, da ich mit ihm abschließen möchte. Möchte unserem gemeinsamen Sohn den Namen aber nicht absprechen, aber trotzdem dass die Bindung durch den Namen zu meinem Sohn bestehen bleibt.

Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht, dass das Gericht in so einem Fall die Einwilligung ersetzt?? Habe die Suchfunktion schon bemüht, aber zu diesem Fall nichts gefunden.

Vielen Dank schonmal!

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Hey,

das war bei mir genau die gleiche Situation. meine Anwältin hat mir damals davon abgeraten, um den Doppelnamen zu kämpfen, also aus Kostengründen, denn sie meinte, da hätte ich keine Chance ohne Zustimmung des Vaters geht das gar nciht.

ich drücke dir jedoch die Daumen und würde mich freuen, wenn du berichtest ob du erfolgreich warst.

viele Grüße
Nina

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Hallo,

habe heute mit einem Standesbeamten telefoniert. Er hat mir von einem Doppelnamen abgeraten Aber.........Ich solle einen Termin beim Familiengericht machen, da mein Sohn meinen Mann schon seit dem 4. Lebensjahr kennt und Papa sagt.

Mein Sohn hat keine Beziehung zu seinem leiblichen Vater. Da ich keinen Krach wollte, habe ich es immer unterstützt, dass er alle 2 Wochen dahin geht. IRgendwann hat er sich aber nicht mehr zwingen lassen. Er ist mittlerweile 11. Vor 2 Jahren war ich beim Jugendamt und habe mit denen gesprochen und die meinten auch, dass man ein Kind nicht zwingen darf. Allerdings würde das vors Gericht gehen, dann hätte ich schlechte Karten. Soweit hat die Gegenpartei es nicht kommen lassen. Die Besuche wurden immer weniger und beim Fussballspiel wollte der Vater auch nicht kommen. Egal. Jedenfalls meinte der standesbeamte, dass wir gute Karten hätten mit der Einbenennung. Da mein Sohn seinen Wunsch mit 11 klar äußern kann, kann man mir als Mutter auch nicht vorwerfen, dass ich ihn manipuliere. Ausserdem kann ich auf das Jugendamt verweisen. Wir werden es versuchen, da der Vater das ablehnt. Wie gesagt einen Doppelnamen müßte unser Sohn dann immer tragen. Dies wäre kein Vorteil. Viel Glück

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Hey, da wünsche ich dir auch viel Glück. wäre toll, wenn du Bescheid gibst, wenns was neues dazu gibt.
Danke.

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Hallo!

Die Chancen sind sehr nahe bei NULL.

Die Rechtsprechung hat sich in dem Bereich in den 80er geändert, davor hättest du kein Problem gehabt.

Aktuell ist es so, das die Zustimmung zu einer Einbenennung dann gerichtlich ersetzt wird, wenn die Beibehaltung des aktuellen Namens das Kind erheblich schädigen würde.

Hier reicht es beispielsweise NICHT, wenn das Kind das einzige in der Familie ist das einen anderen Namen trägt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Patchworkfamilien inzwischen derart normal das kein Nachteil für ein Kind besteht das einen anderen Namen trägt als der Rest der Familie.

Mir ist kein Fall bekannt indem seitdem die Zustimmung vom Gericht ersetzt wurde.